- Anlage 2
zum 1. Nachtrag vom 17.12.1990 zur Zulassung vom 4.4.1985 - 18.42.5-7-4 -.Bauartbeschreibung für Wassertrogsperren der Bauart 6
(ortsfeste Wassertrog-Auslösesperren, System "Versuchsgrube Tremonia")
in der Fassung des 1. Nachtrags vom 17.12.1990
zur Zulassung vom 4.4.1985 - 18.42.5-7-4 -.1. Allgemeines
Zur Bekämpfung von Explosionen im Bergbau unter Tage wurde ergänzed zu den bestehenden
Wassertrogsperren der Bauart 1 bis 5 eine automatisch arbeitende Wassertrog-Auslösesperre
entwickelt, nachfolgend Auslösesperre bezeichnet, um einen besonders wirksamen Explosions-
schutz auch dort anbieten zu können, wo auf Grund der betrieblichen Gegebenheit mit den
Sperrenbauarten 1 bis 5 kein ausreichender Explosionsschutz gewährleistet ist. Aufgabe der
Auslösesperre ist das Aufhalten von Explosionen unter Tage. Der Unterschied zu sonstigen
herkömmlichen Explosionssperren beruht darauf, daß die Wirksamkeit der Auslösesperre nicht
von der Stärke der zu bekämpfenden Explosion abhängig ist. Das Löschmittel wird unabhängig
vom Winddruck der Explosion mit Hilfe einer besonderen Vorrichtung im Streckenquerschnitt
verteilt.2. Beschreibung der Auslösesperre
Die Auslösesperre besteht aus einer Auslöseeinrichtung, den externen Thermofühlerköpfen und
der Löscheinrichtung. Die Auslöseeinrichtung in Verbindung mit den Thermofühlerköpfen
(Detektoren) - die nach dem thermoelektrischen Prinzip arbeiten - hat die Aufgabe, bei Auftreten
einer Explosionsflamme den von den Thermofühlern kommenden elektrischen Impuls zu verstärken,
um die notwendige Zündenergie zur Löscheinrichtung weiterleiten zu können. In der Löscheinrichtung
werden dadurch die Zündsysteme ausgelöst, wodurch das Löschmittel freigesetzt wird.2.1. Auslöseeinrichtung DTS 80/2
Die Auslöseeinrichtung DTS 80/2 ist ein Gerät, das aus 3 miteinander verschraubten Gehäusen
mit den jeweils zugehörigen Einbauteilen besteht. Diese Dreierkombination setzt sich aus einem
Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit, einem Gehäuse der Zündschutzart Druckfeste
Kapselung und einem Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit zusammen.2.1.1 Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit
Im dem oberen Gehäuse befinden sich 9 Einführungsstutzen für die Thermofühlerköpfe und
die Meldeleitung für die Zustandsfernmeldung.2.1.2. Gehäuse der Zündschutzart Druckfeste Kapselung
Im mittleren Gehäuse ist die Grundplatte mit nachfolgend aufgeführten Baugruppen untergebracht:
- Grundleiterplatte
- Spannungsversorgung mit Ladeteilen
- Infrarot-Platine
- Energieüberwachung
- Spannungswandler
- Filter-Platine
- Leuchtdiodenfeld
- Auslöseeinrichtung, Zündverstärker
- Logik-Platine
- Notstrombatterie aus 2 in Reihe geschalteten Batterien mit je 6 Volt/9,5 AhWeiterhin befinden sich in diesem Gehäuse:
- 24 Einzeldurchführungen und 1 Schutzleiterdurchführung aus dem druckfesten Raum in
das untere Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit, von denen für die interne
Verdrahtung 13 belegt sind;- 24 Einzeldurchführungen und 1 Schutzleiterdurchführung aus dem druckfesten Raum in
