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Genehmigungs-Nr. :
F-18/04/1 (N1)
Genehmigungs-Datum:
29. Juni 2006
Hersteller:
ALSTOM Power Conversion GmbH
Culemeyerstrasse 1
12277 BerlinBezeichnung:
Digitaler Fahrtregler FR2000i / N1 Typ FR04 i
auf dem System ALSPA C80-HPC LD2 basierend, mit
Fördermaschinensteuerungen des Typs FM 2000 integriert,
für von Hand oder auch automatisch gesteuerte, drehzahlgeregelte
Gleich- oder Drehstromfördermaschinen.Antragsunterlagen:
- Nachtragsantrag des Herstellers vom 12.02.2004 – Schimmer
- 2 Aktenordner mit der Beschreibung des Aufbaus, der Funktion und
der Hardware sowie den Schaltplänen des Fahrtreglers
- 1 Aktenordner mit detaillierten Funktions- bzw. ProgrammplänenPrüfbericht:
- Bericht des Sachverständigen der DMT-Seilprüfstelle -
vom 06.06.2006 – P06-00476-SPS-St-11 KON
Beschreibung des Fahrtreglers mit den kennzeichnenden Änderungen des 1. Nachtrags:Die mit dem o. g. 1. Nachtrag genehmigte Fahrtreglerbauart mit der Typenbezeichnung FR 2000i/N1,
die gemäß dem Entwicklungsjahr auch als FR2004i oder kürzer als FR04i bezeichnet werden soll, ist
durch folgende Merkmale gekennzeichnet:- Der Fahrtregler FRO4i ist, wie der Typ FR2000i, für zweitrümig fördernde Treibscheibenanlagen
d. h. Förderanlagen, die mit zwei Fördermitteln ausgeführt sind, mit zwei Schachtzählern
ausgerüstet, so dass die Schachtpositionen der beiden Fördermittel unabhängig voneinander
erfasst werden. - Bei eintrümig fördernden Treibscheibenanlagen, d. h. Förderanlagen, die mit einem Fördermittel
und einem Gegengewicht ausgeführt sind, kann softwaremäßig einer der beiden Schachtzähler
unwirksam geschaltet werden ohne dass der Betrieb der übrigen Fahrtregler-Funktionen
beeinträchtigt wird. - Der Fahrtregler FR04i ist wie beim Typ FR2000i bau-, geräte- und funktionstechnisch, d. h.
hard- und softwaremäßig mit den Elementen der zugehörigen Fördermaschinensteuerung und
–regelung sowie –überwachung (zusammenfassend im folgenden kurz „Fördermaschinen-
steuerung“ genannt) integriert. Diese Fördermaschinensteuerung wird insgesamt durch die
Typenbezeichnung FM2004 dargestellt.
Die Bauart dieser Fördermaschinensteuerung und die des integrierten Fahrtreglers FR04i
basieren wie bei der FM2000 und dem FR2000i auf dem Multitasking- und Multiprozessor-
System ALSPA C80-HPC-LD2 des Herstellers CONVERTEAM GmbH in Berlin. - Abweichend von der FM 2000 soll die zugehörige, mit vernetzten Baugruppen aufgebaute
Fördermaschinensteuerung des Typs FM2004 insgesamt nicht mehr 3 PES (PES 1, PES 2
und PES 3), sondern insgesamt 2 PES beinhalten, die auf diese Bauart bezogen wiederum
zwar als PES 1 und PES 2 bezeichnet werden, jedoch hard- und softwaremäßig nicht mit
den PES 1 und PES 2 der Fördermaschinensteuerung FM2000 und des zugehörigen Fahrt-
reglers FR2000i identisch sind. - Abweichend von der FM2000 soll bei der FM2004 und dem zugehörigen Fahrtregler FR04i
in dem PES 1 nicht mehr die Prozessor-Baugruppe COP 232.1, sondern die Prozessor-
Baugruppe COP 232.2 eingesetzt werden, welche die Aufgaben und die Funktionen mehrerer
COP 232-1-Baugruppen übernehmen kann. - Ebenso soll abweichend von der FM2000 bei der FM2004 und dem zugehörigen Fahrtregler
FR04i in dem PES 2 nicht mehr die Single-Prozessorbaugruppe MCU 232 D sondern die
Multi-Baugruppe COP 232.1 eingesetzt werden. Es können mehrere Prozessorbaugruppen
vom Typ COP 232.1 im PES 2 eingebaut werden. - Bei der Fahrtreglerbauart FR04i werden die sicherheitlich bedeutsamen Funktionen wie beim
Typ FR2000i von zwei voneinander unabhängigen programmierbaren elektronischen Systemen
(PES 1 und PES 2) ausgeführt, die hinsichtlich des Fahrtreglers jeweils als Kanal A und Kanal B
bezeichnet werden. - Die beiden mit dem PES 1 und PES 2 aufgebauten Kanäle sind so ausgeführt, dass sie unter-
schiedliche Zentraleinheiten bzw. Prozessoren, d. h. diversitäre Prozessor-Redundanz,
diversitäte Eingabe- und Ausgabe- Baugruppen für die Überwachungsfunktionen, und
typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen beinhalten. - Die zwei programmierbaren elektronischen Systeme PES 1 und PES 2 der Bauart FR04i
sind hard- und softwaremäßig so ausgeführt, dass sie nicht nur die zum Fahrtregler
gehörenden, sondern auch andere der Fördermaschinensteuerung oder Schachtüber-
wachungs- und signalanlage zugeordnete sicherheitliche Funktionen beinhalten können,
z. B. der Bremsenüberwachung, des Sicherheitskreises, des Fahrbrems- und Abfahr-
sperrkreises. - Die beiden PES-Kanäle beinhalten nicht nur Baugruppen für den jeweiligen System- bzw.
kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern für die jeweilige systemexterne
Kommunikation auch entsprechende andere Baugruppen. - Das PES 1 beinhaltet systemintern busgekoppelte bzw. vernetzte Prozessoren sowie die
zugeordneten Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen sowie ein system-
konformes bildschirmgestütztes Visualisierungs- und Prüfsystem. - Das PES 1 (Kanal A) beinhaltet hard- und softwaremäßig sowohl die Funktionen des
Fahrtregler-Führungsteils, der Maschinensteuer- und –regelung sowie die der Bremsen-
steuerung und der Schachtüberwachungs- und –signalanlage. - Hinsichtlich des Fahrtregler-Überwachungsteils werden in den beiden Kanälen, d. h. in
dem PES 1 und in dem PES 2 die mit kontinuierlichen Hüllkurven wirkenden Geschwindig-
keitsüberwachungen in den beiden Endbereichen und zwischen diesen mit steigungslos
(horizontalen) verlaufenden Kurven die Geschwindigkeitsüberwachungen in den Gleich-
laufphasen realisiert.
Zusätzlich erfolgt im PES 1 und PES 2 die Geschwindigkeitsüberwachung in dem Endbereich
durch stufige Hüllkurve, gebildet über Schachtschalter und zugehörige Geschwindigkeitsmarken.
Die Geschwindigkeitsüberwachung in der Gleichlaufphase wird über die V- Überwachung
in Abhängigkeit der Betriebsart in der PES 1 und PES 2 reali siert. - Die o. g. sicherheitsgerichteten redundanten programmierbaren elektronischen Logidyn
D2-Systeme werden in beiden Kanälen durch implementierte Test- und Überwachungs-
routinen auf systeminterne und –externe Fehler überwacht. Diese überwiegend softwaremäßig
realisierten technischen Maß nahmen sind bereits von im Einsatz befindlichen und strukturell
ähnlich auf gebauten Logidyn D2-Systemen her bekannt. - Die Funktionsfähigkeiten der Schachtschalter werden durch zugeordnete softwaremäßig
gebildete teufenabhängige „Fenster“ mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht. - Die beiden mit dem PES 1 und dem PES 2 aufgebauten Kanäle beinhalten dementsprechend
unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’en) bzw. Prozessoren, d. h. diversitäre Prozessor-
Redundanz, und auch bau- bzw. typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-
Baugruppen. - Die von dem Fahrtregler ermittelten Teufen der Fördermittel werden mit Hilfe des o. g.
bildschirmgestützten Visualisierungssystems am Fördermaschinen-Steuerstand dargestellt.
Dabei erfolgen die quasianalogen Teufendarstellungen und die Feinteufenanzeigen (Ziffern)
redundant mit den zwei o. g. elektronisch überwachten (MOWA) TFT-Bildschirmgeräten. - Die Auslösungen des Fahrtregler-Überwachungsteils und die der ggf. vorhandenen sicherheits-
relevanten Funktionskreise können mit Hilfe einer rechnergestützten Prüfeinrichtung einzeln
auf ihre Wirkung hin geprüft werden. Diese Prüfeinrichtung, z. B. Programmiergerät oder PC,
ist über einen Kommunikationsbus gleichzeitig mit den beiden Logidyn D2-Systemen (Kanälen)
des Fahrtreglers verbunden. - Die Kennzeichnung des Fahrtreglers erfolgt gemäß dem festgelegten detaillierten Typenschlüssel.
(Für das Baumuster lautet die vollständige Fahrtregler-Bezeichnung FR04i-112133822-V.O.)
Die in der Bauartgenehmigung Nr. F-18/04/1 vom 1. Oktober 2004 genannten Hinweise sind bei der
Errichtung und Inbetriebnahme auch eines gemäß 1. Nachtrags ausgeführten Fahrtreglers zu beachten.Die beim Einsatz an Schachtförderanlagen erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der
Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
erfordern, dürfen nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung Bergbau und Energie in NRW, sowie der die Vorprüfung zur Bauartgenehmigung
durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – vorgenommen
werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungs-
prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen. - Der Fahrtregler FRO4i ist, wie der Typ FR2000i, für zweitrümig fördernde Treibscheibenanlagen