• 29.11.2002

    83.16.4-2002-1


    Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer

     
    A 4.11


    An die Bergämter des Landes Nordrhein-Westfalen

    Betr.: Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer

    Die Deutsche Steinkohle AG hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW
    gemäß § 44 Abs. 1 BVOSt den aktualisierten Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer
    angezeigt und bestätigt, dass in den Betrieben der DSK die Mitarbeiter, die Lokomotiven führen,
    nunmehr nach diesem Plan ausgebildet und unterwiesen werden.

    In dem Plan wurden die Voraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer
    und der Personenkreis für diese verkürzte Ausbildung aufgenommen.

    Der nachfolgend bekannt gemachte Plan ersetzt damit den bisherigen "Plan für die Ausbildung
    zum Lokomotivführer" vom 05.06.1986 - 16.4-1-8 -.

    Dortmund, den 29.11.2002

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW
    Im Auftrag:

    K i r c h n e r