- Genehmigung von Einrichtungen
- Bremsensteuerung -
Auf Antrag der OLKO - Maschinentechnik GmbH, Olfen, vom 21.10.2009
unter Hinzuziehung des Prüfberichtes der DMT Fachstelle für Sicherheit-
Seilprüfstelle- vom 19.02.2012 erteilt die Bezirksregierung Arnsberg gemäß
§ 5 Abs. 1 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS)
vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die elektrohydraulische
Bremsensteuerung vom Typ OLKO EHS 3 der Firma OLKO – Maschinen-
technik GmbH:Genehmigungs-Nr.:
B-34/12/1
Genehmigungs-Datum:
16.08.2012
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 16.08.2017) Hersteller:
Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen
Bezeichnung:
OLKO EHS 3
Elektro- hydraulische Bremsensteuerung für von Hand
bediente Förderhäspel, Winden oder andere Antriebs-
maschinen von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer
maximalen Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s.Unterlagen:
Antrag vom 21.10.2009 –CD-
Inhalt Ordner 1 – Fa. Olko:
Bezeichnung
Seitenzahl
1
Funktionsbeschreibung der
elektrohydraulischen Bremsensteuerung
OLKO – EHS 318
2
Hydraulikplan OLKO - EHS 3
Zeichnungsnr. 2833.405-11 Blatt
3
Aufbauplan des Aggregates
Zeichnungsnr. Niehues 3933 K12 Blätter
4
Wartung- Allgemeine Hinweise zur
Durchführung vorsorglicher Inspektionen17
5
Stückliste OLKO- EHS 3 zu o.g. Zeichnungen 7
6
Komponetenbeschreibungen Nrn. 1 bis 20
entsprechend dem „Inhaltsverzeichnis
Komponenten OLKO – EHS 3“ in den PrüfunterlagenOhne Angaben
Prüfbericht: DMT-Prüfbericht Nr. P 12-00087 vom 19.02.2012- SPS-Sn
Der Prüfbericht ist Bestandteil dieser Genehmigung.
Kurzbeschreibung:
Gegenstand dieser Genehmigung ist ausschließlich der hydraulische Teil der
elektrohydraulischen Bremsensteuerung mit der Bezeichnung OLKO – EHS 3.
Die Bremsensteuerung dient für die Ansteuerung von hydraulisch gelüfteten,
feder- oder gewichtsgeschlossenen Auslass-Bremssystemen und ist in zwei
Ausführungen verfügbar. In der Version mit „regelbarer“ Fahrbremskraft und in der
Version als Stoppbremse. Diese Version ist für den Einsatz an Förderhäspeln, Winden
oder anderen Antriebsmaschinen nach TAS 3.9.5.2 mit einer maximal zulässigen
Fahrgeschwindigkeit von 1 m/s vorgesehen.Die Bremskrafterzeuger sind nicht Gegenstand dieser Genehmigung. Die mechanische
Dimensionierung der Bremskrafterzeuger ist anlagenspezifisch im Genehmigungsverfahren
nach § 4 BVOS für die jeweilige Schachtförderanlage festzulegen und nachzuweisen.
Hierbei sind auch die Nachweise für das Einhalten der Anforderungen nach TAS 3.9.3
– Ausführung der Bremseinrichtungen- und nach TAS 3.9.4 – Mechanische Festigkeit
von Bremseinrichtungen – sowie nach TAS 3.9.7 – Bremswirkungen- zu erbringen.Der elektrische Teil der elektro- hydraulischen Bremsensteuerung ist anlagenspezifisch als Teil
der jeweiligen Maschinensteuerung einschließlich der Sicherheitsstromkreise auszuführen.
Die hardwaretechnische Ausführung und ggf. die Steuerungssoftware der Bremseinrichtung
sind nicht Bestandteil dieser Genehmigung.Die Steuerung der Fahrbremse kann als Stoppbremse oder mit Fahrbremsventil ausgeführt sein
(siehe auch Prüfbericht der DMT Nr. 12-00087 vom 19.02.2012).Die Steuerung kann in der Ausführung ohne regelbare Fahrbremse abweichend von
TAS 3.9.5.2 an allen Antriebsmaschinen mit geregeltem Antrieb, der eine Ausführung
der Fahrbremse als Stoppbremse zulässt, eingesetzt werden.Die Sperrwirkung für die Fahrbremse kann an Antriebsmaschinen, die mit einem Abfahrsperrkreis
nach TAS 3.8.9 und einer Sperreinrichtung nach TAS 4.10.3 ausgeführt ist, auf verschiedene
Weisen erreicht werden. Weitere Einzelheiten sind den Prüfbericht der DMT Nr. 12-00087
vom 19.02.2012 zu entnehmen.Die Bremseinrichtung ist für von Hand bediente Förderhäspel, Winden oder Antriebsmaschinen
vorgesehen. Für eine Verwendung an automatischen Maschinen ist ein Nachtrag zur Genehmigung
vorzulegen.Als Hydraulikpumpen können optional zu den vorgesehenen Verstellpumpen auch Konstantpumpen
verwendet werden. Damit ist eine Aufheizung des Hydrauliköls über drucklosen Umlauf möglich.
