• Genehmigungs-Nr. :

    F-18/04/1 (N1)

    Genehmigungs-Datum:

    29. Juni 2006

    Hersteller:

    ALSTOM Power Conversion GmbH
    Culemeyerstrasse 1
    12277 Berlin

    Bezeichnung:

    Digitaler Fahrtregler FR2000i / N1 Typ FR04 i
    auf dem System ALSPA C80-HPC LD2 basierend, mit           
    Fördermaschinensteuerungen des Typs FM 2000 integriert,
    für von Hand oder auch automatisch gesteuerte, drehzahlgeregelte
    Gleich- oder Drehstromfördermaschinen.

    Antragsunterlagen:

    - Nachtragsantrag des Herstellers vom 12.02.2004 – Schimmer      
    - 2 Aktenordner mit der Beschreibung des Aufbaus, der Funktion und
       der Hardware sowie den Schaltplänen des Fahrtreglers
    - 1 Aktenordner mit detaillierten Funktions- bzw. Programmplänen

    Prüfbericht:

    - Bericht des Sachverständigen der DMT-Seilprüfstelle -
      vom 06.06.2006 – P06-00476-SPS-St-11 KON


    Beschreibung des Fahrtreglers mit den kennzeichnenden Änderungen des 1. Nachtrags:

    Die mit dem o. g. 1. Nachtrag genehmigte Fahrtreglerbauart mit der Typenbezeichnung FR 2000i/N1,
    die gemäß dem Entwicklungsjahr auch als FR2004i oder kürzer als FR04i bezeichnet werden soll, ist
    durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

    • Der Fahrtregler FRO4i ist, wie der Typ FR2000i, für zweitrümig fördernde Treibscheibenanlagen
      d. h. Förderanlagen, die mit zwei Fördermitteln ausgeführt sind, mit zwei Schachtzählern
      ausgerüstet, so dass die Schachtpositionen der beiden Fördermittel unabhängig voneinander
      erfasst werden.

    • Bei eintrümig fördernden Treibscheibenanlagen, d. h. Förderanlagen, die mit einem Fördermittel
      und einem Gegengewicht ausgeführt sind, kann softwaremäßig einer der beiden Schachtzähler
      unwirksam geschaltet werden ohne dass der Betrieb der übrigen Fahrtregler-Funktionen
      beeinträchtigt wird.

    • Der Fahrtregler FR04i ist wie beim Typ FR2000i bau-, geräte- und funktionstechnisch, d. h.
      hard- und softwaremäßig mit den Elementen der zugehörigen Fördermaschinensteuerung und
      –regelung sowie –überwachung (zusammenfassend im folgenden kurz „Fördermaschinen-
      steuerung“ genannt) integriert. Diese Fördermaschinensteuerung wird insgesamt durch die
      Typenbezeichnung FM2004 dargestellt.

      Die Bauart dieser Fördermaschinensteuerung und die des integrierten Fahrtreglers FR04i
      basieren wie bei der FM2000 und dem FR2000i auf dem Multitasking- und Multiprozessor-
      System ALSPA C80-HPC-LD2 des Herstellers CONVERTEAM GmbH in Berlin.

    • Abweichend von der FM 2000 soll die zugehörige, mit vernetzten Baugruppen aufgebaute
      Fördermaschinensteuerung des Typs FM2004 insgesamt nicht mehr 3 PES (PES 1, PES 2
      und PES 3), sondern insgesamt 2 PES beinhalten, die auf diese Bauart bezogen wiederum
      zwar als PES 1 und PES 2 bezeichnet werden, jedoch hard- und softwaremäßig nicht mit
      den PES 1 und PES 2 der Fördermaschinensteuerung FM2000 und des zugehörigen Fahrt-
      reglers FR2000i identisch sind.

    • Abweichend von der FM2000 soll bei der FM2004 und dem zugehörigen Fahrtregler FR04i
      in dem PES 1 nicht mehr die Prozessor-Baugruppe COP 232.1, sondern die Prozessor-
      Baugruppe COP 232.2 eingesetzt werden, welche die Aufgaben und die Funktionen mehrerer
      COP 232-1-Baugruppen übernehmen kann.

    • Ebenso soll abweichend von der FM2000 bei der FM2004 und dem zugehörigen Fahrtregler
      FR04i in dem PES 2 nicht mehr die Single-Prozessorbaugruppe MCU 232 D sondern die
      Multi-Baugruppe COP 232.1 eingesetzt werden. Es können mehrere Prozessorbaugruppen
      vom Typ COP 232.1 im PES 2 eingebaut werden.

    • Bei der Fahrtreglerbauart FR04i werden die sicherheitlich bedeutsamen Funktionen wie beim
      Typ FR2000i von zwei voneinander unabhängigen programmierbaren elektronischen Systemen
      (PES 1 und PES 2) ausgeführt, die hinsichtlich des Fahrtreglers jeweils als Kanal A und Kanal B
      bezeichnet werden.

    • Die beiden mit dem PES 1 und PES 2 aufgebauten Kanäle sind so ausgeführt, dass sie unter-
      schiedliche Zentraleinheiten bzw. Prozessoren, d. h. diversitäre Prozessor-Redundanz,
      diversitäte Eingabe- und Ausgabe- Baugruppen für die Überwachungsfunktionen, und
      typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen beinhalten.

