• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Fahrtregler -

     

     

    Genehmigungs-Nr. F-27/19/1
    Genehmigungsdatum 26.04.2019
    Gültigkeitsdauer 5 Jahre ( bis zum 01.05.2024)
    Hersteller GE Energy Power Conversion GmbH, Culemeyerstraße 1, 12277 Berlin
    Bauart Fahrtreglersystem für von Hand bediente oder auch automatisch betriebene eintrümige oder zweitrümige Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinenförder-anlagen mit geregelten oder ungeregelten Antriebsmaschinen ohne Versteckvorrichtung und einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 12 m/s bei Seilfahrt und von 20 m/s bei Güterförderung
    Typbezeichnung ESDP_2015
    Unterlagen ein Ordner mit

    - Register 1.1: Unterlagenverzeichnis (3 Seiten), Stand: 13.12.2018 und eine CD mit den Antragsunterlagen in elektronischer Form sowie der Software des Fahrt¬reglers Kanal A und Kanal B jeweils als PDF-Datei

    - Register 1.2: Allgemeine Beschreibung der Fördermaschinensteuerungs- und -über-wachungs¬anlage des Typs GEMICO_2015 und des Fahrtreglers vom Typ ESDP_2015 (Rev. 8, Stand: 25.01.2019, 46 Seiten)

    - Register 1.3: Technisches Datenblatt für Programmierbare Elek¬tronische Systeme PES (12 Seiten)

    - Register 1.4: Stromlaufpläne P84P-000000-100.1STR-4.00 zur Dokumentation der Hardware des Fahrtreglers vom Typ ESDP_2015 mit

    - Register 1.4.1: Strukturkennzeichenübersicht, Inhaltsverzeichnis, allgemeine Steuerung und Spannungsversorgung (Stand: 17.05.2016, 31 Blätter)

    - Register 1.4.2: Stromlaufplan ESDP1 / System 1 (Stand: 17.05.2016, 30 Blätter)

    - Register 1.4.3: Stromlaufplan ESDP2 / System 1 (Stand: 17.05.2016, 30 Blätter)

    - Register 1.4.4: Stromlaufplan ESDP1 / System 2 (Stand: 17.05.2016, 21 Blätter)

    - Register 1.4.5: Stromlaufplan ESDP2 / System 2 (Stand: 17.05.2016, 21 Blätter)

    - Register 1.4.6: Stromlaufplan Knoten BK02 von ESDP1 und ESDP2 / System 1 mit Hardware-Schnittstelle zu SAFC1 und SAFC2 (Stand: 17.05.2016, 14 Blätter)

    - Register 1.5: Aufbauplan ESDP1 und ESDP2 / System 1 und 2 (Stand: 17.05.2016, 10 Blätter)

    - Register 1.6: Klemmenplan (Stand: 17.05.2016, 36 Blätter)

    - Register 1.7: Artikelstückliste (Stand: 17.05.2016, 40 Blätter)

    - Register 1.8.0: Inhaltsverzeichnis Komponentenliste (Stand: 17.05.2016, 4 Blätter)

    - Register 1.8.1: Datenblätter der Komponenten

    - Register 1.9: Typenbezeichnung des digitalen Fahrtreglers ESDP_2015 (7 Blätter, Stand: 25.01.2019)

    Zu den Unterlagen wurde der Prüfbericht der DMT-Fachstelle für Sicherheit -Seilprüfstelle - Nr. P19-00080 SPS-Br vom 12.02.2019 erstellt.

     

    Beschreibung und Anwendung:

    Der Fahrtregler mit der Bezeichnung ESDP_2015 soll an handbedienten und auch an automatisch
    betriebenen eintrümigen oder zweitrümigen Treibscheiben-, Trommel- oder Bobinenförderanlagen
    mit geregelten Antriebsmaschinen ohne Versteckvorrrichtung und einer maximalen Fahrgeschwindig-
    keit von 12 m/s bei Seilfahrt und von 20 m/s bei Güterförderung eingesetzt werden. Es ist ein Teilsys-
    tem der Fördermaschinensteuerungs- und –überwachungsanlage  GEMICO_2015. Darin sollen alle
    Systeme einer Schachtförderanlage (Subsysteme) modular integriert werden können, beispielsweise
    ein eigenständiges System für den Fahrtregler, ein weiteres System für die Bremseinrichtung, ein
    weiteres System für die Schachtüberwachungs- und –signalanlage, ein System zur Realisierung der
    Maschinensteuerung usw.. Zum Datenaustausch zwischen den Systemen sollen diese sternförmig
    über einen anlagenweiten seriellen Datenbus gekoppelt werden. In jedem Subsystem werden Si-
    cherheitskreise realisiert, die in der Maschinensteuerung zusammengeführt werden.

    Der Kern des Fahrtreglers besteht, ebenso wie der der Subsysteme, aus einem zweikanaligen Steue-
    rungssystem Kanal A und Kanal B mit Komponenten des modularen Regelungs- und Steuerungssys-
    tems HPCi der Herstellerfirma GE Power Conversion. Kanal A und Kanal B sind mit diversitären CPUs
    bestückt. In beiden Kanälen wird die Positions- und Geschwindigkeitserfassung sowie der Über-
    wachungsteil des Fahrtreglers realisiert, zusätzlich wird in Kanal A der Führungsteil des Fahrtreglers
    integriert.

     

    Die zum Fahrtregler gehörige Peripherie wird über ein zweikanaliges, homogenes Datenübertra-
    gungssystem mit jeweils zwei Busknoten angebunden. Über den ersten Busknoten jedes Kanals wer-
    den die für die Funktion des Fahrtreglers notwendigen Signale von Drehgebern (Winkelschrittgeber,
    Impulsgeber, Tachogeneratoren), von Schachtschaltern, von Seilmarken usw. eingelesen und über-
    tragen, über den zweiten Busknoten jedes Kanals wird die Schnittstelle zur Maschinensteuerung rea-
    lisiert, in der alle Teilsicherheitskreise der Subsysteme zusammengeführt werden. 

     

    Jedes Gebersystem liefert zwei „Signale“, wobei das erste Signal in Kanal A, das zweite Signal in Kanal
    B eingelesen und weiterverarbeitet werden. Über den seriellen Datenbus werden die errechneten
    Werte (z.B. Teufenwerte und Geschwindigkeiten) in die jeweilige andere Steuerung übertragen und
    darin auf Gleichlauf überwacht.

     

    In den HPCI beider Kanäle werden unabhängig voneinander die Überwachungsfunktionen des Fahrt-
    reglers realisiert. Für die punktweise Einfahrüberwachung der Fahrgeschwindigkeit sollen Schacht-
    schalter, Lichtschranken oder auch magnetisierte Seilstrecken (Seilmarken) als Schaltpunkte verwen-
    det werden. Dieses bereits früher realisierte Konzept mit Seilmarken ist unter Nr. F-14/94/1(N5) am
    22.10.2004 allgemein genehmigt worden. Zur Synchronisation der Teufenwerte werden Synchroni-
    sierschalter verwendet. Alle Schaltpunkte werden in Kanal A und in Kanal B eingelesen und in beiden
    Kanälen auf Gleichheit und auf ordnungsgemäßes Schalten überwacht. An den Überwachungspunk-
    ten der punktweisen Einfahrüberwachung (die auch zur Synchronisierung genutzt werden können)
    sowie an den Synchronisierschaltern werden die Teufenwerte auf Sprünge überwacht. Spricht eine
    der Überwachungen an, die mit Teufenwerten verbunden ist, ist eine Eichfahrt zur Synchronisation
    der Teufenwerte notwendig. Die Einschaltung der Eichfahrt wird über einen Schlüsselschalter reali-
    siert. Bei eingeschalteter Eichfahrt ist die maximale Fahrgeschwindigkeit auf max. 2 m/s begrenzt.

