• 01.10.2012

    63.64.31-2012-1

    Jahresbericht der Bergbehörden 
    des Landes Nordrhein-Westfalen

    A 7


    Betr.: Jahresbericht der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

    Der grundsätzliche Aufbau des Jahresberichts der Bergbehörden wurde überarbeitet.
    Die starre inhaltliche Gliederung des ursprünglichen Textteils wird im Wesentlichen durch
    Autorenberichte ersetzt.

    Der Jahresbericht der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wird neben dem
    bekannten allgemeinen Teil mit den energie- und bergwirtschaftlichen Entwicklungen, dem
    aktuellen Thema zur Bergaufsicht und den statistischen Angaben im Anlagenteil, als speziellen
    Hauptteil die genannten Autorenberichte aus der Tätigkeit der bergbehördlichen Dezernate enthalten.

    Im Anhang werden für den Jahresbericht in bewährter Form die Übersichtskarten über die
    Bergbauaktivitäten in Nordrhein-Westfalen sowie umfangreiche statistische Angaben zu der
    Arbeit der Bergbehörde und aus den Betrieben des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen benötigt.

    Der Jahresbericht soll das gewandelte und erweiterte, breite Aufgabenspektrum der Bergbehörde
    wiedergeben. Mit der verstärkten Konzentration auf Berichte über besonders bemerkenswerte
    Ereignisse soll die Berichtsattraktivität sowohl für die Öffentlichkeit als auch für interessierte
    Fachleute gesteigert werden. Auf diese Art und Weise sollen die sich ständig weiter entwickelnden
    Aufgaben und die sich demgemäß anpassende dynamische Aufgabenwahrnehmungen besonders
    herausgestellt werden.

    Bei der Berichterstattung soll zum einen auf besonders prägende Aufgabenfelder der Bergbehörde
    aufmerksam gemacht werden und zum anderen dargestellt werden auf welchen Themenfeldern sich
    die Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig bewegt.

    Die Beiträge sollen fachliche und rechtliche Bewertungen liefern und so die Transparenz und
    Nachvollziehbarkeit des bergbehördlichen Handelns für die Öffentlichkeit sichtbar machen.

    Der Jahresbericht der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen liegt hinsichtlich
    konzeptioneller und inhaltlicher Gestaltung in der Federführung des Wirtschaftsministeriums des
    Landes Nordrhein-Westfalen. Daher werden alle Themenvorschläge vor Erstellung des
    Jahresberichts zunächst mit dem Ministerium abgestimmt.

    Zur zukünftigen Abstimmung der Themenvorschläge für den Jahresbericht der Bergbehörden
    des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Wirtschaftsministerium wurde folgende Vorgehensweise
    festgesetzt:

    • die Themen für den Jahresbericht werden wie bisher zum Ende des Jahres in den Dezernaten
      über die Hauptdezernenten durch das für den Jahresbericht federführende Dezernat schriftlich
      per Email nachgefragt,
    • von den zurückgemeldeten Themen wird seitens zuständigen Dezernats eine Vorschlagsliste
      erstellt und diese mit der Abteilungsleitung abgestimmt,
    • die abgestimmte Vorschlagsliste wird vom zuständigen Dezernat mit dem Wirtschaftsministerium
      erörtert und danach werden die endgültigen Themen festgelegt,
    • die festgelegten Themen werden mit der Bitte um zeitnahe Berichterstattung schriftlich per Email
      in die Dezernate über die Hauptdezernenten zurückgemeldet; soweit die Autoren bereits bekannt
      sind werden diese zur Beschleunigung des Verfahrens parallel informiert.

    Der Jahresbericht der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wird neben dem Vorwort
    des Wirtschaftsministers folgenden inhaltlichen Aufbau beibehalten:

    • Rohstoffmarkt – Energie- und bergwirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr
    • Bergaufsicht – jeweils aktuelle Themen
    • Autorenberichte aus den Dezernaten
    • Autorenverzeichnis
    • Kartenmaterial – Karten der unter Bergaufsicht stehenden Betriebe
    • Anlagenteile A (bergbehördliche Informationen) und B (betriebliche Informationen).

    Das für Statistik zuständige Dezernat wird am Anfang jeden Jahres die erforderlichen statistischen Daten
    bei den Dezernaten nachfragen. Unter Anderem sind dieses Angaben zu den:

    • bergbaulichen Schulen
    • Besucherbergwerken und –höhlen
    • Veröffentlichungen und Vorträgen
    • verantwortlichen Personen im Stein- und Braunkohlenbergbau
    • Betriebsbefahrungen / sonstige Befahrungen
    • Unfalluntersuchungen
    • Ergebnissen der Strafverfolgung
    • Grundabtretungsverfahren
    • Mitwirkungen bei der Planung anderer Behörden
    • Ärzten mit Ermächtigungen zu Vorsorgeuntersuchungen
    • genehmigten radioaktiven Stoffen
    • behördlichen Ausbildungen
    • tödlichen und schweren Unfällen in den einzelnen Bergbauzweigen (Anzahl, Ursachen)
    • Berufskrankheiten
    • Erhebungen über Klima – und Lärmbelastungen
    • staub- und silikosegefährdeten Betrieben (Beschäftigte, Messungen)
    • wettertechnischen Messeinrichtungen und Zuschnittsformen der Abbaubetriebe
    • Grubenbauen im Flöz und im Gestein
    • Gruben – und Gasschutzwehren (Stärke, Einsätze)
    • Grubenbränden unter Tage
    • Benutzungen von Selbstschutzrettern
    • Förder- und Seilfahrtsanlagen in Tagesschächten
    • Wasserförderungen und Wasserabgaben im Rheinischen Braunkohlenrevier
    • Landinanspruchnahmen der Tagebetriebe
    • bergbaulichen Gewässerbenutzungen
    • Abschlussbetriebsplanverfahren (Anzahl, Flächen)
    • Wasserhaltungen (Schächte und Bohrungen, Wassermengen)
    • Tagesbrüchen und Gebäudeschäden (Anzahl, Kosten)
    • Maßnahmen im Risikomanagement.

    Die Rundverfügung vom 20.09. 1996 - 64.31-9-2 -wird hiermit aufgehoben.

     

    Dortmund, den 16.10.2012

     

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

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