-
22.08.1972
62.12.15 I 2Beteiligung der Betriebsräte
RichtlinienA 7
An die Dezernate 61 - 64
der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung ArnsbergBetr.: Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht.
(Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 295 beim
Bellmann-Verlag, 4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen.)Im Anschluß an die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes werden die folgenden
Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht
herausgegeben. Sie treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1972 an die Stelle der mit Runderlaß
des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 23. Februar 1956 (SMBl. NW. 750)
bekanntgemachten Richtlinien über die Heranziehung der Betriebsräte in den der Aufsicht
der Bergbehörden unterstehenden Betrieben auf dem Gebiet der Grubensicherheit.Dortmund, den 22.8.1972
Landesoberbergamt NW
C o e n d e r s
Das Inkrafttreten des Bundesberggesetzes machte eine Anpassung der Richtlinien über
die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht erforderlich.Dortmund, den 25.5.1983
Landesoberbergamt NW
In Vertretung:
P i l g r i mDurch das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom
12. Dezember 2006 wurden die Bergämter mit Wirkung zum 01. Januar 2007 aufgelöst
und deren Aufgaben auf die Bezirksregierung Arnsberg übertragen. Es war daher eine
redaktionelle Anpassung der Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen
der Ausübung der Bergaufsicht erforderlich.Dortmund, den 13.07.2009
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:M i c h a e l K i r c h n e r