das obere Gehäuse der Zündschutzart Eigensicherheit, von denen alle belegt sind.Im Gehäusedeckel sind 3 Schaugläser eingelassen, mit folgenden Funktionen:
- mittleres Schauglas (abgedeckt): ohne Funktion
- rechtes Schauglas (offen): Leuchtdiodenfeld für Funktionsanzeigen.2.1.3. Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit
Im unteren Gehäuse sind 5 Trennklemmen untergebracht. Sie haben folgende Funktionen:
- 2 Klemmen: Gerät wird vom Netz getrennt
- 2 Klemmen: Batterie wird von der Elektronik getrennt
- 1 Klemme: Gerät EIN/AUSDie offenliegenden Durchführungen in dem Gehäuse (Sch)e sind mit einer Pertinax-Platte
abgedeckt. Auf dieser Platte befinden sich die Bezeichnungen für die Trennklemmen sowie
die Aufschrift:VOR ABNEHMEN DER ABDECKUNG
ALLE TRENNKLEMMEN AUSSCHALTENIm Gehäuse der Zündschutzart Erhöhte Sicherheit befinden sich unten 5 Einführungsstutzen
PG-21 für folgende Zu- bzw. Abgänge:- Netzanschluß
- Zündleitung
- Meldeleitung.2.1.4. Funktionsbereitschaft
Die Funktionsbereitschaft, als auch alle anderen Betriebszustände der Auslöseeinrichtung,
werden unter Tage durch das Leuchtdiodenfeld im rechten Schauglas angezeigt. Dabei
werden folgende Betriebszustände unterschieden:- Betrieb:
Leuchtdiode grün
- Gerät in Ordnung
- Thermofühlerköpfe 1 bis 4:
Leuchtdiode rot
- Störung
- Thermofühlerköpfe 1 bis 4:
Leuchtdiode grün
- Thermofühlerköpfe in Ordnung
- Zündkreis zu groß:
Leuchtdiode rot
- Zündwiderstand zu hoch
- Zündkreis zu klein:
Leuchtdiode rot
- Zündwiderstand zu klein
- Netz:
Leuchtdiode rot
- Stromausfall
- Zündspannung:
Leuchtdiode rot
- Zündspannung fehlt
- Ausgelöst:
Leuchtdiode rot
- Auslösung durch Explosion
oder Test liegt vor- Test ein:
Leuchtdiode gelb
- Umschaltung auf Test wurde
vorgenommen- Test ok:
Leuchtdiode grün
- Zündspannung ausreichend
Für Zustandsmeldungen unter Tage (optisch) stehen im (Sch)e-Gehäuse Anschlußmöglichkeiten
an potentialfreien Kontakten zur Verfügung.Zur Überwachung der Anlage über Tage werden über eigensichere Meldekontakte folgende
Meldesignale bzw. Betriebszustände unterschieden:- Anlage betriebsbereit
- Anlage nicht betriebsbereit
- Zündenergie fehlt
- Zündwiderstand zu groß
- Zündwiderstand zu klein
- Störung der Thermofühlerkopfe TFK 80/2 und Überwachung auf Kurzschluß, Unterbrechung
der Anschlußleitungen
- Netzausfall (wird auf 1 Hz getaktet)
- Auslösung (bei Test oder durch Explosion)
- Testzustand.2.2. Thermofühlerkopf (Detektor) TFK 80/2
Zur Erfassung von Zündereignissen dienen die eigensicheren Thermofühlerkopfe TFK 80/2.
In dem Gehäuse eines Thermofühlerkopfes befinden sich 2 Thermoelemente und der
dazugehörige Vorverstärker. Die Thermölemente sind durch eine Schutzkappe gegen
Einwirkungen mechanischer Art abgeschirmt, lassen aber Flammen ungehindert durch.
Der Vorverstärker dient zur Signalanpassung und gibt Statusmeldungen wie 'Betrieb',
'Störung' und 'Auslösung' an die Auslöseeinrichtung ab.Der Thermofühlerkopf wird mit der Auslöseeinrichtung durch zwei hellblaue doppelgeschirmte
Leitungen vom Typ LiYCY-CY 2 x 2 x 0.75 mm2 verbunden (Melde- und Versorgungleitung).2.3. Prüfgerät (Infrarot-Handsender) TGA 4
Die Überprüfung der Auslöseeinrichtung DTS 80/2 erfolgt mit Hilfe des Prüfgerätes TGA 4.
