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Zulassungs-Nr.:
B-22 /02/1
Zulassungs-Datum:
14.05.2002
Hersteller:
Olko - Maschinentechnik - GmbH / OLFEN
Bauart:
Olko PPS 1
Pneumatische Bremsensteuerung mit integrierter Steuerung für einen
Druckluftmotor, mit integrierter pneumatisch wirkender Hängseil-
überwachungseinrichtung und mit integrierter Wegnachbildung zur
Fahrwegbegrenzung.Unterlagen:
Antrag vom 17.12.2001
Funktionsbeschreibung zur pneumatischen Bremsensteuerung PPS 1
(Blätter 01 bis 04) mit Dateibezeichnung Bresteu
Beschreibung der Sicherheitseinrichtungen und deren Wirkung auf
die Steuerung (Blätter 05 bis 11) mit Dateibezeichnung Bresteu
Pneumatik-Schaltplan Nr. 9733.50373 B, Stand 2001
Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9
und 3.13 der TAS (2 Blätter)Prüfbericht:
DMT- Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle - Bochum
vom 19.03.2002, Nr. P02-00316Kennzeichen:
Pneumatische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse für Bremsapparate, deren Brems-
kräfte durch Gewicht oder Federn erzeugt werden, für ausschließlich von Hand bediente
Förderhäspel von Anlagen nach § 1 BVOS mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von bis
zu 4 m/s. Die Bremsensteuerung soll ausschließlich an druckluftbetriebenen Förderhäspeln
kleiner und mittlerer Seilfahrtanlagen und an Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr-
und Notfahranlagen sowie für Winden zum Einsatz kommen. Die Bremskrafterzeuger sind
nicht Teil der Bauartzulassung. Ihre Ausführung ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungs-
verfahrens zu prüfen und zu beurteilen. Eine Besonderheit der Bremsensteuerung sind
zusätzliche, in ausschließlich pneumatischer Logik ausgeführte Sicherheits- und Über-
wachungseinrichtungen, die als nicht trennbare Bestandteile in der Art eines einfachen
pneumatischen Sicherheitskreises in die pneumatische Bremsensteuerung integriert sind.Dies sind im einzelnen:
- Eine integrierte Steuerung für einen Druckluftmotor einschließlich der
Betätigungselemente zur Motorsteuerung, - eine integrierte Verriegelung der Fahrbremse in Abhängigkeit von einer
Mindestmomentaufnahme des Antriebsmotors, - eine integrierte pneumatisch wirkende Hängseilüberwachungseinrichtung und
- eine integrierte Wegnachbildung zur Fahrwegbegrenzung durch Übertreibschalter.
Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
folgende Einschränkungen gegeben:- Verwendung nur an Anlagen mit Druckluftantrieb.
- Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.
- Verwendung nur an Anlagen mit maximal 4 m/s Fahrgeschwindigkeit.
- Verwendung nur an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln bzw. Winden ohne
Versteckeinrichtung. - Die Verwendung an ferngesteuerten Anlagen ist nicht zulässig.
- Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern, bei denen die Bremskräfte
der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse durch Gewichte oder Federn erzeugt werden,
und die mit einer nach dem Auslassprinzip wirkenden pneumatischen Lüfteinrichtung
arbeiten. - Verwendung in untertägigen Anlagen zulässig.
- Verwendung an Treibscheibenförderanlagen nicht vorgesehen.
Aufbau der Steuerung:
Die wesentlichen Bauelemente der Steuerung, die Ventile, die Anzeigeelemente, die
Wartungseinheit für die Druckluftversorgung, der Fahrbremshebel, der Steuerhebel für
die Drehrichtungsvorwahl und die Fahrgeschwindigkeit des Druckluftantriebes sowie
der Auslösehebel für die Sicherheitsbremse sind im Steuerstand untergebracht. Als
Verbindungsleitungen innerhalb der Bremsensteuerung kommen Rohrleitungen aus Kupfer
oder Stahl zum Einsatz. Die optisch-pneumatischen Druckanzeiger zur Stellungsüberwachung
der Ventile und die Manometer werden mit Schlauchleitungen angeschlossen. Die Art der
Verbindung zu den Lüftzylindern der Fahr- und Sicherheitsbremse außerhalb des Steuer-
standes ist nicht festgelegt. Eine Ausführung mit Schläuchen, die zum Beispiel bei Verwendung
beweglich angeordneter Lüftzylinder erforderlich ist, ist zulässig, wenn durch die Art der
Leitungsführung sichergestellt ist, dass die Leitung nicht bis zum vollständigen Verschließen
zusammengedrückt werden kann. Der Hersteller gibt als maximal zulässigen Abstand zwischen
Steuerstand und Bremseinrichtung 15 Meter an.Ein Merkmal der Steuerung ist die Verwendung zahlreicher optisch-pneumatischer Anzeigen:
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Stellungsüberwachung der Ventile der Bremsensteuerung,
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Meldung eines ausreichenden Mindestdrucks,
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Anzeigen für die Meldungen:
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"Sicherheitsbremsenlüftventil nicht in 0-Stellung",
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"Fahrbremse gesperrt",
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"Übertreibschalter oben",
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"Übertreibschalter Endteufe",
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" Richtung hängen",
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"Richtung auf".
