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Genehmigung von Einrichtungen
- Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung-
Genehmigungs-Nr.:
V-13/10/1
Genehmigungs-Datum:
13.10.2010
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.11.2015) Hersteller:
Elpro EAE GmbH
Bezeichnung:
EAE V1
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung für von Hand oder
auch automatisch betriebene Treibscheiben-, ein- und
doppeltrümige Trommel- und Bobinenförderanlagen ohne
Versteckeinrichtung mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit
bis zu 4 m/s (Förderhäspel nach TAS 3.1.1)Unterlagen:
- Beschreibung der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
- Stromlaufpläne der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
- Prüfanweisung
- Geräte- und Bauteilliste
- Datenblatt der Steuerung S7-200 der Fa. Siemens
- Datenblatt der Steuerung FX1S MTD SS der Fa. Mitsubishi
- Datenblatt des Impulsgebers des Typs GI330/ GI332 der
Fa. Baumer Hübner IVO- Programmausdruck der Steuerung S7-200
- Programmausdruck der Steuerung FX1S MTD SS
- Prüfbericht der DMT GmbH & C. KG -Fachstelle für Sicherheit -
Seilprüfstelle - Nr. P10-00563 - SPS-Br - vom 14.09.2010
Der Prüfbericht der DMT ist Bestandteil dieser Genehmigung.Bauartbeschreibung:
Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung des Typs EAE V1 darf an handbedienten und
auch an automatisch betriebenen Treibscheiben-, eintrümigen Trommel- und Bobinenförder-
anlagen und an zweitrümigen Trommel- und Bobinenförderanlagen ohne Versteckeinrichtung
mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit bis zu 4 m/s (Förderhäspel nach TAS 3.1.1) eingesetzt
werden. An Anlagen mit einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s bis 4 m/s kann
neben der Überwachung auf Übergeschwindigkeit eine mit Schachtmagnetschaltern realisierte
Einfahrüberwachung vorgesehen werden, die gewährleistet, dass die Endanschläge mit einer
Fahrgeschwindigkeit von höchstens 2 m/s durchfahren werden können.Der Kern der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung besteht aus einem zweikanaligen,
hardware- und software-diversitären Auswertesystem, wobei kompakte, speicher-
programmierbare Steuerungen des Typs S7-200/CPU 222 der Fa. Siemens (Kanal 1) und
des Typs FX1S-14MT-DSS der Fa. Mitsubishi (Kanal 2) eingesetzt werden. Beide Systeme
sollen, bis auf die Visualisierung über ein Textdisplay, ausschließlich für die Überwachung der
Geschwindigkeit des Seilträgers verwendet werden und keine weiteren Steuerungs- und
Regelungsaufgaben übernehmen. Zur Visualisierung ist an die S7-200 ein Textdisplay des
Typs TD 200 angeschlossen. Bis auf die Impulsgeber sind alle verwendeten Bauteile und
Systeme kompakt in einem Gehäuse untergebracht.Als Geber zur Erfassung der aktuellen Geschwindigkeit des Seilträgers werden zwei jeweils
zweispurige (Spur A und Spur B) Impulsgeber (inkrementale Drehgeber mit optischem
Abtastprinzip) des Typs GI330/GI 332 der Fa. Baumer verwendet, die getrennt voneinander
montiert werden. Die Auflösung dieser Impulsgeber beträgt typenspezifisch bis zu 6000
Impulse/Umdrehung. Mindestens ein Impulsgeber ist formschlüssig am Seilträger zu befestigen.
