• Anlagenverzeichnis

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    Erläuterungen

    1) Betriebsflächen sind die Flächen, die dem Betrieb zum Aufsuchen und Gewinnen von
        Bodenschätzen dienen, wie Tagebauflächen und Hochkippen. Reserveflächen, die noch
        nicht unter die Bergaufsicht fallen, sollen nicht ausgewiesen werden.

    2) Die für Tagebaubetriebe in Anspruch genommenen Flächen und die wieder nutzbar
        gemachten Flächen sind wachsende Größen. Sie entstehen durch Fortschreibung der
        Vorjahreswerte, also

    In Anspruch genommene Flächen = Summe aus Vorjahren und Zuwachs im Berichtsjahr,
    bzw.
    wieder nutzbar gemachte Flächen = Summe aus Vorjahren und Zuwachs im Berichtsjahr.
    3) In der Spalte "darunter im Berichtsjahr" soll von den insgesamt wieder nutzbar
        gemachten Flächen in der Spalte "insgesamt" der Teil angegeben werden, der im
        Laufe des Berichtsjahres wieder nutzbar gemacht worden ist.