• Genehmigungs-Nr.:

    B-20/93/1(N2)

    Genehmigungs-Datum:

    16. Februar 2005

    Hersteller:

    Siemag GmbH, Netphen

    Bauart:

    Siemag-ST 3 DIGI

    Kennzeichen:

    Elektrohydraulische Bremsensteuerung mit regelbarer Bremskraft im Falle einer Sicherheitsbremsung.

    Unterlagen:

    Antrag vom 18. 02. 2003 – BE/WEB/ZIM –

    1.

    Beschreibung der elektrischen Steuerung für die geregelte zweikanalige
    Sicherheitsbremse ST 3-DIGI an Hauptseilfahrtsanlagen (18 Seiten)
    Stand: 10.06.2003 Rev.: 0
    - Elektrische Steuerung
    - Beschreibung der Regelkanäle

    2.

    Softwarebeschreibung der elektrischen Steuerung für die geregelte
    zweikanalige Sicherheitsbremse ST 3-DIGI an Hauptseilfahrtsanlagen
    (39 Seiten) Stand: 10.06.2003 Rev.: 0
    - Datenaustausch
    - Steuerungsprogramme Master SPS
    - Regelkanäle
    - Regler

    3.

    Kontroll-, Prüf- und Untersuchungs-Intervalle der elektrischen Bremsen-
    steuerung Typ ST 3-DIGI (21 Seiten) Stand: 10.06.2003 Rev.: 0
    - Regelmäßige Prüfungen, die von einer fachkundigen Person  arbeitstäglich
       durchzuführen sind
    - Regelmäßige Prüfungen, die von einer verantwortlichen Person 6 mal
       jährlich, und zwar in Abständen von längstens 9 Wochen,  durchzuführen
       sind.
    - Regelmäßige Prüfungen, die von einem Sachverständigen einmal  jährlich,
       und zwar in Abständen von längstens 13 Monaten, durchzuführen sind.
    - Liste der Prüfungen

    4.

    Bremsensteuerung (Stromlaufpläne) entsprechend der Seitenübersicht im
    Inhaltsverzeichnis Zeichnungs-Nr. 601 1404/4 = 0 (5 Blätter)
    Insgesamt 117 Blätter

    5.

    Softwaredokumentation:
    Master-SPS
    Regelung 1 (Slave-SPS 1)
    Regelung 2 (Slave-SPS 2)

    Prüfbericht:

    Prüfbericht Nr. P04-00483 vom 27.10.2004-SPS-Sn/Mi;
    DMT-Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle - ,Essen


    Aufbau und Wirkungsweise:

    Das wesentliche Merkmal der elektrohydraulischen Bremsensteuerung Siemag ST3 ist die
    geregelte Bremskraft im Fall einer Sicherheitsbremsung entsprechend TAS 3.9.5.10. Damit
    soll sichergestellt werden, dass sich im Sicherheitsbremsfall unabhängig von den Überlast-
    verhältnissen und der Fahrtrichtung der Fördermaschine und unabhängig von reibwertbedingten
    Schwankungen der Bremskraft immer eine konstante Verzögerungswirkung einstellt. Im
    Fall einer erkannten Fehlfunktion wird innerhalb der Bremsensteuerung ST3 auf eine konstante
    Teilbremskraft ungeschaltet.

    Die elektrische Steuerung und Regelung der Bremseinrichtung ist separat von den übrigen
    elektrischen Einrichtungen der Fördermaschine ausgeführt. Sie tauscht über definierte
    Relais-Schnittstellen mit der Fördermaschinensteuerung die erforderlichen Signale aus.
    Neben den für den Betrieb der Bremse erforderlichen Funktionen einschließlich der Steuerung
    der Versteckeinrichtung werden auch die bremseninternen Teile des Sicherheitskreises,
    des Fahrbremskreises und des Abfahrsperrkreises in der Bremsensteuerung gebildet.

    Die Bremsensteuerung besteht im Wesentlichen aus:

    • einem als "Master SPS" bezeichneten programmierbaren elektronischen System (PES)
      des Typs Siemens S7–400 für die Steuerung und Überwachung der Bremse
      einschließlich aller Sicherheitseinrichtungen mit Auslösung der Sicherheitsbremse,
      der Fahrbremse und der Abfahrsperrung, welche über definierte Schnittstellen in die
      Steuerung und Regelung des Fahrtreglers wirken.