     

    Zusätzlich zur punktweisen Einfahrüberwachung sind in beiden Kanälen eine kontinuierliche Ge-
    schwindigkeitsüberwachung in den Verzögerungsbereichen mit Einsatz-/Endwertüberwachung
    (Schachtschalter im beginnenden Verzögerungsbereich und im endenden Verzögerungsbereich) so-
    wie eine Übergeschwindigkeitsübewachung in der Gleichlaufphase der Fördermittel mit betriebsar-
    tenabhängigen Grenzwerten vorgesehen. Es sind Langsamfahrbereiche im Schachtbereich paramet-
    rierbar. Dabei wird die kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachungskurve an die Fahrkurve ange-
    passt. Eine Einsatz-/Endwertüberwachung ist für die Langsamfahrbereiche im Schachtbereich nicht
    vorgesehen. Zur Erhöhung der Verfügbarkeit einer Anlage soll es möglich sein, auf ein Reserve-
    Fahrtreglersystem umzuschalten. Um bei einer Störung des Fahrtreglers die Anlage noch ohne Fahrt-
    regler verfahren zu können, ist eine „eingeschränkte Handsteuerung“ (Betrieb ohne Fahrtregler) vor-
    gesehen. Die maximale zulässige Fahrgeschwindigkeit ist anlagenspezifisch festzulegen, soll dabei 2
    m/s  nicht überschreiten. 

     

    Die Teufenanzeige beim Maschinenführer wird über PCs mit Bildschirm realisiert, ein weiterer PC
    dient u.a. auch als Parametrier- und Prüfeinrichtung.

    Anlagenspezifisch wird für den Fahrtregler eine Typenbezeichnung vergeben. Daraus ist erkennbar,
    wie der realisierte Fahrtregler aufgebaut ist bzw. welche Anlagenteile verwendet wurden.

     

    Hinweise

    Bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Fahrtreglers mit der Typenbezeichnung ESDP_2015 sind
    die nachfolgend genannten Punkte a) bis m) zu beachten:

    1. Für die regelmäßigen Prüfungen des Fahrtreglers gemäß § 13 der BVOS vom 04.12.2003 ist
      anlagenabhängig eine Prüfanweisung des Herstellers zu erstellen. Dabei ist vom Hersteller für
      den jeweiligen Anwendungsfall eine anlagenbezogene Prüfanweisung beizuliefern, die ggf. ge-
      sonderte, speziell auf die Förderanlage bezogene Prüfhinweise beinhaltet.
    2. Die anlagenspezifische Konfiguration des Fahrtreglers (Typenbezeichnung, Auslegung der Fahr-
      und Überwachungskurven, Parameterlisten, Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung beim
      Betrieb ohne Fahrtregler) muss im Rahmen der Genehmigung von Schachtförderanlagen nach
      § 4 der BVOS dokumentiert (mit Angabe der Position der Schachtschalter, der Anzahl der ver-
      wendeten Schachtschalter, der eingestellten Ansprechmarken der Überwachung und weite-
      res), anlagenspezifisch geprüft und beurteilt werden. Sie ist in den Unterlagen beispielhaft an
      die Ausführung der zweitrümigen Hauptseilfahrtanlage des Schachtes Braunschweig-Lüneburg
      Sch. 1 der esco GmbH angelehnt.
    3. Dem Antrag auf Genehmigung einer Schachtförderanlage nach § 4 BVOS ist eine vollständige
      Stückliste beizulegen, in der die verwendeten Baugruppen/Komponenten des Fahrtreglers do-
      kumentiert sind.
    4. Es dürfen nur die in diesen Antragsunterlagen dokumentierten Systeme und Baugruppen eingesetzt
      werden.
    5. Ist der Einsatz anderer, aber funktionsgleicher Geräte geplant, ist dies nur nach Rücksprache
      und mit Zustimmung der Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und nach Prüfung durch die
      Prüfstelle, der DMT GmbH & Co. KG, Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle, zulässig.
    6. Bei der Errichtung und auch beim Betrieb des Fahrtreglers in einer Anlage sind die einschlägi-
      gen EMV-Richtlinien zu beachten.
    7. Werden elektrische Schaltungen eingesetzt, bei denen die Funktionen, aber nicht die techni-
      schen Ausführungen durch die Genehmigung festgelegt sind, so sind bei der Errichtung dieser
      Schaltungen die Anforderungen gemäß TAS 3.8.7. zu beachten.
    8. Im eingebauten Zustand müssen die zum Fahrtreglersystem gehörenden Baugruppen und
      Komponenten hard- und softwaremäßig eindeutig identifizierbar sein, z.B. bei der Hardware
      auf der Frontseite der Baugruppen.
    9. Die in Betrieb befindlichen Baugruppen und Komponenten des Fahrtreglers dürfen bei der
      Instandhaltung oder bei der Wartung nur durch geprüfte Originalteile des Herstellers ersetzt
      werden.
    10. Nach dem Austauschen von Baugruppen oder Komponenten durch identische Bauteile sind
      diese auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen.
    11. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die in Betrieb befindlichen anla-
      genabhängigen und anlagenunabhängigen Softwareteile (Programme und zugehörige Doku-
      mente sowie Daten) bei der Wartung und bei der Übertragung der Programme ggf. nach dem
      Austausch von Baugruppen nicht durch ungeprüfte Softwareteile ersetzt werden können.
    12. Das zusätzliche Installieren von Software, das Anschließen an Intranet- und Internet-
      Verbindungen der PC ist nicht zulässig. Wenn Ferndiagnose an einer Antriebsmaschine durch-
      geführt werden soll, ist das zur Ferndiagnose vorgesehene System im Rahmen des Erlaubnis-
      verfahrens nach § 4 der BVOS zu dokumentieren und die Abweichung von TAS 3.8.10.5 ge-
      nehmigen zu lassen.
    13. Bisher wurden Abnahmeprüfungen an Anlagen durchgeführt, als Treibscheibenanlage oder als
      Trommelanlage mit Schachtschaltern für die punktweise Einfahrüberwachung ausgeführt wa-
      ren. Wird der Fahrtregler erstmalig an einer Anlage eingesetzt, bei der Seilmarken oder Licht-
      schranken anstelle von Schachtschaltern verwendet werden sollen, ist eine ergänzende Ab-
      nahmeprüfung durch den Sachverständigen erforderlich.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos widerrufen werden, wenn
    die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der o.g. Genehmigungsprü-
    fung der DMT GmbH zugrunde liegenden Antragsunterlagen und Ausführungen entsprechen.

