• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung-

     

     

    Genehmigungs-Nr.:

    V-16/13/1

    Genehmigungs-Datum:

    10.Juni 2013

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.06.2016)

    Hersteller:

    Elektro-Anlagen-Ernst GmbH, 07552 Gera

    Bezeichnung:

    EAE V2

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung für von Hand bediente
    eintrümige Trommel- und Bobinenförderanlagen mit einer zulässigen
    Fahrgeschwindigkeit bis zu 4 m/s (Förderhäspel nach TAS 3.1.1).
    Mit dem System soll auch die Teufenanzeige realisiert werden.

    Unterlagen:

    ein Ordner mit

    • der Beschreibung der Funktionen EAE V2

    • der Bedienungsanleitung Touchpanel

    • der Software der Steuerung Kanal A

    • der Software der Steuerung Kanal B

    • den Schaltungsunterlagen

    • den Datenblättern der verwendeten Bauteile

    • dem Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit
      -Seilprüfstelle - Nr. P13-00354 SPS-Br vom 24.04.2013

    Beschreibung und Anwendung:


    Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung des Typs EAE V2 soll an handbedienten
    eintrümigen Trommel- und Bobinenförderanlagen mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit
    bis zu 4 m/s (Förderhäspel nach TAS 3.1.1) eingesetzt werden. An Anlagen mit einer maximal
    zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s bis 4 m/s soll neben der Überwachung auf Über-
    geschwindigkeit eine mit Schachtmagnetschaltern oder Teufenzeigerwerten realisierte Einfahr-
    überwachung vorgesehen werden, die gewährleistet, dass die Endanschläge mit einer
    Fahrgeschwindigkeit von höchstens 2 m/s durchfahren werden können.

    Der Kern der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung besteht aus einem zweikanaligen,
    hardware- und software-teildiversitären Auswertesystem, wobei kompakte, speicher-
    programmierbare Steuerungssysteme der Fa. Siemens eingesetzt werden. Beide Steuerungen
    (Kanal A und Kanal B) sind über einen DP/DP-Koppler für den gegenseitigen Signalaustausch
    miteinander gekoppelt und mit jeweils einer digitalen Eingabe-Baugruppe (32 Eingänge) und
    einer digitalen Ausgabe-Baugruppe (32 Ausgänge) bestückt.  Beide Kanäle sollen, bis auf die
    Geschwindigkeits- und Teufenanzeige über ein Touch-Panel, ausschließlich für die Überwachung
    der Geschwindigkeit und für den gegenseitigen Vergleich verwendet werden und keine weiteren
    Steuerungs- und Regelungsaufgaben übernehmen. Zur Visualisierung der Teufe und der aktuellen
    Geschwindigkeit ist ein 6“ großes Touch-Panel angeschlossen, welches in das Steuerpult des
    Förderhaspels montiert wird. Über das Touch-Panel können weiterhin

    • das Störungsprotokoll abgerufen werden,
    • anlagenspezifische Parameter (z. B. Seilscheibendurchmesser, max. zulässige Fahr-
      geschwindigkeit, u. a.) password-geschützt eingegeben werden,
    • eine Störung quittiert werden,
    • die Prüfeinrichtung der Überwachungen oder
    • bis zu neun frei wählbare Teufenbereiche eingegeben werden.

    Bis auf die Winkelschrittgeber an der Seilscheibe (s.u.) und das Touch-Panel sind alle
    verwendeten Bauteile und Systeme kompakt in einem Gehäuse untergebracht.

    Als Geber zur Berechnung der aktuellen Teufe und der aktuellen Geschwindigkeit in beiden
    Kanälen werden zwei hochgenaue Winkelschrittgeber  der Fa. Baumer verwendet, die getrennt
    voneinander an der Seilscheibe montiert werden. Jeweils ein Geber ist über eine Profibus-
    Verbindung und einem Repeater (zur Entkopplung z. B. bei Blitzschlag) an eine Steuerung
    angebunden. In beiden Kanälen werden aus den übertragenen Winkelschritten die Teufe und
    die Geschwindigkeit errechnet, an die jeweils andere Steuerung übertragen und mit Wirkung
    in den Sicherheitskreis in beiden Kanälen auf Gleichlauf überwacht. Eine Sprungüberwachung
    der Teufenwerte ist vorgesehen. Weiterhin wird in jedem Kanal die aktuelle Geschwindigkeit
    mit software-mäßig festgelegten, anlagenabhängig parametrierbaren Grenzwerten für 50 % und
    120 % der maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit verglichen. Schachtmagnetschalter zur
    Realisierung der Einfahrüberwachung werden auf ordnungsgemäßes Schalten überwacht.

    Die Schnittstelle zum Sicherheitskreis des Förderhaspels wird über Relais-Kontakte von
    Ausgangsschützen, die nach dem Ruhestromprinzip angesteuert werden, sowohl für Kanal A
    als auch für Kanal B realisiert. Weitere Kontakte dieser Ausgangsschütze werden zur
    Überwachung auf Gleichlauf (mit Wirkung in den Sicherheitskreis) in die jeweils zweite
    Steuerung zurückgemeldet.  

    Die in den Steuerungssystemen ausgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen sind über
    das Touch-Panel prüfbar ausgeführt.

     

    Hinweise 

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung mit
    der Typenbezeichnung EAE V2 sind die nachfolgend genannten Punkte a) bis i) zu beachten:

    1. Vom Hersteller ist für den jeweiligen Anwendungsfall eine anlagenbezogene Prüfanweisung
      beizuliefern, die ggf. gesonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise
      beinhaltet.
    2. Bei den regelmäßigen Prüfungen der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung gemäß
      § 13 der  BVOS vom 04.12.2003 ist die Prüfanweisung des Herstellers zu beachten.
    3. Die anlagenspezifische Konfiguration der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      muss im Rahmen der Genehmigung von Schachtförderanlagen nach § 4 der BVOS
      dokumentiert (mit Angabe der Position der Schachtschalter und der eingestellten
      Ansprechmarken der Überwachung), anlagenspezifisch geprüft und beurteilt werden.
      Sie ist in diesen Antragsunterlagen beispielhaft an die Ausführung der Hilfsfahranlage
      der Fa. Schachtbau Nordhausen, die am Schacht Ludwigshall errichtet war, angelehnt.
    4. Dem Antrag auf Genehmigung einer Schachtförderanlage nach § 4 BVOS ist eine
      vollständige Stückliste beizulegen, in der die verwendeten Baugruppen/Komponenten
      der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung dokumentiert sind.
    5. Ist der Einsatz anderer, aber funktionsgleicher Geräte geplant, ist dies nur nach Rück-
      sprache und mit Zustimmung der Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und nach
      Prüfung durch die Prüfstelle, der DMT GmbH & Co. KG, Fachstelle für Sicherheit -
      Seilprüfstelle, zulässig.
    6. Im eingebauten Zustand müssen die zur Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung
      gehörenden Baugruppen und Komponenten hard- und software-mäßig eindeutig
      identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware auf der Frontseite der Baugruppen.
    7. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten der Geschwindigkeits-
      überwachungseinrichtung  dürfen bei der Instandhaltung oder bei der Wartung nur
      durch geprüfte Originalteile der entsprechenden Hersteller ersetzt werden.
    8. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile
      sind diese auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    9. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen
      anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Dokumente sowie Daten)
      bei der Wartung und bei der Übertragung der Programme ggf. nach dem Austausch von
      Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden können.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den
    der Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.