• 07.01.1991

    63.31-5-6

    Unfallstatistik
    Erweiterung des Schlüsselverzeichnisses

    A 7


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Schlüsselverzeichnis sowie Anhang zum Schlüsselverzeichnis zur Unfallanzeige des
             Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften

    hier: Erweiterung des statistischen Zeichens der Bergbehörden zur Erfassung von Unfällen
           beim Umgang mit Gefahrstoffen

    Bezug: Rundverfügung vom 5.5.1975 - 63.3-2-62 - (Sammelblatt A 7)


    Der zunehmende Umgang mit Gefahrstoffen im Bergbau macht es erforderlich, Unfälle bei
    derartigen Tätigkeiten in der bergbehördlichen Unfallstatistik gesondert zu erfassen. Der vom
    Länderausschuß Bergbau mit der Erstellung eines einheitlichen Unfallschlüssels beauftrage
    Arbeitskreis 'Statistik und Berichtswesen' hat für diese Erfassung die nachstehenden Regelungen
    getroffen:

    In der Statistik des Steinkohlenbergbaus soll künftig nach der Unfallursachengruppe 6 - Unfälle
    durch Fördermittel - eine Unfallursachengruppe 7 - Unfälle durch Umgang mit Gefahrstoffen -
    eingefügt werden (Lochspalte 7, Ziffer 7). Eine Unterteilung dieser Unfälle ist in Lochspalte 8
    wie folgt vorgesehen:

    1 - Baustoffe (Zement, Kalk, Gips, Anhydrid, Mörtel, Beton u.a.)

    2 - Oberflächenbehandlungsmittel (Anstrich-, Klebe-, Dichtungs-, Löse-, Reinigungs-,
         Imprägnier-, Schmälzmittel)

    3 - Hydraulikflüssigkeiten

    4 - Schmierstoffe

    5 - Schwebestoffe (Staub- und Staub-/Luft-Gemische, Farbnebel)

    6 - Anorganische chemische Stoffe (Säuren, Laugen u.a.)

    7 - Organische chemische Stoffe

    8 - Kunststoffe, Kunstharze

    9 - Sonstige Stoffe und Zubereitungen.


    Zur Unterteilung der durch Gefahrstoffe verursachten Unfälle nach der Verletzungsart ist
    zusätzlich in Lochspalte 10 folgende Verschlüsselung notwendig:

    1 - Vergiftung

    2 - Verätzung

    3 - Reizung

    4 - Verbrennung

    5 - Sonstige Verletzung.

    Zu beachten ist, daß bei einer Verschlüsselung in den Lochspalten 7 und 8  nach den vorbenannten
    Ursachen, z.B. 73 (Hydraulikflüssigkeiten), in Lochspalte 9 immer eine 0 eingetragen werden muß,
    damit weitere Auswertungen nach Lochspalte 10 vorgenommen werden können. Die Eintragung
    der Ziffer 0 in Lochspalte 9 ist wegen der Verarbeitungsmöglichkeit in der ADV-Anlage zwingend
    erforderlich.

    In der Statistik des Nichtsteinkohlenbergbaus bleibt die bisherige Ziffernfolge ...517 (Lochspalten 7,
    8 und 9: Gefahrstoffe) erhalten.

    Zusätzlich wird in Spalte 10 eine Unterscheidung der Verletzungsart in der für die Statistik des
    Steinkohlenbergbaus beschriebenen Weise vorgenommen. Die neue Verschlüsselung soll auf
    diejenigen Unfälle angewendet werden, die sich nach dem 31.12.1990 ereignen. Es wird gebeten,
    die Betriebe entsprechend zu unterrichten.

    Ein Neudruck des Abschnittes 'Statistisches Zeichen der Bergbehörden' (Lochspalten 5 bis 11)
    im Anhang zum Schlüsselverzeichnis zur Unfallanzeige des Hauptverbandes der gewerblichen
    Berufsgenossenschaften - Landesoberbergamt NW - ist vorgesehen.

    Dortmund, den 7.1.1991

    Landesoberbergamt NW

    S c h e l t e r