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25.03.2011
62.17.8-2011-1Plan für Grundlehrgänge und Wiederholungslehrgänge
im Sprengwesen des SteinkohlenbergbausA 4.13
Betr.: Plan für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen des Steinkohlenbergbaus
Aufgrund verschiedener Änderungen in den Sprengvorschriften und insbesondere im Hinblick
auf den am 16.02.2011 herausgegebenen "Muster-Betriebsplan für den Umgang mit Sprengmitteln
im Steinkohlenbergbau" (veröffentlicht im Sammelblatt unter A 2.13) wurde der o. a. Ausbildungs-
und Unterweisungsplan in Abstimmung mit den Fachstellen für Sprengwesen der RAG sowie
der DEKRA-EXAM entsprechend aktualisiert.Mit Schreiben vom 17.02.2011 hat die RAG der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
Bergbau und Energie in NRW, gemäß § 5 Abs. 2 BVOSt den aktualisierten Plan angezeigt und
bestätigt, dass die in den Betrieben der RAG mit Sprengmitteln umgehenden Personen nunmehr
nach diesem Plan ausgebildet und unterwiesen werden.Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt damit den bisherigen "Plan für die Ausbildung
und Unterweisung im Sprengwesen des Steinkohlenbergbaus" vom 19.12.2000 - 17.8-2000-10 -.Dortmund, den 25.03.2011
Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag:K ü g l e r