• 26.04.1978

    11.3-2-59

    Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen

    A 7

     

    An die Bergämter des Landes NW

    Betr.: Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen, Schadensfällen und besonderen Ereignissen sowie für die Erforschung von Straftaten durch die Bergämter *)

    Bezug: Rundverfügung vom 5.3.1974 - 11.3 II 28 - (Abschnitt A 7 des Sammelblatts)


    Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21.12.1977 die folgenden neuen Richtlinien für die Untersuchung von Unfällen, Schadensfällen
    und besonderen Ereignissen sowie für die Erforschung von Straftaten durch die Bergämter erlassen (MBl. NW. 1978 S. 258).

    Durch eine nicht veröffentlichte Rundverfügung vom 17.2.1975 wurden die Bergämter bereits darauf hingewiesen, daß Veranlassung hierzu

    • in formeller Hinsicht die Neufassung der Strafprozessordnung vom 7.1.1975,
    • in materieller Hinsicht als wesentlichste Änderung die Pflichten des Beschuldigten, vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen, und des Zeugen, vor der Staatsanwaltschaft auch zur Sache auszusagen, gewesen sind.

    Ergänzt wurde außerdem das Verzeichnis der unter Nummer 1.4 genannten Fachstellen.

    Eine durch die Neufassung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erforderlich gewordene Anpassung der Richtlinien für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch die Bergämter ist vorgesehen.

    Dortmund, den 26.04.1978

    Landesoberbergamt NW

    C o e n d e r s