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    22.11.2005

    62.18.6-2004-12

    DMT - Fachstelle für
    Schwingungstechnik an Hauptlüfteranlagen

    A 5.8

     

     

    Stand: 08.05.2008


    Anerkennung als sachverständige Stelle
    für Schwingungsüberwachungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen
    nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamts NRW
    vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 –
    "Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Lüfteranlagen (Hauptlüfter)"
    - Geschäftszeichen 83.18.6 - 2004 - 12

     

    Aufgrund der Bestimmungen des § 32 Abs. 6 der Bergverordnung der Bezirksregierung Arnsberg für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 10.01.2000, in der Fassung vom 01.05.2001, wurde am 21.11.2005 unter dem Geschäftszeichen 83.18.6 - 2004 – 12 die

    Fachstelle für Schwingungstechnik der Deutschen Montan Technologie GmbH,

    Geschäftsfeld Gebäude Sicherheit, Tremoniastraße 13, 44 137 Dortmund, für die Messung und Bewertung von Schwingungen und Schwingungsüberwachungseinrichtungen im Rahmen von Lüfteruntersuchungen nach den Vorgaben der Rundverfügung des ehemaligen Landesoberbergamtes NRW vom 22.03.1974 – 18.31.1 I 3 – als sachverständige Stelle anerkannt.

    Die Anerkennung gilt für die der Bergaufsicht unterstehenden Betriebe im Land Nordrhein-Westfalen und war mit dem 30.06.2008 befristet.

    Mit dem Bescheid vom 08.05.2008, Geschäftszeichen 62.18.6-2004-12, ist die Anerkennung unbefristet verlängert worden.

    Hinweis:

    Die o. a. Anerkennung als sachverständige Stelle erstreckt sich auf die Abschnitte 1., 3.,4.,5. und 9. der o. a. Rundverfügung.