Diese Anzeigen sind im unmittelbaren Sichtfeld des Maschinisten angeordnet. Im ungestörten
Betrieb müssen alle roten pneumatischen Anzeigen erloschen sein. Es liegt ein Fehler vor, wenn
eine Anzeige anstehen bleibt oder zeitverzögert kommt.Die Steuerung umfasst zusätzlich folgende Bedienelemente:
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selbstschließendes Sicherheitsbremslüftventil mit pneumatischem Taster zur Stellungs-
überwachung -
selbstschließendes Fahrbremslüftventil mit pneumatischem Taster zur 0-Stellungsüber-
wachung -
pneumatischer Taster "Sicherheitskreis ein"
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pneumatischer Taster "Störungsüberbrückung"
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Hebel für "Drehrichtungsvorwahl (rastend) Motor Auf/Hängen"
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Fahrventil
Die Sicherheitsbremse wird durch das Drücken des pneumatischen Tasters "Sicherheitskreis
ein" gelüftet. Durch das Betätigen des rastenden Sicherheitsbremslüftventils kann die Sicher-
heitsbremse von Hand ausgelöst werden. Das Sicherheitsbremslüftventil steuert pneumatisch
analog zur Ruhestromtechnik die in Parallelschaltung angeordneten vorgesteuerten Sicherheits-
bremsventile. Wenn das Lüftventil betätigt wird, gehen die Ventile in Auslassstellung und
entlüften den Lüftzylinder der Sicherheitsbremseinrichtung. Zusätzlich zur manuellen Auslösung
der Sicherheitsbremse über die Ventile sind zwei weitere pneumatische 5/2-Wege-Ventile
vorgesehen. Diese beiden Ventile werden pneumatisch analog zur Ruhestromtechnik von den
beiden Sicherheitsfunktionen "Hängseilbildung" und "Übertreibschalter oben/unten angefahren"
angesteuert. Diese beiden Ventile sind in Reihenschaltung angeordnet. Die Bauform dieser
Ventile muss so ausgewählt werden, dass keine positive Schaltüberdeckung innerhalb der
Ventile vorliegt.Mit dem Fahrbremsventil Pos. 19.0 ist eine feinfühlige Einstellung des Lüftdrucks im
Lüftzylinder der Fahrbremse möglich. Damit ist eine regelbare Fahrbremse im Sinne von
TAS 3.9.5.1. gegeben. In der Steuerung ist ein Fahrbremssperrventil vorhanden, das die
Fahrbremse erst freigibt, wenn das Selbstschluß-Motorzuluftventil über einen pneumatisch
gebildetes Signal die Rückmeldung gibt, dass zum Halten der Last ein ausreichendes
Motormoment aufgebaut wurde. Damit wird an den eintrümigen Anlagen, für die diese
Bremse ausschließlich vorgesehen ist, das sanfte Anfahren unter Lastmoment vereinfacht und
ein Rücklaufen der Maschine nach dem Lüften der Fahrbremse unterdrückt.Die ebenfalls ausschließlich in pneumatischer Logik arbeitende Schaltung zur Hängseilüber-
wachung arbeitet mit der bekannten Hängseilüberwachungseinrichtung System Olko. Dies ist
ein federvorgespannter Dreirollenapparat, mit dem die Vorspannung des Förderseils abgetastet
wird. Im Fall der Hängseilbildung wird über einen daran befindlichen pneumatischen Taster die
Sicherheitsbremse ausgelöst. Es ertönt eine druckluftbetätigte Signalhupe und eine optisch-
pneumatische Anzeigeeinheit meldet die Hängseilbildung am Steuerpult. Danach ist durch
pneumatische Verriegelung eine Wiederanfahrt erst nach dem Drücken eines Überbrückungs-
tasters und ausschließlich in Richtung "Auf" möglich.Ebenfalls integrierter Bestandteil der pneumatischen Bremsensteuerung ist eine formschlüssig
vom Seilträger mechanisch angetriebene Spindeleinheit zur Wegnachbildung. An den Fahr-
wegenden werden über den Schlitten, der von der Spindel angetrieben wird, zwei pneumatische
Übertreibschalter betätigt.Nach dem Hinweis in TAS 3.8.8.1. kann an Anlagen mit Druckluftantrieb auf elektrische
Schachtendschalter verzichtet werden. Eine Absicherung einer Anlage gegenüber einem Über-
treiben an den Fahrwegenden nur über diese Wegnachbildung ist demnach zulässig. Beim
Anfahren der Übertreibschalter wird die Sicherheitsbremse ausgelöst, es ertönt die Nothupe und
mit einer der beiden optisch-pneumatischen Anzeigen wir angegeben, welcher Schalter
angefahren wurde. Eine Wiederanfahrt ist erst nach Betätigen des Überbrückungstasters in der
richtigen Fahrtrichtung möglich. Der Überbrückungstaster ist als nicht rastender Fußtaster
ausgebildet.Die Ausführung der Bremskrafterzeuger für die Fahr- und Sicherheitsbremse ist, abgesehen vom
vorgeschriebenen Wirkprinzip als gewichts- oder federbetätigte Auslassbremse, nicht festgelegt.
