• 14.03.1985

    24.6-1-15

    Sachverständige für Lüfteranlagen

    A 5.8

    Stand: 01.10.2007

    Verzeichnis der Sachverständigen,
    die vom Landesoberbergamt NRW auf Grund der Rundverfügung
    vom 22.3.1974 - 18.31.1 I 3 (SBl. A 2.8) anerkannt worden sind
    - Geschäftszeichen 24.6-1-15 -

    Erläuterungen

    Für Untersuchungen der Lüfteranlagen (Hauptlüfter) an ausziehenden Tagesschächten unter und über Tage wurden gemäß Rundverfügung vom 22.3.1974 als Sachverständigenstellen
    - die Prüfstelle für Grubenbewetterung der DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH und
    - der Fachstelle für Schwingungstechnik und Akustik der DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH
    anerkannt bzw. benannt.

    Außerdem wurden für diese Untersuchungen folgende Sachverständige anerkannt.
    Der Umfang der Anerkennung ist in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben.

    Es bedeuten:

    1 -  Ziffer 2 der o.a. Rundverfügung (Feststellung der Lärmimmission)

    2 -  Ziffer 4 der o.a. Rundverfügung (Funktionskontrolle der Schwingungsüberwachungs-Einrichtungen)

    3 -  Ziffer 5 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung des Schwingungszustandes)

    4 - Ziffer 7 der o.a. Rundverfügung (Untersuchung auf Schäden und Mängel).

    Lfd. Nr.:

    Zu- und Vorname:

    Dienststelle:

    Datum und Geschäftszeichen der Anerkennung:

    Anerkannt gemäß Ziffer ...
    der Erläuterungen:

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