• Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer

    Der für die Deutsche Steinkohle AG (DSK) anzuzeigende Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer,
    wie auch der Plan für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer orientieren sich inhaltlich am
    "Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer", der ehemals vom LOBA im LOBA- Sammelblatt A 4.11
    unter dem Aktenzeichen 05.06.1986-16.4-1-8 veröffentlicht wurde.

    Zielgruppe für die standardmäßige Ausbildung zum Lokomotivführer sind Mitarbeiter, die regelmäßig
    in der Produkten- und Materialförderung als Lokomotivführer eingesetzt werden. Sie berechtigt zum
    uneingeschränkten Führen der in der Prüfbescheinigung aufgeführten Lokomotivart /-arten.

    Zielgruppe für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer sind verantwortliche Personen sowie
    Mitarbeiter, die nicht in der Produkten- und Materialförderung als Lokomotivführer eingesetzt werden,
    wie z.B. Beschäftigte, die in mit Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragt sind. Die Fahrerlaubnis
    wird mit Einschränkungen versehen, die auf der Prüfbescheinigung vermerkt werden.

    Voraussetzungen für die Ausbildung zum Lokomotivführer

    Generelle Voraussetzungen für die Ausbildungsgänge zum Lokomotivführer:

    • Eignung als Lokomotivführer gemäß arbeitsmedizinischer Untersuchung und Beurteilung und
    • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Nothelfer.

    Für die standardmäßige Ausbildung zum Lokomotivführer sollen darüber hinaus in der Regel folgende
    Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Abschlug der Facharbeiterprüfung der Fachrichtungen Maschinen-, Elektro- oder Bergtechnik und
    • 3-jährige Tätigkeit unter Tage, davon 6 Monate im Bereich der gleisgebundenen Förderung.

    Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer:

    • mindestens 1 Jahr Tätigkeit als verantwortliche Person unter Tage oder
    • Abschluß der Facharbeiterprüfung der Fachrichtungen Maschinen-, Elektro- oder Bergtechnik und
    • Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und
    • 1-jährige Tätigkeit unter Tage, davon mindestens 1 Monat im Bereich der gleisgebundenen Förderung.

    Ablauf der Ausbildung zum Lokomotivführer

    Die Ausbildung erfolgt für die zu fahrende Lokomotivart (Diesel-, Akku- oder Fahrdrahtlokomotiven)
    und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zum Fahren anderer Lokomotivarten
    ist eine ergänzende Ausbildung erforderlich.

    Inhalte der Ausbildung zum Lokomotivführer:

    Der theoretische Teil der Ausbildung hat mindestens folgende Inhalte:

    Technische Ausbildung

    1. Bauart, sicherheitstechnische Ausstattung und Handhabung der Lokomotiven

    Bremssysteme / Bremsweg
    Zulässige Anhängelast
    Beleuchtung
    Sandstreuer
    Anschlagpunkte
    Bordeigene Feuerlöschanlage (Dieselloks)
    Not-Aus (Elektroloks)

    2. Abstellräume, Werkstätten, Lade- und Umfüllräume

    Energieversorgung / Umweltschutz
    Akkumulator / Tiefentladungen
    Dieselmotoren
    Betankungsanlagen

    3. Überprüfung, Pflege und Wartung von Lokomotiven

    Kontrolle der Lokomotiven
    Wartungspläne
    Reparaturanweisungen

    4. Bahnanlagen und Fahrbetrieb

    Gleisbau / Weichen
    Fahrtmeldungen
    Mitfahren von Personen
    Einsatz von Fern- / Abblendlicht, roter Schlussleuchte
    Benutzung akustischer Signalgeber
    Personenzugsignalanlage
    Sicherheitsfahrschaltung (SiFa-Taste)

    Sicherheitliche Ausbildung

    1. gesetzliche und betriebliche Regelungen

    DSK Dienstanweisung
    T.A.G. (Auszüge) DIN-Blätter Gleisbau Sicherheitsabstände
    Weichen- und Streckenprofilfreiheit

    2. Gefahrenschwerpunkte im Lokomotivbetrieb

    Signale
    Langsamfahrstrecken An- / Abkuppeln
    Zusammenstellen von Zügen Ausrangieren defekter Wagen
    Rangierarbeiten und Hilfsmittel Störungen an Weichen und Gleisanlagen
    Entgleisen / Aufgleisen