     

     

    1. Ergänzung vom 24.03.2020:

    Bei sonst unveränderten Sicherheits- und Hardwarekonzept des Fahrtreglers dürfen die folgenden Optimie-
    rungsmaßnahmen an der Software durchgeführt werden:

    Änderung der Software um wahlweise entweder eine Teufenrechnung für eine Treibscheibenanlage oder alter-
    nativ eine Teufenrechnung in Abhängigkeit von Trommel- und Seilgeometrien an Trommelförderanlagen zu
    ermöglichen. Die Umschaltung wird realisiert über ein Tastenfeld des PC mit Parametrier- und Prüfeinrichtung.
    Weiterhin werden im Rahmen dieser Ergänzung einige weitere geringfügige Änderungen der Software bereinigt
    werden. Diese betreffen im Wesentlichen die Synchronisation der Teufenwerte. Anstelle von Teufenwerten
    werden Zählerwerte übertragen.

    Vor der Inbetriebnahme ist eine Impulskalibrierung vorzunehmen, so dass z. B. bei oberster Stellung des För-
    dermittels die Teufe auf einen bestimmten Wert, z. B. 0 m gesetzt wird.

     

    2. Ergänzung vom 06.07.2021

    Bei sonst unveränderten Sicherheits- und Hardwarekonzept des Fahrtreglers dürfen die folgenden Optimie-
    rungsmaßnahmen an der Software durchgeführt werden:

    • Optimierung der Software bezüglich der Umschaltung der Langsamfahrzonen
    • Verwendung von monostabilen Schachtschaltern (z.B. Bündigschalter) zur Synchronisierung der Teu-
       fenwerte
    • Optimierung der Software bezüglich der Teufensynchronisierung bzw. des manuellen Teufensetzens.
    • Ergänzung der Typenschlüsselübersicht um die Siemens – Schachtmagnetschalter des Typs C25315 so-
       wie die inkrementalen Drehgeber des Typs FG 4 der Fa. Hübner.