    • zwei als "Slave SPS" bezeichneten PES des Typs Siemens S7-300, die neben der
      Ansteuerung des Regelventils für den Fahrbremsdruck auch die Regelung der
      Sicherheitsbremskraft bewirken. Jede der beiden Slave-SPS, die als "Regelung 1" und
      "Regelung 2" bezeichnet werden, wertet die Stellung des Fahrbremshebels aus und
      steuert eines der beiden in Reihe geschalteten Fahrbremsventile an. Durch gegenseitigen
      Vergleich der Druckistwerte, der Geschwindigkeitsistwerte und weiterer Betriebs-
      zustände der beiden Kanäle können Fehlfunktionen erkannt werden. Die Bremsen-
      steuerung wird dann auf ungeregelte Verzögerung umgeschaltet.

    • Einem Profibussystem Siemens DP RS 232C-Link für die interne Kommunikation
      der drei PES untereinander.

    • Drei unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV) für die Master- und Slave-Systeme

    • Optional bei Doppeltrommel- oder Doppelbobinenfördermaschinen den Steuerungs- und
      Überwachungseinrichtungen für den Versteckbetrieb.

    • Relaisschaltungen, mit denen die wesentlichen internen Steuerungs- und Überwachungs-
      funktionen innerhalb der Bremsensteuerung als hardware-diversitäre Redundanz
      zusätzlich zur PES gebildet werden.

    • Zwei am Seilträger angebrachten Tachogeneratoren, die jeweils einer Slave-SPS
      zugeordnet sind und mit denen der aktuelle Geschwindigkeitsistwert des Seilträgers
      ermittelt wird.

    Durch diesen Nachtrag zur Bauartzulassung bzw. Genehmigung werden nicht nur die Funktionen,
    sondern auch der schaltungstechnische Aufbau und die verwendeten Bauteile und Baugruppen
    des elektrischen Teils der Bremsensteuerung, insbesondere auch der Typ und die Baugruppen-
    bestückung der drei PES (1 Master, 2 Slaves) detailliert einschließlich der zugehörigen Anwender-
    software und einschließlich der Firmware festgelegt. Eine von der Dokumentation abweichende
    Ausführung bedarf eines Nachtrags zur Genehmigung.

    Überwachungen:

    Die folgend aufgeführten wesentlichen Überwachungen sind in der Bremsensteuerung
    implementiert:

    Überwachungen mit Auslösung einer geregelten Sicherheitsbremsung:

    • Überwachung der Spannungsversorgungen über das Netz oder die USV

    • Stellungsüberwachung der Umschaltventile,

    • Überwachung der Bremskrafterzeuger auf Schaltstellung, Verschleiß und Federbruch,

    • Überwachung der Filter und des Tankniveaus,

    • Stellungsüberwachung der Handventile,

    • Gasdruck- und Füllzeitüberwachung der Speicher,

    • Gleichstellungsüberwachung aller sicherheitsrelevanten Ventile und Druckschalter
      mit Wirkung auf die geregelte Sicherheitsbremsung,

    • Ausführung der Befehle "Fahrbremse Lüften" und "Fahrbremse Auflegen" in Hand
      und A- das zulässige Füllniveau des Öltanks unterschritten wird.

    Überwachungen mit Auslösung einer ungeregelten Sicherheitsbremsung:

    • Ausfall der Hydraulikpumpe für die Regelung der Sicherheitsbremskraft

    • Gleichstellungsverlust der Ventile 71.1 und 71.2 oder

    • Ansprechen der Spannungsüberwachungen und der Watch-Dogs der Master-SPS
      oder der beiden Slave SPS Regelung 1 und Regelung 2.

    Überwachungen mit Auslösung des Abfahrsperrkreises:

    • Öltemperatur > 60° C,

    • Belagverschleiß,

    • Bremsscheibentemperatur zu hoch

    Überwachungen mit Auslösung der Fahrbremskreises:

    • Störung des Restdruckabbauventils

    Hinweise:

    a)

    Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und Betriebsanweisungen beizuliefern.

    b)

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen dem mit den Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden.

    c)

    Die Prüfvorgaben des Herstellers sind in die anlagenspezifischen Prüfpläne nach § 13 BVOS einzuarbeiten.

    d)