    Praktischer Teil der Ausbildung:

    1. Tätigkeit in der Lokomotivwerkstatt

    Wartung und Reparatur von Lokomotiven

    2. Fahrübungen außerhalb der regelmäßigen Förderung

    Technische und praktische Einweisung
    Ein- /Aussteigen bei Lokomotiven
    Fahrweise im Förder- und im Verschiebebetrieb Verwendung des Sandstreuers An- / Abkuppeln
    Abstellen und Festlegen von Transporteinheiten

    3. Fahren in der Produkten- und Materialförderung unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers

    Fahrweise im Förderbetrieb

    Prüfung

    Im Anschluss an die Ausbildung erfolgt eine theoretische und eine praktische Prüfung, bei der die
    Personen ihre Befähigung (Kenntnisse und Fertigkeiten) zum Fahren von Lokomotiven vor einem
    Prüfungsausschuss nachweisen, dem folgende Personen angehören:

    • die für den Lokomotivbetrieb bestellte verantwortliche Person
    • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
    • ein Mitglied der Betriebsvertretung

    Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird eine Bescheinigung, aus der die Lokomotivart
    und im Falle der verkürzten Ausbildung folgende Einschränkungen hervorgehen, ausgestellt.

    Einschränkungen im Falle der verkürzten Ausbildung zum Lokomotivführer:

    kein Regeltransport von Personen und Material
    max. 2 Personenwagen im Zugverband
    max. 10 Materialwagen im Zugverband

    Ergänzende Ausbildung zum Fahren einer anderen Lokomotivart

    In einem theoretischen Teil werden in mindestens 3 Doppelstunden insbesondere die Inhalte der
    Wartungs-, Reparatur- und Bedienungsanleitung für die entsprechende Lokomotivart vermittelt.

    Der praktische Teil besteht aus mindestens 1 Schicht, die in der Lokomotivwerkstatt mit Wartungs-
    und Reparaturarbeiten verbracht wird und mindestens 1 Schicht Fahren der Lokomotive und von
    Zügen unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers.

    Die ergänzende Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, über die eine Bescheinigung
    ausgestellt wird.

    Nachschulung

    Im Zeitabstand von maximal 3 Jahren werden Lokomotivführer mit Standardausbildung nachgeschult.
    Können sie nicht mindestens 2 Einsätze als Lokomotivführer im Jahr nachweisen, sind sie vor einem
    erneuten Einsatz als Lokomotivführer nachzuschulen.

    Lokomotivführer mit verkürzter Ausbildung werden in Abständen von höchstens einem Jahr nachgeschult.
    Sie sollten ebenfalls mindestens 2 Einsätze als Lokomotivführer im Jahr haben. Andernfalls muss die
    praktische Nachschulung Fahrübungen entsprechend des Planes für die verkürzte Ausbildung enthalten.

    Zeitplan für die Ausbildung

     

    Normale
    Dauer

    Verkürzt

    Theoretische Ausbildung

    Dauer in
    Doppel-
    stunden

    Dauer in
    Doppel
    stunden

    Technische Ausbildung

     

     

    Bauart, sicherheitstechnische Ausstattung und Handhabung der Lokomotiven

    2

    1,5

    Abstellräume, Werkstätten, Lade- und Umfüllräume

    1

    0,5

    Überprüfung, Pflege und Wartung von Lokomotiven

    1,5

    1

    Bahnanlagen und Fahrbetrieb

    1,5

    1

    Sicherheitliche Ausbildung

     

     

    gesetzliche und betriebliche Regelungen

    3

    2

    Gefahrenschwerpunkte im Lokomotivbetrieb

    3

    2

    Praktische Ausbildung

    Dauer in
    Schichten

    Dauer in
    Schichten

    Tätigkeit in der Lokomotivwerkstatt (Wartung und Reparatur)

    2

     

    Fahrübungen außerhalb der regelmäßigen Förderung

    4

    1

    Fahren in der Produkten- und Materialförderung unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers

    5

    1

    Prüfung

    1

    1