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Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer
Der für die Deutsche Steinkohle AG (DSK) anzuzeigende Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer,
wie auch der Plan für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer orientieren sich inhaltlich am
"Plan für die Ausbildung zum Lokomotivführer", der ehemals vom LOBA im LOBA- Sammelblatt A 4.11
unter dem Aktenzeichen 05.06.1986-16.4-1-8 veröffentlicht wurde.Zielgruppe für die standardmäßige Ausbildung zum Lokomotivführer sind Mitarbeiter, die regelmäßig
in der Produkten- und Materialförderung als Lokomotivführer eingesetzt werden. Sie berechtigt zum
uneingeschränkten Führen der in der Prüfbescheinigung aufgeführten Lokomotivart /-arten.Zielgruppe für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer sind verantwortliche Personen sowie
Mitarbeiter, die nicht in der Produkten- und Materialförderung als Lokomotivführer eingesetzt werden,
wie z.B. Beschäftigte, die in mit Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragt sind. Die Fahrerlaubnis
wird mit Einschränkungen versehen, die auf der Prüfbescheinigung vermerkt werden.Voraussetzungen für die Ausbildung zum Lokomotivführer
Generelle Voraussetzungen für die Ausbildungsgänge zum Lokomotivführer:
- Eignung als Lokomotivführer gemäß arbeitsmedizinischer Untersuchung und Beurteilung und
- Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Nothelfer.
Für die standardmäßige Ausbildung zum Lokomotivführer sollen darüber hinaus in der Regel folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:- Abschlug der Facharbeiterprüfung der Fachrichtungen Maschinen-, Elektro- oder Bergtechnik und
- 3-jährige Tätigkeit unter Tage, davon 6 Monate im Bereich der gleisgebundenen Förderung.
Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung zum Lokomotivführer:
- mindestens 1 Jahr Tätigkeit als verantwortliche Person unter Tage oder
- Abschluß der Facharbeiterprüfung der Fachrichtungen Maschinen-, Elektro- oder Bergtechnik und
- Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und
- 1-jährige Tätigkeit unter Tage, davon mindestens 1 Monat im Bereich der gleisgebundenen Förderung.
Ablauf der Ausbildung zum Lokomotivführer
Die Ausbildung erfolgt für die zu fahrende Lokomotivart (Diesel-, Akku- oder Fahrdrahtlokomotiven)
und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zum Fahren anderer Lokomotivarten
ist eine ergänzende Ausbildung erforderlich.Inhalte der Ausbildung zum Lokomotivführer:
Der theoretische Teil der Ausbildung hat mindestens folgende Inhalte:
Technische Ausbildung1. Bauart, sicherheitstechnische Ausstattung und Handhabung der Lokomotiven
Bremssysteme / Bremsweg
Zulässige Anhängelast
Beleuchtung
Sandstreuer
Anschlagpunkte
Bordeigene Feuerlöschanlage (Dieselloks)
Not-Aus (Elektroloks)2. Abstellräume, Werkstätten, Lade- und Umfüllräume
Energieversorgung / Umweltschutz
Akkumulator / Tiefentladungen
Dieselmotoren
Betankungsanlagen3. Überprüfung, Pflege und Wartung von Lokomotiven
Kontrolle der Lokomotiven
Wartungspläne
Reparaturanweisungen4. Bahnanlagen und Fahrbetrieb
Gleisbau / Weichen
Fahrtmeldungen
Mitfahren von Personen
Einsatz von Fern- / Abblendlicht, roter Schlussleuchte
Benutzung akustischer Signalgeber
Personenzugsignalanlage
Sicherheitsfahrschaltung (SiFa-Taste)Sicherheitliche Ausbildung
1. gesetzliche und betriebliche Regelungen
DSK Dienstanweisung
T.A.G. (Auszüge) DIN-Blätter Gleisbau Sicherheitsabstände
