• Anlage 2

    Plan für die Ausbildung
    von Brandschutzgerätewarten
    im Steinkohlenbergbau über Tage

    Stand: Juni 1994


    1. Allgemeines

    1.1. Rechtliche Grundlagen

    Aufgrund der Richtlinien des Landesoberbergamtes Nordrhein - Westfalen für den
    Brandschutz im Steinkohlenbergbau über Tage (Brandschutz - Richtlinien über Tage)
    vom 4.7.1991 sind zur Überwachung der Maßnahmen und Einrichtungen des Brandschutzes
    Brandschutzgerätewarte zu benennen. Der örtliche Zuständigkeitsbereich dieser Personen soll
    demjenigen des in Betracht kommenden Brand- und Explosionsschutzbeauftragten entsprechen.
    Für die Ausbildung von Brandschutzgerätewarten kommen Personen in Frage, die möglichst
    über Erfahrungen auf dem Gebiet des Brandschutzes verfügen (z.B. als ehemalige Mitglieder
    einer Betriebs-, Werkfeuerwehr oder Gasschutzwehr).

    1.2 Allgemeine Zielsetzung

    Nach Abschluß der Ausbildung soll der Teilnehmer in der Lage sein, die Aufgaben als
    Brandschutzgerätewart fachgerecht zu erfüllen.

    Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Brandschutzes.


    2. Gliederung und Ausbildung

    2.1. Sachliche Gliederung

    Die Ausbildung gliedert sich in

    • eine betriebliche und
    • eine überbetriebliche Ausbildung.

    Sie wird bei Bedarf durch Fortbildungsveranstaltungen ergänzt.

    Zu der betrieblichen Ausbildung gehören die Teilnahme an Betriebsbegehungen und an
    Besichtigungen der Brand- und Explosionsschutzeinrichtungen sowie von Stellen für die
    Wartung und Instandsetzung brandschutztechnischer Geräte und Einrichtungen.

    2.1.1 Betriebliche Ausbildung

    Dieser Teil der Ausbildung erfolgt in den Betrieben. Inhalt und Durchführung richten sich
    nach den Betriebserfordernissen unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Vorkenntnisse
    der auszubildenden Personen.

    2.1.2 Überbetriebliche Ausbildung

    Die überbetriebliche Ausbildung wird im Auftrag der Bergbauunternehmen von der
    DMT - Fachstelle für Brand- und Explosionsschutz über Tage - Bergbau - Versuchsstrecke
    der DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, durchgeführt.

    2.1.3 Fortbildung

    In Fortbildungsveranstaltungen werden den Brandschutzgerätewarten insbesondere bedeutsame
    Fort- und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet des Brandschutzes vermittelt.

    2.2 Zeitliche Gliederung

    Die überbetriebliche Ausbildung dauert mindestens 4 Arbeitstage.

    Die Dauer der betrieblichen Ausbildung und der Fortbildung richtet sich nach den jeweiligen
    Erfordernissen.

    3. Inhalte der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung

    Dem Ausbildungsziel entsprechend werden zu folgenden Themen Kenntnisse und Fertigkeiten
    vermittelt:

    3.1 Vorschriften für den Brandschutz

    • allgemeingültige Regelungen
    • bundes- und landesrechtliche Vorschriften
    • bergbehördliche Regeln
    • technische Regeln
    • Prüfanweisungen für Feuerlöscher

    3.2 Überblick und Einführung

    • Grundlagen der Verbrennung
    • Löschmittel und ihre Wirkungsweise

    3.3 Brandschutzbedürftige Räume und Anlagen

    • Abgrenzung und Kennzeichnung
    • brandschutzbedürftige Räume, Anlagen und Einrichtungen

    3.4 Branderkennung und -meldung

    • Sinneswahrnehmung
    • Meßgeräte
    • Brandmeldeanlagen
    • Feuermelder

    3.5 Feuerlöschkräfte

    • Löschhelfer
    • Löschmannschaften, Betriebsfeuerwehren
    • Werkfeuerwehren
    • Hilfeleistungsfeuerwehren

    3.6 Alarmierung der Feuerlöschkräfte

    3.7 Baulicher Brandschutz

    • Baustoffe und Bauteile
    • Brandabschnitts - Unterteilung
    • Rettungs- und Fluchtwege
    • Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen und -anlagen

    3.8 Löschwasserversorgung

    • Löschwassermengen
    • Löschwasser - Entnahmestellen
    • Löschwasserleitungsnetz

    3.9 Löschwasserrückhaltung

    3.10 Feuerlöschgeräte, -anlagen und -einrichtungen

    • Rechtsgrundlagen, Prüfvorschriften, Normen
    • Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten
    • Prüfung und Wartung, Instandsetzung von Feuerlöschgeräten
    • Aufbau und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen.

    4. Ausbildungsabschluß

    Die Ausbildung wird durch einen Leistungsnachweis abgeschlossen.

    Über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgefertigt (Anhang).


    Vorstehendem Plan für die Ausbildung von Brandschutzgerätewarten im Steinkohlenbergbau
    über Tage stimme ich gemäß Nr. 9.2 der Richtlinien des Landesoberbergamtes NW für den
    Brandschutz im Steinkohlenbergbau über Tage (Brandschutz - Richtlinien über Tage) vom
    4.7.1991 - 24.8-1-18 - zu.


    Geschäftszeichen: 24.8-1-18

    Dortmund, den 25.7.1994

    Landesoberbergamt NRW

    F o r n e l l i