• Anlage 5

    Regeln für das Prüfen und Warten von Geräten der Grubenwehr

    1. Prüffristen und Prüfen von Atemschutzgeräten

    Atemschutzgeräte werden mit einem geeigneten Prüfgerät nach der jeweils gültigen Prüfanleitung der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen geprüft. Bei ordnungsgemäßem Befund wird das Gerät als einsatzbereit gekennzeichnet (Datum und Unterschrift (Kurzzeichen) des Gerätewartes).

    1.1 Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung

          Prüfung (die letzte Prüfung darf nicht länger als 1 Monat zurückliegen):

    • Dichtheit bei Überdruck,

    • Warnsignal und Dichtheit bei Unterdruck,

    • Überdruckventil,

    • Dichtheit der Hoch- und Mitteldruckteile sowie Druckmesser,

    • Flaschendruck,

    • Aus- und Einatemventil,

    • Vorspülung,

    • Konstante Dosierung,

    • Warnsignal, Anspringvolumen und Anspringdruck des Lungenautomaten,

    • Handzusatzventil und Druckmesser,

    • Geräteteile auf Beschädigungen überprüfen und auf das Verfalldatum der
      Alkalipatrone achten.

    Die Ergebnisse der Prüfung werden einmal im Monat in das Prüfungsbuch eingetragen.

    1.2 Sauerstoffselbstretter

    Vor der Mitnahme

    Jährliche Prüfung

    Kontrolle der Unversehrtheit des Tragebehälters und der Plombierung

    Dichtheit und Gesamtgewicht des verschlossenen Gerätes

    Die Ergebnisse der jährlichen Prüfung werden in das Prüfungsbuch eingetragen.

    2. Prüfen der Vollmasken

    Vollmasken werden mindestens vierteljährlich, nach Einsätzen und Übungen sowie nach Reparaturen und Wartungsarbeiten (auch nach dem Wechsel der Sprechmembran) - entsprechend der Betriebsanleitung - mit einem Prüfgerät
    auf Dichtheit geprüft.

    Das Ergebnis der vierteljährlichen Prüfung wird in das Prüfungsbuch eingetragen.

    3. Prüfen von automatischen Wiederbelebungsgeräten

    Wiederbelebungsgeräte werden nach der jeweils gültigen Prüfanleitung der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen geprüft. Nach ordnungsgemäßem Befund werden die Geräte als einsatzbereit gekennzeichnet (Datum und
    Unterschrift (Kurzzeichen) des Gerätewartes). Es wird ein Prüfungsbuch geführt.

     

    Wiederbelebungsgerät Oxylator FR 300/B- Bergbau:

    Vor der Mitnahme

    Gesamtprüfung nach starker
    Beanspruchung und nach Instandsetzung
    benutzter Geräte spätestens im Abstand
    von zwei Monaten

    Im Abstand von zwei Jahren

    Kontrolle des Sauerstoffvorrats

    Vollständigkeit nach Stückliste,
    Sauerstoffvorrat

    Sicherheitstechnische Kontrolle durch den Hersteller/ oder autorisierte Personen der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen

     

    Funktion des Lungenautomaten

     

     

    Dichtheit der Hoch- und Mitteldruckteile

     

     

    4. Prüfen der Mess- und Hilfsgeräte

    Mess- und Hilfsgeräte, die für den Einsatz der Grubenwehr bereitgehalten werden, werden monatlich geprüft, das Ergebnis wird in einem Prüfungsbuch eingetragen. Der Einsatz und die Überwachung von Handmessgeräten und
    tragbaren Messeinrichtungen erfolgen gemäß den entsprechenden Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg.

    5. Überprüfen von Sauerstoffverteilern

    Sämtliche Sauerstoffverteiler werden in Abständen von 6 Jahren vom Hersteller vollständig überholt. Die Überholung wird in Listen dokumentiert.

    6. Überprüfen der Membranen und Dichtungen

    6.1 Sauerstoffschutzgeräte

    Dichtungen und Ventile aus Gummi oder Kunststoff werden mindestens einmal im Jahr geprüft (Alterung, Brüchigkeit, Verformung usw.). Sie werden spätestens alle 4 Jahre ausgewechselt, sofern nicht vom Hersteller kürzere Fristen
    angegeben sind.

    6.2 Vollmasken für Regenerationsgeräte

    Sprechmembranen, Dichtungen und Ventilscheiben werden nach jedem Einsatz geprüft (Alterung, Brüchigkeit, Verformung usw.). Spätestens alle 6 Jahre werden diese Teile ausgewechselt, sofern nicht vom Hersteller kürzere Fristen angegeben sind.

    7. Reinigung und Desinfektion

    7.1 Atemanschlüsse (Vollmasken) für Regenerationsgeräte

    Die Atemanschlüsse werden nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert. Werden mehrere Einsätze nacheinander von derselben Person durchgeführt, kann auf die Desinfektion verzichtet werden.

    Alle Atemanschlüsse werden mindestens halbjährlich gereinigt und desinfiziert. Bei luftdicht verpackten Atemanschlüssen alle zwei Jahre.

    7.2 Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung

    Atembeutel, Minimumventil, Entwässerungsventil, Überdruckventil, Atemluftkühler und Faltenschläuche mit Ein- und Ausatemventil werden nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert.

    Atembeutel, Minimumventil, Entwässerungsventil, Überdruckventil, Atemluftkühler und Faltenschläuche mit Ein- und Ausatemventil und Faltenschläuche werden mindestens halbjährlich gereinigt und desinfiziert.

    8. Umgang mit Sauerstoff

    8.1 Allgemeines

    Als Sauerstoff für Atemzwecke wird ausschließlich medizinischer Sauerstoff eingesetzt. Im Umfüllraum gilt Rauchverbot.

    8.2 Räume

    Alle Räume, in denen Sauerstoff umgefüllt oder gelagert wird, sind ausreichend be- und entlüftet. Die Türen dieser Räume sind Feuer hemmend ausgeführt, nach außen aufgehend und selbsttätig schließend.

    8.3 Umfüllpumpe

    Der Betrieb der Sauerstoffumfüllpumpe erfolgt nach Herstelleranweisung; demnach wird nach 25 Betriebsstunden bzw. mindestens halbjährlich eine Wartung durch den Hersteller oder durch autorisierte Personen der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen durchgeführt. Bewegliche Druckleitungen werden einmal im Jahr durch einen Sachkundigen überprüft. Außerdem wird die Sauerstoffumfüllpumpe in Abständen von 4 Jahren durch einen Sachverständigen untersucht.

    Sauerstoffvorratsflaschen werden in Abständen von 10 Jahren der amtlichen Druckprobe unterzogen.

    8.4 Sauerstoffflaschen der Regenerationsgeräte

    Sauerstoffflaschen mit 2 l Inhalt (auch 2,5 l Inhalt Flaschen des Oxylators) werden in Abständen von 5 Jahren amtlich geprüft. Die erfolgten Prüfungen werden in Listen erfasst. Es werden nur solche Flaschen gefüllt, deren Prüfdatum
    noch nicht abgelaufen ist. Vollständig entleerte und geprüfte Sauerstoffflaschen werden vor dem Füllen mit Sauerstoff gespült. Der Transport von Sauerstoffflaschen erfolgt ausschließlich mit aufgeschraubtem Verschlussstopfen.