• 22.08.1972

    62.12.15 I 2

    Beteiligung der Betriebsräte
    Richtlinien

    A 7

     

    An die Dezernate 61 - 64
    der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg

    Betr.: Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht.
             (Diese Richtlinien sind auch in Heftform unter der Verlagsnummer 295 beim
              Bellmann-Verlag, 4600 Dortmund 1, Postfach 13, erschienen.)

    Im Anschluß an die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes werden die folgenden
    Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht
    herausgegeben. Sie treten mit Wirkung vom 1. Oktober 1972 an die Stelle der mit Runderlaß
    des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 23. Februar 1956 (SMBl. NW. 750)
    bekanntgemachten Richtlinien über die Heranziehung der Betriebsräte in den der Aufsicht
    der Bergbehörden unterstehenden Betrieben auf dem Gebiet der Grubensicherheit.

    Dortmund, den 22.8.1972

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s

    Das Inkrafttreten des Bundesberggesetzes machte eine Anpassung der Richtlinien über
    die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen der Ausübung der Bergaufsicht erforderlich.

    Dortmund, den 25.5.1983

    Landesoberbergamt NW
    In Vertretung:

    P i l g r i m

    Durch das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom
    12. Dezember 2006 wurden die Bergämter mit Wirkung zum 01. Januar 2007 aufgelöst
    und deren Aufgaben auf die Bezirksregierung Arnsberg übertragen.  Es war daher  eine
    redaktionelle Anpassung der Richtlinien über die Beteiligung der Betriebsräte im Rahmen
    der Ausübung der Bergaufsicht erforderlich.

    Dortmund, den 13.07.2009

                                                              Bezirksregierung Arnsberg
                                                   Abteilung Bergbau und Energie in NRW
                                                                              Im Auftrag:

                                                                 M i c h a e l  K i r c h n e r