•  09.11.2001

    8.91.51−2001−12

    Meldung von Unfällen, Schadensfällen und
    besonderen Ereignissen durch die Bergbehörden

    A 7

    An die Bergämter des Landes NRW

    Meldung von Unfällen, Schadensfällen und besonderen Ereignissen durch die Bergbehörden

    Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen, Schadensfällen und besonderen Ereignissen
    sowie für die Erforschung von Straftaten durch die Bergämter, Runderlass des Ministers für
    Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 21.12.1977 III/A 1−20−00−80/77 −
    (MBl. NW 1978 S. 258/SMBl. NW 750)

     
    Die schnelle Nachrichtenübermittlung der öffentlichen Informationsmedien führt zunehmend zu
    Situationen, dass vorgesetzte Dienststellen von meldepflichtigen Unfällen, Schadensfällen und
    besonderen Ereignissen durch die Medien erfahren, ohne dass es den Bergämtern möglich war,
    zuvor die nach den o. a. Richtlinien vorgesehene Unterrichtung durchzuführen.

    Zur Beschleunigung des Meldesystems bitte ich künftig wie folgt zu verfahren:

    In Ergänzung zur Rundverfügung vom 02.04.2001 − 82.11.6−2001−2 ist bereits unmittelbar
    nach Bekanntwerden, dass ein Unfall, ein Schadensereignis oder besonderes Ereignis im Sinne
    der Ziffern 2.11 bis 2.12 der o. a. Richtlinien vorliegen könnte, der in der vorgenannten Rund-
    verfügung genannte Personenkreis in der dort genannten Art und Weise zu informieren. Diese
    Meldung muss zunächst nur darauf eingehen, dass ein meldepflichtiges Ereignis eingetreten ist
    oder eingetreten sein kann und ob davon Personen betroffen sind, bzw. nach erster Abschätzung
    betroffen sein können. Diese Meldung soll auch bereits erfolgen, wenn Detailkenntnisse noch
    nicht vorliegen.

    Die eigentliche Sofortmeldung im Sinne der o. a. Richtlinien kann zu einem späteren Zeitpunkt,
    aber baldmöglichst erfolgen, wenn erste nähere Erkenntnisse über das Ereignis und seine
    Auswirkungen vorliegen.

    Im Falle, dass die bei der Bezirksregierung Arnsberg zu unterrichtenden Personen nicht unmittelbar
    erreicht werden können, ist dieses ggf. über den Führungs− und Lagedienst (Leitstelle) Georg der
    Bezirksregierung Arnsberg, Tel.: 02931/82−2281, Telefax: 02931/82−2382 sicherzustellen.

    Dortmund, den 9.November 2001

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie
    in Nordrhein−Westfalen
    Im Auftrag

    E k h a r t  M a a t z