    Die Ausführung der Bremsensteuerung Siemag ST3 DIGI ist durch diese Genehmigungsunterlagen weitgehend nicht nur funktional, sondern auch hinsichtlich der Wahl der Betriebsmittel, der schaltungstechnischen Ausführung und hinsichtlich der Software festgelegt. Änderungen bedürfen eines Nachtrags zur Genehmigung.

    e)

    Sofern elektrische Schaltungen, die der Sicherheit dienen, durch diese Genehmigung nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion festgelegt sind, sind bei der Errichtung die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.

    f)

    Für Anlagen nach § 1 BVOS, die mit einer Bremseinrichtung entsprechend dieser Genehmigung ausgeführt werden sollen, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung eine Bremsberechnung nach TAS 3.10 zu erstellen. Darin muß der Nachweis erbracht werden, daß sich im Fehlerfall bei Umschaltung der Bremse auf ungeregelte Sicherheitsbremsung nicht Verzögerungen ergeben, die zu gefährlichen Betriebszuständen führen können. Hierbei sind insbesondere TAS Nr. 3.9.7, TAS Nr. 3.10.5 und TAS Nr. 3.9.7.9 zu beachten.


    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
    der SIEMAG  GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
    wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.

     

    1. Ergänzung vom 23.04.2019:

    Bei sonst unverändertem betrieblichem Grundfunktionen und Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:

    • Die Hilfspumpe mit der Position 67 kann zukünftig entfallen. Diese Pumpe hat die Aufgabe, im Fall einer verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung den Hydraulikdruck für die Regelung des Teilbremsdrucks aufrecht zu erhalten. Dieser Druck wird jetzt durch einen eigenen Hydraulikspeicher, den sogenannten „Regeldruckspeicher“ Position 70 bereitgestellt.

    • Da einige Komponenten des Hydraulikaggregates als Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind, dürfen zukünftig in der Regel funktionsgleiche, aber andere Hydraulikkomponenten auch anderer Hersteller zum Einsatz kommen. Die Änderungen sind in der Stückliste zu dokumentieren.

    •  Im elektrischen Teil der Bremsensteuerung und -regelung wurden einige Funktionen, die bisher in Hardwaretechnik mit Schützen, Relais oder Zeitrelais ausgeführt waren, geändert. Diese Funktionen werden jetzt softwaretechnisch in den insgesamt drei vorhandenen speicherprogrammierbaren Steuerungen (1 Master, 2 Slaves) gebildet. Die nicht mehr benötigten Bauteile sollen an bestehenden Bremseinrichtungen, die auf den Stand dieses Nachtrags bzw. der Ergänzung geändert werden, ausverdrahtet und ausgebaut werden

    •  Die Betriebsanleitung enthält unter Punkt 4 eine ausführliche Funktionsbeschreibung der Bremsensteuerung und unter Punkt 5 die Beschreibung der Versteckeinrichtung, die optional Bestandteil der Bremseinrichtungen sein kann. In diesem Dokument ergaben sich Änderungen gegenüber der bisherigen Ausführung

    •  Die Kontroll- und Prüfanleitung wurde ebenfalls aktualisiert.

     

    Hinweise:

    Die nachfolgend genannten Punkte a bis d sind zu beachten.

    1. Vom Hersteller sind bei zukünftig neu errichteten Bremseinrichtungen entsprechend dieser Genehmigung für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und Betriebsanweisungen beizuliefern.

    2. Die Kontroll- und Prüfanweisung des Herstellers ist zu beachten. Sie müssen den mit den Prüfungen nach BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden.

    3. Für Anlagen nach § 1 BVOS, die mit einer Bremseinrichtung entsprechend dieser Genehmigung ausgeführt werden sollen, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung eine Bremsberechnung nach TAS 3.10 zu erstellen. Darin muss der Nachweis erbracht werden, dass sich im Fehlerfall bei Umschaltung der Bremse auf ungeregelte Sicherheitsbremsung nicht Verzögerungen ergeben, die zu efährlichen Betriebszuständen führen können. Hierbei sind insbesondere TAS 3.9.7, TAS 3.10.5 und TAS 3.9.7.9 zu beachten.

    4. Der vorliegende Prüfbericht Nr. P19-00026 darf ohne schriftliche Genehmigung der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle nur vollständig, das heißt, nicht auszugsweise, vervielfältigt werden.

    Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn die in Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht der in der Genehmigung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.