• Anlage 2a

    Grubenwehrübungen Ruhr

    Standardübung von zwei Stunden Dauer

    Standardübungen werden bei Trockentemperaturen von ca. 30 °C durchgeführt.Die
    Bekleidung der Übungsteilnehmer besteht aus Frottee-Unterwäsche und der Anzug-
    hose des Flammenschutzanzuges.

    Es werden neben der Befahrung des Übungshauses 3 x 60 Schläge am Schlaggerät
    gezogen und eine Ausdauerleistung von 15 Minuten (auf dem Fahrradtrainer) er-
    bracht.

    Belastungsstufen für den Ausdauerteil der Grubenwehrstandardübung
    Länge des Ausdauerteils: 15 Minuten

    Gewicht (kg)

    Anfangsleistung
    Länge 2 Min (W)

    2. Stufe
    Ab der 3. Min. (W)

    3. Stufe
    Ab der 6. Min. (W)

    59 bis 62

    75

    95

    115

    63 bis 66

    80

    100

    120

    67 bis 70

    85

    105

    125

    71 bis 75

    90

    110

    130

    76 bis 79

    95

    115

    135

    80 bis 83

    100

    120

    140

    84 bis 87

    105

     125

    145

    88 bis 91

    110

    130

    150

    92 bis 95

    115

    135

    155

    96 bis 100

    120

    140

     160

    101 bis 105

    125

    145

    165

    105 bis 110

     130

    150

    170

    111 bis 115

    135

    155

    175

    116 bis 120

    140

    160

    180

    Übung mit Flammenschutzkleidung

    Diese Übungen werden im Rahmen und nach Maßgabe der Einsatztabelle für Flam-
    menschutzkleidung durchgeführt (z. B. ttr = 28 °C und tf = 20 °C => Übungsdauer 90
    Minuten); die Übungsdauer richtet sich nach den Klimawerten entsprechend der Ein-
    satztabelle für Flammenschutzkleidung (Anlage 4).

    Die Bekleidung der Übungsteilnehmer ist die Flammenschutzkleidung.

    Während der 90-Minuten-Übung werden von jedem Übungsteilnehmer am Schlagge-
    rät zu Beginn 60 Schläge, in der Mitte 50 Schläge und am Ende 40 Schläge gezo-
    gen (Kraftteil) und 20 m Fahrte geklettert.

    Sonstige Übungen

    Bei den übrigen zweistündigen und vierstündigen Übungen im Übungsraum oder
    unter Tage werden je nach Bedarf und Ausbildungsauftrag auch andere grubenwehr-
    bezogene Arbeiten, z. B. Anbohren von Rohrleitungen, Errichten von Verschlägen,
    Retten von Verunglückten, Erste Hilfe und Wiederbelebungsarbeiten, Errichten von
    Dämmen und Verschlägen, Herstellen von Nachrichtenverbindungen, Entnehmen
    von Brandgasproben, Befahren von Bergen und Blindschächten durchgeführt.