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01.07.1994
14.8-6-5
Elektro-Bergverordnung
Verwaltungsanweisung zu § 42 Abs. 3 ElBergVA 2.9
Betr.: Verwaltungsanweisung zu § 42 Abs. 3 ElBergV; Erdöl-, Erdgas- und UntergrundspeicherbetriebeHiermit wird die Verwaltungsanweisung zur Ausführung des § 42 Abs. 3 ElBergV bekanntgemacht.
In Text- und Bildform ist dargestellt, wie die Geltungsbereiche der Elektro - Bergverordnung und
der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV) gegeneinander
abgegrenzt sind, wenn elektrische Anlagen von Erdöl-, Erdgas- und Untergrundspeicherbetrieben
funktionell und sicherheitstechnisch mit elektrischen Einrichtungen auf dem gleichen Betriebsplatz oder
auf anderen Betriebsplätzen zusammenhängen.Die Verwaltungsanweisung ist von einer Arbeitsgruppe, in der die Oberbergämter der alten Bundesländer,
das Sächsische Oberbergamt und das Landesoberbergamt Baden - Württemberg vertreten waren,
erarbeitet worden mit dem Ziel, einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen.Vertreter des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Ergasgewinnung e.V. und der Ruhrgas AG hatten
Gelegenheit zur Stellungnahme.Dortmund, den 01.07.1994
Landesoberbergamt NRW
F o r n e l l i