Das Prüfgerät arbeitet nach dem Prinzip einer Infrarot-Fernsteuerung und wird für den
Testvorgang benötigt. Da hierzu in der Auslöseeinrichtung mittels eines Schaltvorganges
der Zündausgang zur Löscheinrichtung getrennt und dieser durch einen Simulationswiderstand
ersetzt werden muß, ist hier ein Schaltvorgang notwendig. Dies geschieht mit Hilfe der der
Auslöseeinrichtung aufgenommen und verarbeitet werden.2.4. Kenndaten der elektrischen Geräte
2.4.1. Auslöseeinrichtung DTS 80/2
Funktionsprinzip:
thermoelektrisch
Elektrischer Anschluß:
220 V, 250 V, 50 Hz
Aufgenommene Leistung:
5 W
Zündkondensator:
200 µF/350 V
Zündimpulsdauer:
2 ms
Zündspannung:
300 V
Minimale Ansprechtemperatur:
45 K Differenztemperatur gegenüber Außentemperatur
Maximaler Zündkreiswiderstand:
60 Ohm
Notstrombatterie:
12 V/9,5 Ah
Notstrombetriebsdauer:
24 h
Prüfstrom:
0,2 mA
Zündschutzart:
(Sch)d, (Sch)e, (Sch)i
Meldekontakte:
eigensicher und nichteigensicher
Gerätemaße:
700 mm x 400 mm x 175 mm
Gewicht:
rund 75 kg
2.4.2. Thermofühlerkopf TFK 80/2Thermoelement:
Pt - Pt/Rh
Versorgungsspannung:
12 V Omega (eigensicher)
Prüfstrom:
< 10 mA
Anschlußleitung:
2-adrig mit Schirm vom Typ LiYCY-CY
1 x 2 x 0,75 mm2 (hellbau)Zündschutzart:
(Sch)i
Gerätemaß:
Länge 390 mm; Durchmesser 70 mm
Gewicht:
rund 5 kg
2.4.3. Prüfgerät TGA 4 (Infrarot-Fernbedienungs-Handsender)
Versorgungsspannung (Batterie):
9 V (eigensicher)
Zündschutzart:
(Sch)i
Gerätemaß:
100 mm x 60 mm x 25 mm
Gewicht:
150 g
2.5. LöscheinrichtungDie Löscheinrichtung setzt sich aus den Löschmittelbehältern, dem Löschmittel und den
Zündsystemen zusammen.2.5.1. Löschmittelbehälter
Als Löschmittelbehälter sind nur Wassertröge einsetzbar, die vom Landesoberbergamt
Nordrhein-Westfalen für Auslösesperren zugelassen worden sind. Die Wassertröge sind
mit einer Haltevorrichtung für das Zündsystem versehen, haben ein Fassungsvermögen
von 80 l und werden mit einem Deckel verschlossen.2.5.2. Zündsystem
2.5.2.1. Aufbau des Zündsystems
Zur Verteilung des Löschmittels Wasser wird in jedem Wassertrog ein Zündsystem eingebracht.
Das Zündsystem setzt sich aus einer schlagwettersicheren Sprengschnur und einem Momentzünder
zusammen. Beides ist in einem Plexiglasrohr vergossen und wird mittels einer Halterung mittig
im Wassertrog eingebracht. Die Verbindung der Zündsysteme untereinander geschieht mit
Kleinsteck-Verbindern.In die Wassertröge wird nur das von der Bundesanstalt für Materialprüfung unter der Nr. 1200
am 20.7.1978 in Verbindung mit 1. und 2. Nachtrag von 21.9.1978 und 22.2.1979 unter dem
Zulassungszeichen BAM-ZEMSU/SS-01 zugelassene Zündsystem eingebaut.Der Widerstand eines Zündsystems beträgt etwa 0.75 Ohm.
