• 2.21. Zulassungs-Nr. Sonderzulassung Nr. 4

    Zulassungs-Datum:

    30.9.1991

    Hersteller:

    Deilmann Haniel GmbH - Maschinen- und Stahlbau - Dortmund-Kurl

    Bauart:

    DH-Bremskrafterzeuger für Gestänge-Trommelbremsen von Antriebs-
    maschinen bis 4 m/s Fahrgeschwindigkeit (Förderhäspel)

    Unterlagen:

    Antrag vom 22.12.1987 mit Ergänzung vom 24.2.1989

    Typ 16-48/73,5 für max. 48 kN Antriebskraft
    Beschreibung mit Kraft-Hubdiagramm vom Mai 1988, Blätter 1 bis 4;
    Zeichnung des Bremskrafterzeugers Nr. 31910024 vom 8.4.1988,
    Stückliste Nr. 31910024 vom 8.4.1988, Blätter 1 bis 3;
    Schema der Bremsanordnung Nr. 31910001 c vom 3.12.1987;
    Festigkeitsberechnung nach Zeichnung Nr. 31910023 vom 8.4.1988,
    Blätter 1 bis 10, mit Zeichnung zum Festigkeitsnachweis Postion 1 bis 10,
    Zeichnungs-Nr. 3191023 vom 8.4.1988.

    Typ 34-55/73,5 für max. 55 kN Antriebskraft
    Beschreibung mit Kraft-Hubdiagramm vom Februar 1989, Blätter 1 bis 4;
    Zeichnung des Bremskrafterzeugers Nr. 31910029 vom 6.2.1989;
    Stückliste Nr. 31910029 vom 6.2.1989, Blätter 1 bis 3;
    Schema der Bremsanordnung Nr. 31910001 c vom 3.12.1987;
    Festigkeitsberechnung nach Zeichnung Nr. 31910028 vom 6.2.1989;
    Blätter 1 bis 10, mit Zeichnung zum Festigkeitsnachweis Position 1 bis 10,
    Zeichnungs-Nr. 31910028 vom 6.2.1989.

    Typ 0-90/73,5 für max. 90 kN Abtriebskraft
    Beschreibung mit Kraft-Hubdiagramm vom Mai 1988, Blätter 1 bis 4;
    Zeichnung des Bremskrafterzeugers Nr. 31910020 vom 18.12.1985;
    Stückliste Nr. 31910020 vom 18.12.1985, Blätter 1 bis 3;
    Schema der Bremsanordnung Nr. 31910001 c vom 3.12.1987;
    Festigkeitsberechnung nach Zeichnung Nr. 31910020 vom 18.12.1985;
    Blätter 1 bis 10, mit Zeichnung zum Festigkeitsnachweis Position 1 bis 10,
    Zeichnungs-Nr. 31910020 vom 18.12.1985.

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 26.5.1988 - Nr. 55 - SPS-Hä/ge/Ws -
    mit Ergänzung vom 14.6.1989 - SPS-Ge/Ne

     
    Kurzbeschreibung:

    Die Bremskrafterzeuger werden an Gestänge-Trommelbremsen mit zwei Zugstangen und
    zwei Bremsbackenpaaren eingesetzt.

    Je ein Bremskrafterzeuger ist unmittelbar an einem Ende der Zugstange der jeweiligen
    Bremsbackenpaare angeordnet. Die Zugstange ist mit der Kolbenstange des Bremskrafterzeugers
    verbunden. Der Zylinder des Bremskrafterzeugers ist in zwei Lagerzapfen drehbar - in dem als
    Gabel ausgebildeten oberen Teil eines Bremsbackenträgers - verlagert. Um die Kolbenstange ist
    ein Tellerfederpaket angeordnet.

    Die Bremskrafterzeuger wirken als Auslaßbremse, wobei die Bremskraft durch das Teller-
    felderpaket erzeugt wird. Die Bremsbacken werden hydraulisch gelüftet. Der Betriebsdruck
    beträgt max. 70 bar.

    Beim Bremsen wird durch Abbau des Hydraulikdruckes im Zylinder die Druckkraft der Teller-
    federn über den Kolben als Zugkraft auf den Zug des Bremsbackenpaares übertragen. Die
    3 Bauarten von Bremskrafterzeugern sind jeweils für Bremskräfte von 48, 55 und 90 kN
    vorgesehen.

    Überwachung

    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremse,
    • des Bremsbelagverschleißes,
    • auf Federbruch.

    Die Überwachung erfolgt:

    • bei Ausführung des Bremskrafterzeugers mit Kraftmeßring durch elektrische Erfassung
      der Grenzwerte,
    • bei Ausführung ohne Kraftmeßring durch Stößelschalter (Kolbenhub) und Druckschalter
      sowie durch optische Anzeige mit Farbmarkierung an der Kolbenstange; hierzu wird der
      Kraftmeßring durch einen entsprechenden Distanzring ersetzt.

    Bemerkungen / Hinweis

    Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

    Die Art des Dichtungsmaterials im Hinblick auf die verwendeten Hydraulikflüssigkeiten wird
    vom Hersteller vorgegeben.

    Beim Einsatz im Steinkohlenbergbau unter Tage sind entsprechend behördlicher Regelung
    nur zugelassene Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Bremskrafterzeuger nach dieser Sonderzulassung können nur mit einer entsprechenden
    Steuerung eingesetzt werden.

    Diese so gebildeten Bremsapparate bedürfen der Bauartzulassung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 der VO.
    In den Zulassungsanträgen kann auf die Sonderzulassung verwiesen werden; besondere
    Nachweise für die Bremskrafterzeuger sind dann nicht erforderlich.

    Die Befestigung des Bremskrafterzeugers mit Bremsgestänge ist nicht Bestandteil der Zulassung,
    sondern gehört zum Bremsgestänge.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.