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    16.09.2009

    62.12.23.11-2005-1

    Plan für die Durchführung
    arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
    im Steinkohlenbergbau gemäß § 3 Abs. 2 GesBergV

    A 4.4

     

    An die Dezernate 62 - 64

     

     

     

     

    Plan für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen im Steinkohlenbergbau
    gemäß § 3 Abs. 2 GesBergV

    Anlage: 1 Plan des Leitkreises Arbeitsmedizin der RAG Deutsche Steinkohle AG, Stand 04.2009

    Bezug: Rundverfügung vom 08.06.2006 – 84.12.23.11-2005-1 -

     

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    hiermit gebe ich den o. a. Plan bekannt, der gemäß § 3 Abs. 2 der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
    (GesBergV) mit Schreiben vom 04.08.2009, ergänzt am 24.08.2009, von der RAG AG angezeigt
    wurde. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 GesBergV wurde mit Schreiben
    vom 25.08.2009 – 62.12.23.11-2005-1 – dem Unternehmer bestätigt.

    Dieser Plan löst den mit der o. a. Rundverfügung bekannt gegebenen Plan, Stand 11.2005, ab.
    Ich hebe daher die vorgenannte, darauf bezogene Rundverfügung hiermit wegen Gegenstandslosigkeit auf.

     

    Bezirksregierung Arnsberg
    Abteilung Bergbau und Energie in NRW

    Im Auftrag:

    K i r c h n e r