• 12.02.2019

    62.18.33.3-2019-1

    Plan für die Ausbildung der Wettersteiger

    A 4.18

                                          Plan für die Ausbildung der Wettersteiger vom 12.02.2019

                       gemäß § 38 Abs. 2 der Bergverordnung für die Steinkohlenbergwerke vom 10.01.2000

                                                              i.d.F. vom 01.05.2001

     

    1. Allgemeines

    1.1.      Zur Ausbildung als Wettersteiger werden nur Personen bestimmt,

    1.1.1.   die den im Hinblick auf die für die Sicherheit erhebliche Bedeutung der Grubenbewetterung zu stellenden
              Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualifikation voll genügen und grubentauglich sind,

    1.1.2.   die das Abschlusszeugnis einer Bergfachschule, einer allgemeinen Berufsfachschule oder einer noch weitergehenden
              bergmännischen Ausbildungsstätte, z. B. Fachhochschule, besitzen, oder beim Berufskolleg Fachschule für Technik
              mindestens ein Technisches Akademikum I für verantwortliche Personen absolviert haben,

    1.1.3.   die über wenigstens zwei Jahre als verantwortliche Person beschäftigt gewesen sind sowie über ausreichende
               betriebliche Erfahrungen im Untertagebetrieb eines Steinkohlenbergwerks verfügen.

    1.2.      Die Ausbildung wird von Ausbildungsstellen durchgeführt, die die Bezirksregierung Arnsberg hierfür anerkannt hat.
               Sie findet in Gruppen von möglichst nicht mehr als 20 Teilnehmern statt.

    1.3.      Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation als Wettersteiger ist eine regelmäßige Teilnahme an Nachschulungslehrgängen
               der unter 1.2 angeführten Ausbildungsstellen erforderlich.

     

    2. Ablauf der Ausbildung

    2.1.      Die Ausbildung umfasst 27 Ausbildungstage. Sie besteht aus

               -  einem theoretischen Teil,

               -  einem praktischen Teil,

               -  einer Auswertung wettertechnischer Messungen sowie

               -  einer theoretischen und praktischen Prüfung.

               Die Ausbildung wird während des Lehrgangs durch ein Praktikum von mindestens zwei Tagen auf der
               Schachtanlage des Teilnehmers ergänzt. Dieses Praktikum umfasst Messübungen und Befahrungen mit
               einem erfahrenen Wettersteiger. Der Teilnehmer sollte vor Beginn des Lehrgangs mit den wettertechnischen
               Verhältnissen seiner Schachtanlage und den Aufgaben des Wettersteigers durch Mitarbeit in der
               Wetterabteilung des Bergwerks vertraut gemacht werden.


    2.2.      Bei der Ausbildung der Wettersteiger wird der jeweils neueste Stand der Wettertechnik und des behördlichen
               Regelwerkes zugrunde gelegt.

               Der theoretische Teil umfasst Vorträge, Lehrgespräche und Übungen über folgende Gebiete:

               -  Hauptbewetterung

               -  Sonderbewetterung

               -  Ausgasung

               -  Grubenklima

               -  Messtechnik

               -  Wetterberichterstattung

               -  Behördliches Regelwerk

               -  Angrenzende Fachgebiete (Grubenbrand, Explosionsschutz, Sprengtechnik)

               -  Rückzug aus dem Grubengebäude,

               -  Abwerfen und Verwahren von Tagesschächten, Oberflächenausgasung, Grubengasverwertung.

              Der praktische Teil umfasst:

              -  Messungen am Lüfter, im Wetterkanal und im Grubengebäude (Geschwindigkeit, Querschnitt, Druck)

              -  Druckmessungen in einem geschlossenen Wetterweg

              -  Messungen zur Bestimmung der Ausgasung (CH4, CO2), und des Gaszustroms, Gasprobennahme

              -  Messübungen an ortsfesten Messgeräten

              -  Messübungen in einer Sonderbewetterung einschließlich der Auswertung.

     

    2.3      Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine theoretische und praktische Abschlussprüfung statt, die von der
              ausbildenden Fachstelle durchgeführt wird. Der Termin der Abschlussprüfung wird der Bezirksregierung Arnsberg
              rechtzeitig vorher angezeigt. Jeder Teilnehmer, der die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Bescheinigung.

     

    3.       Die Nachschulung der Wettersteiger und ihrer Stellvertreter über den neuesten Stand der Wettertechnik und
             des bergbehördlichen Regelwerkes wird in jährlichen Abständen in eintägigen Lehrgängen durchgeführt.