Die vorgesehene Heizung in der Ölwanne kann dann optional entfallen.Es können auch Pumpen eingesetzt werden, die von den in den Stücklisten angegebenen Fabrikaten
und Typen abweichen. Dann muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVSO geprüft
und beurteilt werden, ob sie über eine geeignete, an die Ventilsteuerung und die Bremskrafterzeuger
angepasste Druck- und Volumenstromcharakteristik verfügen.Optional ist auch der Einsatz von Massenberuhigungsbremsen möglich. Die Ausführung der
mechanischen Teile dieser Bremsen und deren steuerungstechnische Einbindung in den Bremsapparat
sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach § 4 BVOS anlagenspezifisch auszulegen und zu prüfen.Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist zulässig, wenn die im Rahmen
dieser Bauartgenehmigung festgelegten elektrischen Betriebsmittel in Ausführungen für den
Schlagwetterbereich gewählt werden.Sicherheits- und Überwachungsfunktionen
Folgende Sicherheits- und Überwachungsfunktionen sind mindestens vorzusehen:
-
Überwachung der beiden Druckschalter auf ausreichenden Lüftdruck als Einschaltbedingung
für das Lüften des Sicherheitskreises, -
Überwachung der beiden Druckschalter auf unzulässige Druckunterschreitung im Betrieb
mit Auslösen des Sicherheitskreises, -
Antivalenzüberwachung der Druckschalter mit Wirkung in den Sicherheitskreis.
-
Die Druckschalter können alternativ auch als analoge Drucksensoren mit entsprechender Auswertung
in einem Steuerungssystem, zum Beispiel in einer PES ausgeführt werden. -
Redundanzverlustüberwachung der stellungsüberwachten Sicherheitsbremsventile
-
Redundanzverlustüberwachung der stellungsüberwachten Fahrbremsventile
-
Plausibilitätsüberwachung des Druckschalters mit der Stellungsüberwachung des oder
der Bremskrafterzeuger der Sicherheitsbremse, -
Plausibilitätsüberwachung des Druckschalters mit der Stellungsüberwachung des oder
der Bremskrafterzeuger der Fahrbremse, -
Plausibilitätsabfrage zwischen den Positionsschaltern „aufgelegt“ und „gelüftet“ als Funktions-
überwachung dieser Schalter, getrennt für die Fahrbremse und die Sicherheitsbremse, -
Überwachung des oder der Bremskrafterzeuger auf Verschleiß bzw. zulässigen Resthub,
-
Optional: Federbrucherkennung der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse,
gebildet aus Druckschaltern mit den Stellungsüberwachungen der Bremskrafterzeuger, -
Überwachung des Lüftdrucks der Fahrbremse mit Positionsschalter auf fehlerbedingten
unzulässigen Restdruck > 50 bar im Lüftsystem.
In der hydraulischen Steuerung sind Prüfhähne vorhanden, mit denen die wesentlichen Sicherheits-
und Überwachungsfunktionen einzeln geprüft werden können. Eine entsprechende Prüfanweisung
ist in den Unterlagen enthalten.Hinweise
Die nachfolgend genannten Punkte a) bis h) müssen beachtet werden:
- Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen vollständige anlagenspezifische Zeichnungen,
Stücklisten, Wartungs- und Betriebsanweisungen zur anlagenspezifisch ausgeführten Variante
der hydraulischen Steuerung beizuliefern. - Die Prüfvorgaben des Herstellers der Bremseinrichtung sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne
nach § 13 BVOS einzuarbeiten. - Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den mit
den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. - Die Ausführung der elektrischen Steuerung und der Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
ist durch diese Genehmigung nicht festgelegt. Im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren
nach § 4 BVOS ist die elektrische Steuerung auf Erfüllung der Anforderungen nach TAS 3.8.7
zu prüfen. - Bei einem Einsatz der Bremsensteuerung im Steinkohlenbergbau unter Tage oder in anderen
explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur ausschließlich dafür geeignete und entsprechend
den jeweiligen Richtlinien genehmigte elektrische Betriebsmittel verwendet werden. - Die Ausführung der Bremsensteuerung OLKO – EHS 3 ist durch diese Genehmigungsunterlagen
in Bezug auf die wesentlichen Hydraulikkomponenten festgelegt. Als Ersatz für defekte Bauteile
und Geräte in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile oder Bauteile, die
entweder vom Hersteller oder einer Sachverständigenstelle als gleichwertig beurteilt und
freigegeben werden, verwendet werden. Änderungen dieser Art bedürfen einer Anzeige bei der
Genehmigungsbehörde oder, nach Entscheidung der Behörde, eines Nachtrags zur Genehmigung. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle elektrischen und hydraulischen Bauelemente
durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. - Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild nach TAS 3.9.1.4. mit mindestens folgenden
Daten zu versehen: Hersteller, Fabrik- und Fertigungsnummer, Baujahr, Genehmigungsnummer.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn
die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen. -