2.5.2.2. Halterung für das Zündsystem
Wassertröge für die Auslösesperre haben Halterungen, in denen das Zündsystem im Wassertrog
mittig eingebracht und festgesetzt wird. Die mittige Befestigung des Zündsystems im Wassertrog
gewährleistet, daß beim Auslösen des Zündsystems die günstigste Wasserverteilung erzielt wird.2.5.2.3. Ummantelung des Zündsystems
Jedes Zündsystem wird mit einer Ummantelung aus Schaumstoff versehen, deren Abmessung
500 mm x 200 mm x 200 mm beträgt. Für das Zündsystem ist eine Innenbohrung mit einem
Durchmesser von 25 mm vorgesehen. Die Ummantelung dient bei einer unzeitgemäßen Auslösung
der Zündsysteme zur Schalldämpfung und als Splitterschutz und ist ein offenporiger Schaumstoff.3. Errichtung der Auslösesperre
3.1. Auslöseeinrichtung und Leitungen
3.1.1. Auslöseeinrichtung
Beim ortsfesten Einsatz der Auslöseeinrichtung unter Tage wird das Gerät wie ein elektrisches
Gerät in der Strecke installiert und gehandhabt, wobei darauf zu achten ist, daß das Leucht-
diodenfeld zwecks Überprüfung und Prüfung des Gerätes stets einsehbar ist.Der Abstand der Auslöseeinrichtung kann maximal von einer Löscheinrichtung oder einem
Thermofühlerkopf 500 m betragen.
Die Auslöseeinrichtung wird mit 220 V/50 Hz Wechselspannung versorgt.
Der Anschlußwert beträgt 5 W.3.1.2. Thermofühlerköpfe
Die zum Erkennen einer Flamme notwendigen Thermofühlerköpfe, die in einem Abstand
bis zu max. 500 m von der Auslöseeinrichtung entfernt in der Strecke installiert werden
können, müssen möglichst unter der Firste angebracht werden. Der Abstand zur Streckenfirste
darf jedoch höchstens 2 m betragen. Dabei wird der Thermofühlerkopf so ausgerichtet,
daß die Schutzkappe entweder senkrecht zur Sohle oder rechtwinklig zur Strecke zeigt.
Der Abstand zwischen einem Thermofühlerkopf und der dazu gehörenden Löscheinrichtung
muß zwischen 35 und 50 m liegen.3.1.3. Leitungen
3.1.3.1. Netzanschluß
Auslöseeinrichtung angebrachten Einführungen geführt und an den Trennklemmen mit
der Beschriftung 'L 1' und 'N' angeschlossen Trennklemmen. Die Errichtung muß den
Anforderungen der BVOE entsprechen. Nach fertiggestelltem Netzanschluß müssen
sämtliche Trennklemmen geschlossen werden und das Gerät möglichst sofort an die
Netzspannung angelegt werden, damit die eingebaute Notstrombatterie ihre Ladung behält.3.1.3.2. Warneinrichtungen
Zum Anschluß untertägiger Warneinrichtungen dienen die potentialfreien Kontakte, die
auf den Klemmen 11 und 12 sowie 14 und 15 im (Sch)e-Gehäuse liegen.3.1.3.3. Meldeleitungen
Zum Anschluß der Meldeleitungen nach über Tage sind die Klemmen 3 und 6 sowie 6
und 9 im (Sch)i-Gehäuse vorgesehen. Die Meldung des Testzustandes liegt auf den
Klemmen 12 und 15. Die nach über Tage übertragenen Meldesignale müssen in eine
ständig besetzte Stelle geleitet werden.3.1.3.4. Anschlußleitungen für die Thermofühlerköpfe
Der Anschluß eines jeden Thermofühlerkopfes an die Auslöseeinrichtung erfolgt über
zwei je 2adrige Kabel vom Typ LiYCY-CY 1 x 2 x 0,75 mm2 (hellblau) mit doppelter
Schirmung.3.1.3.5 Zündleitung
Der Anschluß der Zündleitung erfolgt an den Klemmen 19 und 20 sowie an die Schutz-
leiterklemme im (Sch)e-Gehäuse.