    • Die zwei programmierbaren elektronischen Systeme PES 1 und PES 2 der Bauart FR04i
      sind hard- und softwaremäßig so ausgeführt, dass sie nicht nur die zum Fahrtregler
      gehörenden, sondern auch andere der Fördermaschinensteuerung oder Schachtüber-
      wachungs- und signalanlage zugeordnete sicherheitliche Funktionen beinhalten können,
      z. B. der Bremsenüberwachung, des Sicherheitskreises, des Fahrbrems- und Abfahr-
      sperrkreises.

    • Die beiden PES-Kanäle beinhalten nicht nur Baugruppen für den jeweiligen System- bzw.
      kanalinternen Signal- und Informationsaustausch, sondern für die jeweilige systemexterne
      Kommunikation auch entsprechende andere Baugruppen.

    • Das PES 1 beinhaltet systemintern busgekoppelte bzw. vernetzte Prozessoren sowie die
      zugeordneten Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-Baugruppen sowie ein system-
      konformes bildschirmgestütztes Visualisierungs- und Prüfsystem.

    • Das PES 1 (Kanal A) beinhaltet hard- und softwaremäßig sowohl die Funktionen des
      Fahrtregler-Führungsteils, der Maschinensteuer- und –regelung sowie die der Bremsen-
      steuerung und der Schachtüberwachungs- und –signalanlage.

    • Hinsichtlich des Fahrtregler-Überwachungsteils werden in den beiden Kanälen, d. h. in
      dem PES 1 und in dem PES 2 die mit kontinuierlichen Hüllkurven wirkenden Geschwindig-
      keitsüberwachungen in den beiden Endbereichen und zwischen diesen mit steigungslos
      (horizontalen) verlaufenden Kurven die Geschwindigkeitsüberwachungen in den Gleich-
      laufphasen realisiert.

      Zusätzlich erfolgt im PES 1 und PES 2 die Geschwindigkeitsüberwachung in dem Endbereich
      durch stufige Hüllkurve, gebildet über Schachtschalter und zugehörige Geschwindigkeitsmarken.

      Die Geschwindigkeitsüberwachung in der Gleichlaufphase wird über die V- Überwachung
      in Abhängigkeit der Betriebsart in der PES 1 und PES 2 reali siert.

    • Die o. g. sicherheitsgerichteten redundanten programmierbaren elektronischen Logidyn
      D2-Systeme werden in beiden Kanälen durch implementierte Test- und Überwachungs-
      routinen auf systeminterne und –externe Fehler überwacht. Diese überwiegend softwaremäßig
      realisierten technischen Maß nahmen sind bereits von im Einsatz befindlichen und strukturell
      ähnlich auf gebauten Logidyn D2-Systemen her bekannt.

    • Die Funktionsfähigkeiten der Schachtschalter werden durch zugeordnete softwaremäßig
      gebildete teufenabhängige „Fenster“ mit Wirkung auf den Sicherheitskreis überwacht.

    • Die beiden mit dem PES 1 und dem PES 2 aufgebauten Kanäle beinhalten dementsprechend
      unterschiedliche Zentraleinheiten (CPU’en) bzw. Prozessoren, d. h. diversitäre Prozessor-
      Redundanz, und auch bau- bzw. typengleiche Kommunikations-, Eingabe- und Ausgabe-
      Baugruppen.

    • Die von dem Fahrtregler ermittelten Teufen der Fördermittel werden mit Hilfe des o. g.
      bildschirmgestützten Visualisierungssystems am Fördermaschinen-Steuerstand dargestellt.
      Dabei erfolgen die quasianalogen Teufendarstellungen und die Feinteufenanzeigen (Ziffern)
      redundant mit den zwei o. g. elektronisch überwachten (MOWA) TFT-Bildschirmgeräten.

    • Die Auslösungen des Fahrtregler-Überwachungsteils und die der ggf. vorhandenen sicherheits-
      relevanten Funktionskreise können mit Hilfe einer rechnergestützten Prüfeinrichtung einzeln
      auf ihre Wirkung hin geprüft werden. Diese Prüfeinrichtung, z. B. Programmiergerät oder PC,
      ist über einen Kommunikationsbus gleichzeitig mit den beiden Logidyn D2-Systemen (Kanälen)
      des Fahrtreglers verbunden.

    • Die Kennzeichnung des Fahrtreglers erfolgt gemäß dem festgelegten detaillierten Typenschlüssel.
      (Für das Baumuster lautet die vollständige Fahrtregler-Bezeichnung FR04i-112133822-V.O.)

    Die in der Bauartgenehmigung Nr. F-18/04/1 vom 1. Oktober 2004 genannten Hinweise sind bei der
    Errichtung und Inbetriebnahme auch eines gemäß 1. Nachtrags ausgeführten Fahrtreglers zu beachten.

    Die beim Einsatz an Schachtförderanlagen erforderlichen Änderungen und Erweiterungen der
    Programme der eingesetzten Prozessorsysteme, die nicht eine Änderung der Bauartgenehmigung
    erfordern, dürfen nur nach Rücksprache  und mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg,
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW, sowie der die Vorprüfung zur Bauartgenehmigung
    durchführenden Prüfstelle, der DMT GmbH, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – vorgenommen
    werden.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungs-
    prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.