• 25.03.2011

    62.17.8-2011-1

    Plan für Grundlehrgänge und Wiederholungslehrgänge
    im Sprengwesen des Steinkohlenbergbaus

    A 4.13

    Betr.: Plan für die Ausbildung und Unterweisung im Sprengwesen des Steinkohlenbergbaus

    Aufgrund verschiedener Änderungen in den Sprengvorschriften und insbesondere im Hinblick
    auf den am 16.02.2011 herausgegebenen "Muster-Betriebsplan für den Umgang mit Sprengmitteln
    im Steinkohlenbergbau" (veröffentlicht im Sammelblatt unter A 2.13) wurde der o. a. Ausbildungs-
    und Unterweisungsplan in Abstimmung mit den Fachstellen für Sprengwesen der RAG sowie
    der DEKRA-EXAM entsprechend aktualisiert.

    Mit Schreiben vom 17.02.2011 hat die RAG der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
    Bergbau und Energie in NRW, gemäß § 5 Abs. 2 BVOSt den aktualisierten Plan angezeigt und
    bestätigt, dass die in den Betrieben der RAG mit Sprengmitteln umgehenden Personen nunmehr
    nach diesem Plan ausgebildet und unterwiesen werden.

    Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt damit den bisherigen "Plan für die Ausbildung
    und Unterweisung im Sprengwesen des Steinkohlenbergbaus" vom 19.12.2000 - 17.8-2000-10 -.

    Dortmund, den 25.03.2011

    Bezirksregierung Arnsberg,
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    K ü g l e r