Die Zündleitung ist installationsmäßig wie eine Leitung für 220 V/50 Hz Wechselspannung
zu behandeln.Das freie Ende der Zündleitung auf der Seite zur Löscheinrichtung wird in eine schlagwetter-
geschützte T-Dose (Typ 891) eingeführt. Für die T-Dose liegt eine Bescheinigung der
Bergbau-Versuchsstrecke unter der Nr. 2778 i.V. mit dem Nachtrag N1 und den Zusätzen
Z1 und Z2 vor.Der Schutzleiter ist leitend mit dem Gehäuse zu verbinden. Die freien Enden der beiden
Anschlußleitungen, die zur Löscheinrichtung führen, werden in die beiden freien Einführungen
der T-Dose eingeführt. An den freien Enden der beiden Anschlußleitungen wird je ein 2poliger
Kleinsteck-Verbinder (Typ Stas 20/Stak 20) angeschlossen.3.2. Löscheinrichtung.
3.2.1. Zündsysteme
Die Zündsysteme werden in einer Spezialverpackung vom Hersteller angeliefert. Die Zündsysteme
sind mit einem Herstellungsdatum versehen. Die maximale Verwendungszeit eines Zündsystems
beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf der Verwendungszeit werden die Zündsysteme an den Hersteller
zurückgegeben. Die Zündsysteme dürfen nur für den Einbau in Wassertröge für die Auslösesperre
verwendet werden.3.2.1.1. Einbau der Zündsysteme
In jeden Wassertrog der Auslösesperre wird ein Zündsystem eingebaut. Das Zündsystem ist
mittig im Wassertrog zu befestigen, nachdem es mit der Schaumstoff-Ummantelung versehen
wurde. Die Haltevorrichtung im Wassertrog schließt eine Lageveränderung des Zündsystems
aus. Die Zündsysteme werden mit ihren Steckverbindungen in Reihe geschaltet. Über die
gemeinsame Zündleitung werden die Zündsysteme mit der Auslöseeinrichtung verbunden.
Der Gesamtwiderstand der eingesetzten Zündsysteme, einschließlich der Zündleitung, darf
60 Ohm nicht übersteigen.3.2.1.2. Ausbau der Zündsysteme
Ist der Einsatz einer Auslösesperre beendet, müssen die Zündsysteme in das Sprengstofflager
wieder zurückgegeben und vereinnahmt werden. Sofern die maximale Verwendungszeit von
5 Jahren nicht erreicht ist, können die Zündsysteme bis zum Ablauf dieser Frist weiter
verwendet werden.3.2.2. Einbau der ortsfesten ausgelösten Wassertröge
Die Wassertröge sind innerhalb der ortsfesten Auslösesperre entsprechend den Regelungen
der Bauartbeschreibung für Wassertrogsperren der Bauart 3.1, die am 20.2.1989 vom
Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen unter dem Zulassungszeichen 18.42.5-10-6
zugelassen worden ist, anzuordnen. Folgende Abweichungen liegen vor:3.2.2.1 Folgende Abweichungen sind zulässig mit folgenden Festlegungen:
- spez. Löschmittelmenge:
>= 80 l/m2 Streckenquerschnitt
- waagerechter Abstand
Stoß-Trog:
max. 2,40 m bis 2,50 m
Trog-Trog:
max. 3,00 m
- senkrechter Abstand
Sohle-Trog:
max. 4,00 m
Trog-Firste:
max. 2,00 m
- Verdeckung von Trögen in
Streckenrichtung:>= 0,5 m
3.2.2.2 Zulässige und nicht festgelegte Abweichungen bestehen bei der- Troggruppenbreite,
- Sperrenlänge,
- Überdeckung Streckenbreite
- Summe aller Troggruppenabstände.3.2.3. Sicherheitsnetz
Die Wassertröge müssen mit einem Sicherheitsnetz gesichert werden. Das Sicherheitsnetz
kann bei aufgestellten Wassertrögen auf den Trogträgern befestigt werden. Bei eingehängten
Wassertrögen wird das Sicherheitsnetz unmittelbar unter dem Trogboden angebracht. Das
Sicherheitsnetz muß aus nichtkorrodierendem Maschendraht bestehen, dessen Maschenweite
nicht größer als 3/4'' ist. Die Drahtstärke darf nicht kleiner als 1 mm sein. Das Sicherheitsnetz
muß mindestens so breit sein, daß die gesamte Streckenbreite in Höhe der Sperre überdeckt ist.
