- Anlage 2
Plan für die Ausbildung
von Brandschutzgerätewarten
im Steinkohlenbergbau über TageStand: Juni 1994
1. Allgemeines
1.1. Rechtliche Grundlagen
Aufgrund der Richtlinien des Landesoberbergamtes Nordrhein - Westfalen für den
Brandschutz im Steinkohlenbergbau über Tage (Brandschutz - Richtlinien über Tage)
vom 4.7.1991 sind zur Überwachung der Maßnahmen und Einrichtungen des Brandschutzes
Brandschutzgerätewarte zu benennen. Der örtliche Zuständigkeitsbereich dieser Personen soll
demjenigen des in Betracht kommenden Brand- und Explosionsschutzbeauftragten entsprechen.
Für die Ausbildung von Brandschutzgerätewarten kommen Personen in Frage, die möglichst
über Erfahrungen auf dem Gebiet des Brandschutzes verfügen (z.B. als ehemalige Mitglieder
einer Betriebs-, Werkfeuerwehr oder Gasschutzwehr).1.2 Allgemeine Zielsetzung
Nach Abschluß der Ausbildung soll der Teilnehmer in der Lage sein, die Aufgaben als
Brandschutzgerätewart fachgerecht zu erfüllen.Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Brandschutzes.
2. Gliederung und Ausbildung
2.1. Sachliche Gliederung
Die Ausbildung gliedert sich in
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eine betriebliche und
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eine überbetriebliche Ausbildung.
Sie wird bei Bedarf durch Fortbildungsveranstaltungen ergänzt.
Zu der betrieblichen Ausbildung gehören die Teilnahme an Betriebsbegehungen und an
Besichtigungen der Brand- und Explosionsschutzeinrichtungen sowie von Stellen für die
Wartung und Instandsetzung brandschutztechnischer Geräte und Einrichtungen.2.1.1 Betriebliche Ausbildung
Dieser Teil der Ausbildung erfolgt in den Betrieben. Inhalt und Durchführung richten sich
nach den Betriebserfordernissen unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Vorkenntnisse
der auszubildenden Personen.2.1.2 Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung wird im Auftrag der Bergbauunternehmen von der
DMT - Fachstelle für Brand- und Explosionsschutz über Tage - Bergbau - Versuchsstrecke
der DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, durchgeführt.2.1.3 Fortbildung
In Fortbildungsveranstaltungen werden den Brandschutzgerätewarten insbesondere bedeutsame
Fort- und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet des Brandschutzes vermittelt.2.2 Zeitliche Gliederung
Die überbetriebliche Ausbildung dauert mindestens 4 Arbeitstage.
Die Dauer der betrieblichen Ausbildung und der Fortbildung richtet sich nach den jeweiligen
Erfordernissen.3. Inhalte der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung
Dem Ausbildungsziel entsprechend werden zu folgenden Themen Kenntnisse und Fertigkeiten
vermittelt:3.1 Vorschriften für den Brandschutz
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allgemeingültige Regelungen
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bundes- und landesrechtliche Vorschriften
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bergbehördliche Regeln
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technische Regeln
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Prüfanweisungen für Feuerlöscher
3.2 Überblick und Einführung
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Grundlagen der Verbrennung
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Löschmittel und ihre Wirkungsweise
3.3 Brandschutzbedürftige Räume und Anlagen
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Abgrenzung und Kennzeichnung
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brandschutzbedürftige Räume, Anlagen und Einrichtungen
3.4 Branderkennung und -meldung
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Sinneswahrnehmung
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Meßgeräte
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Brandmeldeanlagen
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Feuermelder
3.5 Feuerlöschkräfte
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Löschhelfer
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Löschmannschaften, Betriebsfeuerwehren
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Werkfeuerwehren
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Hilfeleistungsfeuerwehren
3.6 Alarmierung der Feuerlöschkräfte
3.7 Baulicher Brandschutz
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Baustoffe und Bauteile
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Brandabschnitts - Unterteilung
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Rettungs- und Fluchtwege
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Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen und -anlagen
3.8 Löschwasserversorgung
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Löschwassermengen
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Löschwasser - Entnahmestellen
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Löschwasserleitungsnetz
3.9 Löschwasserrückhaltung
3.10 Feuerlöschgeräte, -anlagen und -einrichtungen
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Rechtsgrundlagen, Prüfvorschriften, Normen
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Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten
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Prüfung und Wartung, Instandsetzung von Feuerlöschgeräten
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Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen.
4. Ausbildungsabschluß
Die Ausbildung wird durch einen Leistungsnachweis abgeschlossen.
Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgefertigt (Anhang).
Vorstehendem Plan für die Ausbildung von Brandschutzgerätewarten im Steinkohlenbergbau
über Tage stimme ich gemäß Nr. 9.2 der Richtlinien des Landesoberbergamtes NW für den
Brandschutz im Steinkohlenbergbau über Tage (Brandschutz - Richtlinien über Tage) vom
4.7.1991 - 24.8-1-18 - zu.Geschäftszeichen: 24.8-1-18
Dortmund, den 25.7.1994
Landesoberbergamt NRW
F o r n e l l i
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