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Anlage 5
Regeln für das Prüfen und Warten von Geräten der Grubenwehr
1. Prüffristen und Prüfen von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte werden mit einem geeigneten Prüfgerät nach der jeweils gültigen Prüfanleitung der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen geprüft. Bei ordnungsgemäßem Befund wird das Gerät als einsatzbereit gekennzeichnet (Datum und Unterschrift (Kurzzeichen) des Gerätewartes).
1.1 Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung
Prüfung (die letzte Prüfung darf nicht länger als 1 Monat zurückliegen):
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Dichtheit bei Überdruck,
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Warnsignal und Dichtheit bei Unterdruck,
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Überdruckventil,
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Dichtheit der Hoch- und Mitteldruckteile sowie Druckmesser,
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Flaschendruck,
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Aus- und Einatemventil,
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Vorspülung,
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Konstante Dosierung,
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Warnsignal, Anspringvolumen und Anspringdruck des Lungenautomaten,
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Handzusatzventil und Druckmesser,
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Geräteteile auf Beschädigungen überprüfen und auf das Verfalldatum der
Alkalipatrone achten.
Die Ergebnisse der Prüfung werden einmal im Monat in das Prüfungsbuch eingetragen.
1.2 Sauerstoffselbstretter
Vor der Mitnahme
Jährliche Prüfung
Kontrolle der Unversehrtheit des Tragebehälters und der Plombierung
Dichtheit und Gesamtgewicht des verschlossenen Gerätes
Die Ergebnisse der jährlichen Prüfung werden in das Prüfungsbuch eingetragen.
2. Prüfen der Vollmasken
Vollmasken werden mindestens vierteljährlich, nach Einsätzen und Übungen sowie nach Reparaturen und Wartungsarbeiten (auch nach dem Wechsel der Sprechmembran) - entsprechend der Betriebsanleitung - mit einem Prüfgerät
auf Dichtheit geprüft.Das Ergebnis der vierteljährlichen Prüfung wird in das Prüfungsbuch eingetragen.
3. Prüfen von automatischen Wiederbelebungsgeräten
Wiederbelebungsgeräte werden nach der jeweils gültigen Prüfanleitung der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen geprüft. Nach ordnungsgemäßem Befund werden die Geräte als einsatzbereit gekennzeichnet (Datum und
Unterschrift (Kurzzeichen) des Gerätewartes). Es wird ein Prüfungsbuch geführt.Wiederbelebungsgerät Oxylator FR 300/B- Bergbau:
Vor der Mitnahme
Gesamtprüfung nach starker
Beanspruchung und nach Instandsetzung
benutzter Geräte spätestens im Abstand
von zwei MonatenIm Abstand von zwei Jahren
Kontrolle des Sauerstoffvorrats
Vollständigkeit nach Stückliste,
SauerstoffvorratSicherheitstechnische Kontrolle durch den Hersteller/ oder autorisierte Personen der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen
Funktion des Lungenautomaten
Dichtheit der Hoch- und Mitteldruckteile
4. Prüfen der Mess- und Hilfsgeräte
Mess- und Hilfsgeräte, die für den Einsatz der Grubenwehr bereitgehalten werden, werden monatlich geprüft, das Ergebnis wird in einem Prüfungsbuch eingetragen. Der Einsatz und die Überwachung von Handmessgeräten und
tragbaren Messeinrichtungen erfolgen gemäß den entsprechenden Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg.5. Überprüfen von Sauerstoffverteilern
Sämtliche Sauerstoffverteiler werden in Abständen von 6 Jahren vom Hersteller vollständig überholt. Die Überholung wird in Listen dokumentiert.
6. Überprüfen der Membranen und Dichtungen
6.1 Sauerstoffschutzgeräte
Dichtungen und Ventile aus Gummi oder Kunststoff werden mindestens einmal im Jahr geprüft (Alterung, Brüchigkeit, Verformung usw.). Sie werden spätestens alle 4 Jahre ausgewechselt, sofern nicht vom Hersteller kürzere Fristen
angegeben sind.6.2 Vollmasken für Regenerationsgeräte
Sprechmembranen, Dichtungen und Ventilscheiben werden nach jedem Einsatz geprüft (Alterung, Brüchigkeit, Verformung usw.). Spätestens alle 6 Jahre werden diese Teile ausgewechselt, sofern nicht vom Hersteller kürzere Fristen angegeben sind.
7. Reinigung und Desinfektion
7.1 Atemanschlüsse (Vollmasken) für Regenerationsgeräte
Die Atemanschlüsse werden nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert. Werden mehrere Einsätze nacheinander von derselben Person durchgeführt, kann auf die Desinfektion verzichtet werden.
Alle Atemanschlüsse werden mindestens halbjährlich gereinigt und desinfiziert. Bei luftdicht verpackten Atemanschlüssen alle zwei Jahre.
7.2 Regenerationsgeräte für Arbeit und Rettung
Atembeutel, Minimumventil, Entwässerungsventil, Überdruckventil, Atemluftkühler und Faltenschläuche mit Ein- und Ausatemventil werden nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert.
Atembeutel, Minimumventil, Entwässerungsventil, Überdruckventil, Atemluftkühler und Faltenschläuche mit Ein- und Ausatemventil und Faltenschläuche werden mindestens halbjährlich gereinigt und desinfiziert.
8. Umgang mit Sauerstoff
8.1 Allgemeines
Als Sauerstoff für Atemzwecke wird ausschließlich medizinischer Sauerstoff eingesetzt. Im Umfüllraum gilt Rauchverbot.
8.2 Räume
Alle Räume, in denen Sauerstoff umgefüllt oder gelagert wird, sind ausreichend be- und entlüftet. Die Türen dieser Räume sind Feuer hemmend ausgeführt, nach außen aufgehend und selbsttätig schließend.
8.3 Umfüllpumpe
Der Betrieb der Sauerstoffumfüllpumpe erfolgt nach Herstelleranweisung; demnach wird nach 25 Betriebsstunden bzw. mindestens halbjährlich eine Wartung durch den Hersteller oder durch autorisierte Personen der Hauptstellen für das Grubenrettungswesen durchgeführt. Bewegliche Druckleitungen werden einmal im Jahr durch einen Sachkundigen überprüft. Außerdem wird die Sauerstoffumfüllpumpe in Abständen von 4 Jahren durch einen Sachverständigen untersucht.
Sauerstoffvorratsflaschen werden in Abständen von 10 Jahren der amtlichen Druckprobe unterzogen.
8.4 Sauerstoffflaschen der Regenerationsgeräte
Sauerstoffflaschen mit 2 l Inhalt (auch 2,5 l Inhalt Flaschen des Oxylators) werden in Abständen von 5 Jahren amtlich geprüft. Die erfolgten Prüfungen werden in Listen erfasst. Es werden nur solche Flaschen gefüllt, deren Prüfdatum
noch nicht abgelaufen ist. Vollständig entleerte und geprüfte Sauerstoffflaschen werden vor dem Füllen mit Sauerstoff gespült. Der Transport von Sauerstoffflaschen erfolgt ausschließlich mit aufgeschraubtem Verschlussstopfen. -