• 25.03.2024

    62.24.3-2024-1

    Plan für die Ausbildung
    von Brand- und Explosionsschutzsteigern

    A 4.7

    Betr.: Ausbildung von Brand und Explosionsschutzsteigern

    Der Betriebsbereich Technik –Alle Wasserhaltungen Ruhr-  der RAG Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 27.02.2024 den geänderten Planzur zusammengefassten Ausbildung von Brand- und Explosionsschutzsteigern gem. § 41 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 der BVOSt vom 10. Januar 2001 in der Fassung vom 1. Mai 2001 vorgelegt. 
    Diesem Plan hat die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 25.03.2024 zugestimmt.

    Der Plan tritt an die Stelle des bisher geltenden 'Plan für die Ausbildung von Brand- und Explosionsschutzsteigern'.

    Dortmund, den 25.03.2024


    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
    in Vertretung

    Welz