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15.04.2021
62.12.63.1-2021-1Plan
für die Unterweisung im Gebrauch sowie für die Überwachung der
Selbstretter im SteinkohlenbergbauA 4.6
Betr.: Plan für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Überwachung
der Selbstretter im Steinkohlenbergbau
Die RAG Aktiengesellschaft hat mit Schreiben vom 17.02.2021 den
Plan für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Überwachung der
Selbstretter im Steinkohlenbergbau vorgelegt.
Diesem Plan hat die Bezirksregierung Arnsberg mit
Schreiben vom 15.04.2021 zugestimmt.
Der Plan tritt an die Stelle des bisher geltenden „Plan für die
Unterweisung im Gebrauch sowie für die Überwachung der
Selbstretter im Steinkohlenbergbau und in anderen Bergwerken“ vom
03.05.2005 -83.12.63.1-2004-1.
Die o.g. Zustimmung ist damit gegenstandslos.
Dortmund, den 19.04.2021
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Welz