Es wird darauf verwiesen, dass die Ausführung nach TAS 3.9. zu erfolgen hat. Falls federbetätigte
Bremsen eingesetzt werden, ist nach TAS 3.9.3.8. eine Federkennlinie nachzuweisen. Nach
TAS 3.9.6.5. muss die Federkraft, zum Beispiel in Form einer Bremskraftskala am Federelement,
nachweisbar sein und es sind vom Hersteller Festlegungen zur zulässigen Verschleißgrenze
hinsichtlich Bremsbelagverschleiß nach TAS 3.8.7.6. zu treffen. Am Bremsgestänge sind
entsprechende Markierungen für die zulässigen Verschleißgrenzen oder Überwachungsschalter
anzubringen. An den Lüftzylindern der Fahr- und Sicherheitsbremse können optional jeweils zwei
Schnellentlüftungsventile in Parallelschaltung angeordnet werden, um die Ansprechzeit der Brems-
einrichtung bei großen Zylindervolumina zu verbessern.Ergänzung:
Bei sonst unveränderter Bauweise darf ein zusätzlicher Olko-Motorbremsmanipulator an den
vorhandenen Druckluftmotor nachträglich und ohne Änderungen in der Bremsensteuerung
angebaut werden.Durch diese zusätzliche Maßnahme soll die Motorregelung - unabhängig vom Motortyp- für
Pneumatikmotore ein feinfühligeres Regelverhalten erhalten.Hinweise:
- Vom Hersteller sind für die Förderanlagen, die mit diesen Bremsensteuerungen
ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13.
einschließlich Prüfanweisungen und gegebenenfalls Datenblätter mit den Federkennlinien
der Bremskrafterzeuger beizuliefern. - Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen. - Das Bedienpersonal der Anlagen ist in die Bedeutung der optisch-pneumatischen Anzeigen
und in die Funktionen der Hängseilüberwachungseinrichtung und der Wegnachbildung mit
Übertreibschalter gründlich einzuweisen. Wenn eine der roten Anzeigen im Betrieb anstehen
bleibt oder während des Schaltvorganges verzögert schaltet, liegt ein Fehler vor und die
Anlage ist zur Klärung des Fehlers unverzüglich stillzusetzen. - Die Funktion der optisch-pneumatischen Anzeigen der Ventile Pos. 8.0, 8.1, 9.1 und 9.2
auf ausreichenden Gleichlauf ist mindestens einmal arbeitstäglich oder, bei seltener Nutzung
der Anlage, vor Aufnahme des Betriebes von einer eingewiesenen Person zu prüfen. - Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung einschließlich der Nenndurchmesser der
Rohre und Schlauchleitungen sind im Pneumatikschaltplan Zeichnung Nr. 9733.50373 und
in der Funktionsbeschreibung zur Steuerung PPS 1 hinsichtlich ihrer Funktion und durch die
Angaben der Nennweite 1/2" bzw. 1/4" festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen
Anforderungen an die Ventile Pos. 9.1 und 9.2 hinsichtlich der Schaltüberdeckung sind zu
beachten. - Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung. - In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen Bauelemente durch
dauerhafte Kennzeichnungen und mithilfe der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am
Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsensteuerung im Sinne eines
Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen. - Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
und die Unbedenklichkeit geprüft und bescheinigt hat. - Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsensteuerung
sind zulässig. Sie sind so zu verlegen, dass ein Zusammendrücken oder andere Beschädigungen
sicher ausgeschlossen werden können.
Diese Zulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden
Ausführungen entsprechen. - Eine integrierte Steuerung für einen Druckluftmotor einschließlich der