Das Netz wird am Ausbau oder am Gebirge befestigt. Die Länge des Netzes ist so zu bemessen,
daß die hochgezogenen Netzenden die Tröge um mehr als 0,5 m überragen.
4. Betriebsanweisung für die Wassertrog-Auslösesperre4.1. Einschalten
Ist die Auslöseeinrichtung an das Netz angeschlossen, und alle Trennschalter im (Sch)e-Gehäuse
geschlossen, kann die Auslöseeinrichtung in Betrieb genommen werden. Dazu muß die Schraub-
kappe am (Sch)d-Gehäuse abgenommen und mit der Kopflampe in das Schauglas hineingeleuchtet
werden. Dies bewirkt den Einschaltvorgang. Auf dem Leuchtdiodenfeld (rechtes Schauglas)
leuchtet neben den Anzeigen für die Thermofühlerköpfe die Anzeige 'Zündspannung' (rot) auf,
da der Zündkondensator zunächst aufgeladen werden muß. Nach max. 3 Minuten (Ladezeit des
Zündkondensators) schaltet die Auslöseeinrichtung um, die Anzeige 'Betrieb' leuchtet auf (grün).Achtung!
Bei allen Arbeiten an der Auslösesperre mit eingeschalteter Auslöseeinrichtung ist die Auslöse-
einrichtung auf 'Test-Ein' zu schalten.4.2. Prüfen der Auslöseeinrichtung
Vor jeder Inbetriebnahme der Auslöseeinrichtung und in Abständen von höchstens einem Monat
ist die Auslöseeinrichtung zu prüfen. Die Prüfung umfaßt auch die Feststellung der Funktionsfähigkeit
(Test). In Abständen von max. 6 Monaten ist die Notstrombatterie der Auslöseeinrichtung durch
Wegschalten des Netzes auf ihre Funktionsfähigkeit hin (24 Stunden Betrieb) zu prüfen.4.2.1. Prüfgerät (Infrarot-Handsender)
Zum Testen und Prüfen der Auslöseeinrichtung wird das Prüfgerät TGA 4 und eine mit heißem
Wasser gefüllte Thermosflasche benötigt (min. 45 K über Umgebungstemperatur).4.2.2. Testablauf
Beim Test ist in folgender Reihenfolge vorzugehen:
1. Die übertägige Stelle, zu der die Meldesignale übertragen werden, ist von dem Test zu unterrichten.
2. Die Auslöseeinrichtung wird mit Hilfe des Prüfgerätes auf den abgenommen und mit dem Prüfgerät
auf Test umgeschaltet, so daß auf dem Leuchtdiodenfeld 'Test-Ein' aufleuchtet. Danach wird die
Schraubkappe wieder aufgesetzt.3. Den angeschlossenen Thermofühlerkopf mit dem heißen Wasser übergießen. Sind mehrere
Thermofühlerköpfe angeschlossen und zu prüfen, siehe Punkt 5.4. Arbeitet die Auslöseeinrichtung einwandfrei, müssen auf dem Leuchtdiodenfeld zusätzlich die
Anzeigen 'Ausgelöst', 'Test ok' und 'Zündspannung' aufleuchten. Gleichzeitig erlischt die Anzeige
'Betrieb'. Diese zusätzlichen Anzeigen werden so lange gespeichert, bis die Auslöseeinrichtung
wieder neu aktiviert wird. Dazu ist die Schraubkappe abzunehmen, mit einer Kopflampe der
Schaltimpuls zu geben und danach die Schraubkappe wieder zu schließen. Nach dem Schalten
erlischt sofort die Anzeige 'Ausgelöst' und die Anzeige 'Test ok'. Nach max. 3 Minuten erlischt
ebenfalls die Anzeige 'Zündspannung', und die Anzeige 'Betrieb' leuchtet grün auf.5. Sind mehrere Thermofühlerköpfe zu testen, wird mit jedem einzelnen Thermofühlerkopf wie
