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15.01.1986
14.7-28-13
Überwachung von Leuchten
A 2.9An die Bergämter des Landes NW
Betr.: Schaden an einer Leuchte für Kaltkathoden-Leuchtstofflampen
Im Abschnitt M 1 des Sammelblatts wurde unter gleichem Datum ein Ereignis beschrieben,
das durch zwei voneinander unabhängige Isolationsfehler im Sekundarstromkreis einer Leuchte
für Kaltkathoden-Leuchtstofflampen verursacht worden ist. Während die eine Beschädigung der
Isolation durch das Ereignis selbst verursacht wurde, ist zu vermuten, daß der andere Fehler
bereits zu einem früheren Zeitpunkt eintrat und bis zum Ereignis unbemerkt blieb. Der Fehler
konnte unbemerkt bleiben, weil der sehr kleine Stromkreis auf der Sekundärseite des in der
Leuchte eingebauten Transformators wegen seiner räumlichen Begrenzung auf das Leuchten-
gehäuse nicht in eine selbsttätige Isolationsüberwachung einbezogen war.Zur Vermeidung derartiger Schadensfälle und Unfälle hält das Landesoberbergamt es für erforderlich,
die verantwortlichen Personen und die Elektriker in den Betrieben, in denen Leuchten verwendet
werden, deren Lampenstromkreise von der Zuleitung der Leuchte galvanisch getrennt sind, über das
Ereignis zu unterrichten; die Unterrichtung hat auch zu erfolgen für die verantwortlichen Personen
und die Elektriker in Werkstätten, in denen derartige Leuchten instandgesetzt oder gewartet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, daß Arbeiten am oder in der Nähe vom Sekundärstromkreis von Leuchten,
deren Lampenstromkreise von der Zuleitung der Leuchte galvanisch getrennt sind, mit größter
Sorgfalt auszuführen sind. Dies gilt unabhängig von der Größe der Lampenspannung, sofern der
Schlagwetterschutz oder der Explosionsschutz beeinträchtigt werden kann. Der Art und dem
Umfang der Prüfungen (§ 81 BVOE) gemäß den Vorschriften der §§ 71, 73, 75 und 76 BVOE
kommt besondere Bedeutung zu.Sie werden gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Dortmund, den 15.01.1986
Landesoberbergamt NW
S c h e l t e r