• Anlagenverzeichnis

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    Erläuterungen

    1) Eine Schicht gilt dann als an einem lärmintensiven Betriebspunkt verfahren, wenn
        ein Beschäftigter in seiner überwiegenden Arbeitszeit einem Beurteilungspegel der
        Spalten 2 - 4 ausgesetzt war. Bei Aufenthalt an verschiedenen Betriebspunkten
        ist die Einstufung in die Pegelklasse vorzunehmen, in der der Beschäftigte während
       der Schicht überwiegend eingesetzt war.

    2) Bei Beschäftigung auf ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, die innerhalb einer Schicht
        an mehreren Betriebspunkten eingesetzt werden, gilt die Arbeitsmaschine als
        Betriebspunkt.

    3) In den Spalten 2 - 4 ist jeweils die Zahl der Schichten einzusetzen, für die ein
        Beurteilungspegel dieser Pegelklasse ermittelt wurde.

    4) Hierzu gehören z. B. Lader, Raupen, Servicefahrzeuge, Lokomotiven und auch Teil-
        und Vollschnittmaschinen.

    5) Hierzu zählen alle sonstigen lärmintensiven Betriebspunkte wie z. B. Brecheranlagen,
        Mühlen, Bohrstände von Untersuchungsbohrungen.


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    1) Temperaturbereiche (Spalten 1 und 3)

    Die Temperaturbereiche ergeben sich aus der KlimaBergV, wobei die KlimaBergV einen
    Unterschied zwischen dem Salzbergbau und den übrigen Bergbauzweigen macht.

    2) Betriebspunkte (Spalte2)

    Als Betriebspunkte im Sinne dieser statistischen Angaben sind die belegten Betriebspunkte
    zu erfassen, an denen im Berichtszeitraum eine Trockentemperaturvon 28°C oder eine
    Effektivtemperatur von 25°C überschritten wurde. Die Betriebspunkte sind nach den
    ermittelten Temperaturen den Temperaturbereichen nach Spalte 1 zuzuordnen.
    Maßgebend für die Ermittlungen sind die nach §11 der KlimaBergV vorgeschriebenen
    Messungen.

    3) Verfahrene Schichten (Spalte 4)

    Als verfahrene Schichten im Sinne dieser statistischen Angaben gelten folgende nach der
    KlimaBergV zulässige Beschäftigungszeiten:


    Außerhalb des Salzbergbaus

    Temperaturbereich über 28°C Trockentemperatur oder über 25°C Effektivtemperatur bis
    29°C Effektivtemperatur: 6 Stunden Temperaturbereich über 29°C Effektivtemperatur:
    5 Stunden


    Im Salzbergbau

    Temperaturbereich über 28°C bis 46°C Trockentemperatur: 7 Stunden Temperaturbereich
    über 46°C Trockentemperatur: 6,5 Stunden


    Die Zahl der verfahrenen Schichten ergibt sich aus der Summe aller verfahrenen Arbeitsstunden
    in den Temperaturbereichen nach Spalte 3, dividiert durch die jeweils zulässige Beschäftigungszeit.