nach Punkt 3 und 4 verfahren.6. Nach dem Test des letzten Thermofühlerkopfes wird das noch in der Thermoskanne verbliebene
Wasser weggeschüttet.7. Ist der Testvorgang abgeschlossen und die Auslöseeinrichtung zeigt nach Aktivierung 'Betrieb'
an (siehe Punkt 4), werden zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Umschaltens der Auslöse-
einrichtung von Netz- auf Notstromversorgung im (Sch)e-Gehäuse die Trennklemmen 'L 1' und
'N' geöffnet. Danach sollte auf dem Leuchtdiodenfeld die Anzeige 'Netz' rot aufleuchten
(Zeitverzögerung rund 15 Sekunden). Wird die Netzversorgung durch Schließen der Trennklemmen
'L 1' und 'N' wieder hergestellt, erlischt die Anzeige 'Netz'.8. Nach Beendigung sämtlicher Testvorgänge wird die Auslöseeinrichtung wieder in den
Betriebszustand umgeschaltet. Dazu wird die Schraubkappe abgenommen, mit dem Prüfgerät
durch das Schauglas ein Impuls gegeben und die Schraubkappe wieder geschlossen.
Die Anzeige 'Test-Ein' erlischt.9. Ist auch dieser Vorgang vollzogen, wird die übertägige Stelle über die Beendigung der Prüfung
benachrichtigt.
4.3. Überprüfung der ZündleitungDie Überprüfung der Zündleitung auf Einhaltung des vorgegebenen Gesamtwiderstandes der
Zündsysteme in der Löscheinrichtung, einschließlich der Zündleitung, erfolgt kontinuierlich im
(Sch)d-Gehäuse. Durch die vom Hersteller vorgegebene Einstellung der unteren und oberen
Grenzwerte für den Gesamtwiderstand (15 und 60 Ohm), wird eine ständige Abfrage des
Zündwiderstandes vorgenommen. Werden die Grenzwerte unter- oder überschritten, erfolgt
eine Meldung auf dem Leuchtdiodenfeld 'Zündkreis'. Die Fehlersuche ist dann einzuleiten
(siehe Abschnitt 6).4.4. Ausschalten der Auslösesperre
Bei jeder Außerbetriebnahme der Auslöseeinrichtung wie z.B. Reparatur, Standortwechsel,
muß die Auslöseeinrichtung ausgeschaltet werden. Das Ausschalten bewirkt, daß die Elektronik
des Gerätes ausgeschaltet wird, die Batterie jedoch weiterhin netzgepuffert bleibt, da das
Ladegerät weiter arbeitet.
Zum Ausschalten müssen der Deckel des (Sch)e-Gehäuses abgenommen und die darunter
befindlichen Trennklemmen 'Ein/Aus' geöffnet werden. Solange diese Klemmen geöffnet sind,
ist ein Einschalten des Gerätes mit Hilfe der Kopflampe nicht möglich.Wenn das Gerät wieder in Betrieb genommen werden soll, ist wie unter Abschnitt 4.1 zu verfahren.
5. Pflege und Wartung
5.1. Auslöseeinrichtung
5.1.1. Wartung während des Betriebs
Für die Gehäuse sind die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schlagwetterschutzes im
Betrieb einzuhalten. Ansonsten sind keine besonderen Wartungsmaßnahmen an der
Auslöseeinrichtung erforderlich. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die eingebauten
gasdichten Batterien nicht über längere Zeit entladen bleiben.5.1.2. Wartung während der Lagerung
Wird die Auslöseeinrichtung längere Zeit (Monate) gelagert, muß sie ordnungsgemäß an
die Netzspannung angeschlossen sein, damit die Batterien ihre Ladnung nicht verlieren.