Weichen- und Streckenprofilfreiheit2. Gefahrenschwerpunkte im Lokomotivbetrieb
Signale
Langsamfahrstrecken An- / Abkuppeln
Zusammenstellen von Zügen Ausrangieren defekter Wagen
Rangierarbeiten und Hilfsmittel Störungen an Weichen und Gleisanlagen
Entgleisen / AufgleisenPraktischer Teil der Ausbildung:
1. Tätigkeit in der Lokomotivwerkstatt
Wartung und Reparatur von Lokomotiven
2. Fahrübungen außerhalb der regelmäßigen Förderung
Technische und praktische Einweisung
Ein- /Aussteigen bei Lokomotiven
Fahrweise im Förder- und im Verschiebebetrieb Verwendung des Sandstreuers An- / Abkuppeln
Abstellen und Festlegen von Transporteinheiten3. Fahren in der Produkten- und Materialförderung unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers
Fahrweise im Förderbetrieb
Prüfung
Im Anschluss an die Ausbildung erfolgt eine theoretische und eine praktische Prüfung, bei der die
Personen ihre Befähigung (Kenntnisse und Fertigkeiten) zum Fahren von Lokomotiven vor einem
Prüfungsausschuss nachweisen, dem folgende Personen angehören:- die für den Lokomotivbetrieb bestellte verantwortliche Person
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- ein Mitglied der Betriebsvertretung
Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird eine Bescheinigung, aus der die Lokomotivart
und im Falle der verkürzten Ausbildung folgende Einschränkungen hervorgehen, ausgestellt.Einschränkungen im Falle der verkürzten Ausbildung zum Lokomotivführer:
kein Regeltransport von Personen und Material
max. 2 Personenwagen im Zugverband
max. 10 Materialwagen im ZugverbandErgänzende Ausbildung zum Fahren einer anderen Lokomotivart
In einem theoretischen Teil werden in mindestens 3 Doppelstunden insbesondere die Inhalte der
Wartungs-, Reparatur- und Bedienungsanleitung für die entsprechende Lokomotivart vermittelt.Der praktische Teil besteht aus mindestens 1 Schicht, die in der Lokomotivwerkstatt mit Wartungs-
und Reparaturarbeiten verbracht wird und mindestens 1 Schicht Fahren der Lokomotive und von
Zügen unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers.Die ergänzende Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, über die eine Bescheinigung
ausgestellt wird.Nachschulung
Im Zeitabstand von maximal 3 Jahren werden Lokomotivführer mit Standardausbildung nachgeschult.
Können sie nicht mindestens 2 Einsätze als Lokomotivführer im Jahr nachweisen, sind sie vor einem
erneuten Einsatz als Lokomotivführer nachzuschulen.Lokomotivführer mit verkürzter Ausbildung werden in Abständen von höchstens einem Jahr nachgeschult.
Sie sollten ebenfalls mindestens 2 Einsätze als Lokomotivführer im Jahr haben. Andernfalls muss die
praktische Nachschulung Fahrübungen entsprechend des Planes für die verkürzte Ausbildung enthalten.Zeitplan für die Ausbildung
Normale
DauerVerkürzt
Theoretische Ausbildung
Dauer in
Doppel-
stundenDauer in
Doppel
stundenTechnische Ausbildung
Bauart, sicherheitstechnische Ausstattung und Handhabung der Lokomotiven
2
1,5
Abstellräume, Werkstätten, Lade- und Umfüllräume
1
0,5
Überprüfung, Pflege und Wartung von Lokomotiven
1,5
1
Bahnanlagen und Fahrbetrieb
1,5
1
Sicherheitliche Ausbildung
gesetzliche und betriebliche Regelungen
3
2
Gefahrenschwerpunkte im Lokomotivbetrieb
3
2
Praktische Ausbildung
Dauer in
SchichtenDauer in
SchichtenTätigkeit in der Lokomotivwerkstatt (Wartung und Reparatur)
2
Fahrübungen außerhalb der regelmäßigen Förderung
4
1
Fahren in der Produkten- und Materialförderung unter Anleitung eines erfahrenen Lokomotivführers
5
1
Prüfung
1
1