Spur A beider Geber wird in der Mitsubishi-SPS ausgewertet, Spur B der Geber in der
Siemens-SPS. Beide Steuerungen bieten standardmäßig die Möglichkeit, über schnelle Zähler
Pulsfolgen zu zählen. Aus den Zählerwerten wird für beide Spuren in beiden Kanälen die
Frequenz der Pulsfolge als Maß für die aktuelle Geschwindigkeit ermittelt und mit software-
mäßig festgelegten Grenzwerten für 50 % und 120 % der maximal zulässigen Fahr-
geschwindigkeit verglichen. Werden in den Schachtendbereichen die Schachtschalter für die
Einfahrüberwachung angefahren, wird die Überwachung auf 50 % aktiviert.Sowohl in Kanal A als auch in Kanal B der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
werden die errechneten Frequenzen beider Geber mit Wirkung in den Sicherheitskreis auf
Gleichlauf überwacht.Die Schnittstelle zum Sicherheitskreis des Förderhaspels wird über Relais-Kontakte von
Ausgangsschützen, die nach dem Ruhestromprinzip angesteuert werden, sowohl für
Kanal A als auch für Kanal B realisiert. Weitere Kontakte dieser Ausgangsschütze werden
zur Überwachung auf Gleichlauf in die jeweils zweite Steuerung zurückgemeldet. Die Stellung
der vorhandenen Schachtschalter wird ebenso wie das Ansprechen der Geschwindigkeits-
überwachungseinrichtung angezeigt. Im jedem Kanal der Geschwindigkeitsüberwachungs-
einrichtung wird ein 1 Hz-Lebenszeichen erzeugt, welches von jeweils anderen Kanal mit
Wirkung in den Sicherheitskreis ausgewertet wird.Die in den Steuerungssystemen ausgeführten Überwachungen sind prüfbar ausgeführt.
Dazu wird in der S7-200 ein stetig von 0 bis 2 KHz ansteigender Prüftakt gebildet, der
nach Einschalten des Prüfmodus durch eine Umschaltvorrichtung auf die Zählereingänge
beider Steuerungen geschaltet wird. Mit diesem Takt werden die Schaltschwellen der
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung ausgelöst. Die Auslösungen werden im
Textdisplay angezeigt.Hinweise
Bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
mit der Typenbezeichnung EAE V1 sind die nachfolgend genannten Punkte a) bis i)
zu beachten:- Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine anlagenbezogene
Prüfanweisung beizuliefern, die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage
bezogene Prüfhinweise beinhaltet. - Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
gemäß § 13 der BVOS vom 04.12.2003 ist die Prüfanweisung des Herstellers
(s. Antragsunterlagen) zu beachten. - Die anlagenspezifische Konfiguration der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
muss im Rahmen der Genehmigung von Schachtförderanlagen nach § 4 der BVOS
dokumentiert (mit Angabe der Position der Schachtschalter und der eingestellten
Ansprechmarken der Überwachung), anlagenspezifisch geprüft und beurteilt werden.
Sie ist in diesen Antragsunterlagen beispielhaft an die Ausführung der Bühnenanlage
der Fa. Deilmann-Haniel Shaft Sinking am Schacht Konrad 1 angelehnt. - Dem Antrag auf Genehmigung einer Schachtförderanlage nach § 4 BVOS ist eine
vollständige Stückliste beizulegen, in der die verwendeten Baugruppen/Komponenten
der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung dokumentiert sind. - Ist der Einsatz anderer, aber funktionsgleicher Geräte geplant, ist dies nur nach Rück-
sprache und mit Zustimmung der Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und nach
Prüfung durch die Prüfstelle, der DMT GmbH & Co. KG, Fachstelle für Sicherheit
- Seilprüfstelle, zulässig. - Im eingebauten Zustand müssen die zur Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und software-mäßig eindeutig
identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen. - Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeits-
überwachungseinrichtung dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur
durch geprüfte Originalteile der entsprechenden Hersteller ersetzt werden. - Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische
Bauteile sind diese auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. - Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb
befindlichen anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige
Dokumente sowie Daten) bei der Wartung und bei der Übertragung der Programme
ggf. nach dem Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile
ersetzt werden können.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den
der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.
Verlängerung vom 04.12.2015Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung V-13/10/1 wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
Hinsichtlich des Einsatzbereiches sind weiterhin die Hinweise der o.g. Bauartgenehmigung zu beachten. - Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine anlagenbezogene