Die Auslöseeinrichtung braucht hierbei nicht eingeschaltet zu sein.5.2. Löscheinrichtung
Die Löscheinrichtung ist in regelmäßigen Zeitabständen von höchstens 1 Monat auf ihren
vorschriftsmäßigen Zustand zu prüfen.5.3. Hinweis zum Umgang mit der Auslösesperre
Die Errichtung, der Um- und Ausbau sowie das Testen, die Inbetriebnahme und die Prüfung
der Auslösesperre darf nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden.6. Störungen und ihre Beseitigung
6.1. Abbau der Zündenergie
Bei Störung eines Thermofühlerkopfes oder bei einem Fehler im Zündkreis wird der
Zündkondensator entladen, d.h. die Zündenergie wird sofort abgebaut. Dadurch wird das
Auslösegerät passiv eingeschaltet. Nach Beseitigung der Störung muß die Auslöseeinrichtung
vor Inbetriebnahme wieder aktiviert werden.6.2 Störungen während der Inbetriebnahme oder während des Betriebes
Vor Aufnahme der Fehlerbeseitigung ist die Auslöseeinrichtung mit Hilfe des Prüfgerätes
TGA 4 auf 'Test-Ein' zu schalten, oder wenn dies nicht möglich ist, das Gerät stromlos zu
schalten.Die Fehlersuche und deren Beseitigung bei der Inbetriebnahme sowie während des Betriebes
der Auslösesperre erfolgt nach nachfolgender Beschreibung:Bei Inbetriebnahme:
Fehler
Mögliche Ursache
Abhilfe
Das Gerät läßt sich nicht einschalten, d.h. keine Anzeige im Leuchtdiodenfeld
a) Keine Netzspannung und Batterie leer
b) Trennklemmen im (Sch)e-Gehäuse sind offen
c) Sicherungen defekt
d) Fehler in der Auslöseeinrichtungb) Trennklemmen schließen und Gerät einschalten (siehe oben)
c) Sicherungen erneuern (eigensicheren Lötkolben verwenden)
d) Reparatur beim HerstellerLeuchtdiode 'Betrieb' leuchtet nicht auf und eine Leuchtdiode zeigt eine Störungsmeldung
a) Thermofühlerkopf oder Verbindungen zum Thermofühlerkopf defekt
b) Zündwiderstand zu groß oder zu klein
c) Keine Zündspannung vorhandena) Verbindungen zum Thermofühlerkopf überprüfen sonst
Thermofühlerkopf wechseln
b) Zündsystem und Leitungen
1. durch Inaugenscheinnahme
2. Durch Messung des Widerstandes der Zündkreise im (Sch)e-Gehäuse nach vorheriger Öffnung aller Trennklemmen überprüfen wenn das in Ordnung:
Reparatur beim HerstellerLeuchtdiode 'Betrieb' leuchtet nicht auf und
es steht keine Störungsmeldung an und Anzeige Thermofühlerkopf zeigt grüna) Fehler in der Auslöseeinrichtung
a) Reparatur beim Hersteller
Während des laufenden Betriebs
Keine Anzeige auf dem Leuchtdiodenfeld
a) Auslöseeinrichtung hat über 24 h in Notstrombetrieb gelaufen, die Auslöseein- richtung hat sich ausgeschaltet (Tiefentladeschutz)
b) Ursache nicht erkennbara) Netzspannung überprüfen,
Auslöseeinrichtung einschalten (Kopflampe)
b) Reparatur beim HerstellerKeine Auslösung beim Heißwassertest
a) Wassertemperatur zu niedrig oder Wassermenge zu gering
b) Fehler in der Auslöseeinrichtunga) neuer Heißwassertest mit Wassertemperatur 45 Grad C + Umgebungstemperatur, Wassermenge je Fühlerkopf ca. 0,2 l
b) Reparatur beim HerstellerNach dem Heißwassertest zeigt die Leuchtdiode "Test ok" nicht grün
a) Zünderenergie zu niedrig
wenn kein Erfolg: Reparatur beim Hersteller
Auslöseeinrichtung läßt sich mit dem Prüfgerät nicht auf "Test-Ein" schalten
a) Prüfgerät nicht in Ordnung (Kontrollampe leuchtet nicht)
b) Auslöseeinrichtung nicht in Ordnunga) Batterie erneuern oder anderes Prüfgerät
b) Reparatur beim Hersteller.