• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Bremskrafterzeuger -

     

     

    Auf den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger vom 19.12.2012 – B/K.Hofmann -
    erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, gemäß
    § 5 Abs. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom
    04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die Bremskrafterzeuger mit der
    Typenbezeichnung BE 250 für gestängelose Scheibenbremsen als Teil von Bremseinrichtungen
    für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung für Schacht- und
    Schrägförderanlagen (BVOS):

     

    Genehmigungs-Nr.:

    BKE -4/16/1

    Genehmigungs-Datum:

    21.09.2016

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.10.2021)

    Hersteller:

    SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger

    Bezeichnung:

    Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :
    BE 250 mit 2 x 250 kN Anpresskraft

    nach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3 und 4

    (Stand Dezember 2005)

     

    Unterlagen:

    • Technische Dokumentation „Beschreibung
      der Scheibenbremseinheit BE 250 Revisionsstand 1.1
      (58 Seiten) entsprechend dem Inhaltsverzeichnis auf der Seite 2
    • Stückliste Bremselement BE 250 (8 Blätter) Stand: 24.05.2016
    • Zeichnung Zusammenstellung Bremselement BE 250,
      Zeichnungs-Nr. 0200393175 (1 Blatt)
    • Zeichnung „Explosionsansicht Bremselement BE 250“,
      Zeichnungs- Nr. 0200393175 (1 Blatt)
    • Betriebs- und Wartungsanweisung Bremseinheit BE 250 mit
      Spülanschluss Revisionsstand 0.3 Stand: 18.12.2012 (110 Blätter)

    Prüfbericht:

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit
    – Seilprüfstelle – vom 15.07.2016 - Nr. P16 - 00251 – SPS-Sn –
    ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Einsatzgebiet

    Die Bremskrafterzeuger BE 250 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt werden,
    das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach TAS 3,
    an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8 sowie
    an Winden nach TAS 10.

     

    Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen

    Vorzugsweise soll der Bremskrafterzeuger mit den genehmigten elektrohydraulischen
    Bremsensteuerungen des Herstellers SIEMAG TECBERG GmbH kombiniert werden.
    Die Bremskrafterzeuger BE 250 können aber auch mit nach § 5 BVOS genehmigten
    ähnlich aufgebauten elektrohydraulischen Bremsensteuerungen anderer Hersteller kombiniert
    werden, mit denen sie hinsichtlich

    • der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und
      kraftlosen Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich
    • der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen Anzahl
      von Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich
    • der elektrischen Überwachungseinrichtungen

    kompatibel sind.

    Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen nach
    § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS zu führen.

    Konstruktive Merkmale der Bremskrafterzeuger

    Bei den Bremskrafterzeugern BE 250 handelt es sich um Bremskrafterzeuger für gestängelose
    Scheibenbremsen nach den Abbildungen 3 und 4 in TAS 3.11.2.1.3. Sie weisen eine
    Nennanpresskraft von 250 kN bei 4 mm Lüftspalt auf.

    Die beiden Bremskrafterzeuger innerhalb eines Bremskrafterzeugerpaares sind hinsichtlich
    ihres mechanischen und hydraulischen Systems und der elektrischen Überwachung unabhängig
    voneinander. Die Bremskrafterzeuger-Gehäuse werden paarweise mit sieben Schrauben
    M 42 10.9 mit dem Bremsständer verschraubt. Die Länge der Schrauben ist nicht festgelegt. '
    Sie wird anlagenspezifisch an die Dicke der Bremsscheibe und des Bremsständers angepasst.

    Eine Besonderheit des Bremskrafterzeugers BE 250 ist die stufenlose Einstellbarkeit des
    Lüftspaltes über die Verstellhülse. Die Verstellhülse kann in jeder Stellung durch den Sicherungsring
    gegen Verdrehen gesichert werden.

    Die Höhe der Anpresskraft wird durch die Lüftspalteinstellung und die Federkennlinie des
    Tellerfederpaketes einschließlich der beiden zugehörigen Distanzscheiben bestimmt. Eine
    Tellerfedersäule darf bei einem Ersatz deshalb nur insgesamt, das heißt, alle neun Tellerfedern
    einschließlich der zugehörigen Distanzscheiben, ausgetauscht werden.

     

    Mechanische Kennwerte und Dauerfestigkeitsnachweise

     

    Tabelle 1: Mechanische Kennwerte

     

      Lüftweg zur
    Bremsscheibe

    Anpreßkraft
    bzw.
    Federkraft
    FoF in kN

    Bremskraft eines
    BKE-Paares:
    FoF x 2 x µ =
    in kN

       

     

    bei µ = 0,3 bei µ = 0,4
    Voll gelüftet  

    286,9

     

     

    Minimaler Lüftweg:

    smin  = 3 mm

    259,3

    155,6

    207,5

    Nenneinstellung Lüftweg

    s      = 4 mm

    250,0

    150,0

    200,0

    Maximaler Lüftweg

    smax = 5 mm

    240,6

    144,4

    192,5

     


    Der maximale Lüftdruck beträgt 150 bar. Für die Auslegung des Bremskrafterzeugers wird ein maximaler
    Betriebsdruck von 180 bar angesetzt. In den Kraft-Weg-Diagrammen der geprüften Unterlagen werden
    die nach TAS 3.11.2.1.3 geforderten Nachweise für die Bremskrafterzeugung mit gestängelosen
    Scheibenbremsapparaten erbracht.

    Die Tellerfedersäule besteht aus neun wechselsinnig einfach geschichteten Tellerfedern 250 x 127 x 16 nach
    DIN 2092. Für die im Betrieb auftretenden Oberspannungen und Unterspannungen sind die Tellerfedern
    auch für Lüftspalteinstellungen von 5,5 mm dauerfest.

    Bremsbeläge

    Die Bremskrafterzeuger können mit allen nach § 5 BVOS genehmigten Bremsbelägen für Scheibenbremsen
    kombiniert werden. Abweichend von TAS 3.9.4.3 darf die Flächenpressung von 150 N/cm² zwischen
    Bremsbelag und Bremsfläche bei Scheibenbremsen rechnerisch um etwa 26 % überschritten werden, da nach
    Rücksprache des Sachverständigen mit verschiedenen Belagherstellern die genehmigten Bremsbelagwerkstoffe
    gegen eine solche geringe Überschreitung des Grenzwertes nach TAS unempfindlich sind.

    Überwachung der Bremskrafterzeuger

    Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger erfolgt wahlweise mit zwei Mikroschaltern oder einen
    linearen Wegaufnehmer. Bei der Verwendung von Schaltern ergibt sich folgende Zuordnung:

    Schalter 1:       Zustandsüberwachung „Bremskrafterzeuger geöffnet / nicht geöffnet“

                        Federbruchüberwachung (zusammen mit einer Druckauswertung)

    Schalter 2:       Überwachung der zulässigen Verschleißgrenze.

    Alternativ können hierfür auch lineare Wegaufnehmer angebracht werden. Die Typen der Mikroschalter
    und die Konstruktion der optional einsetzbaren Wegaufnehmer sind durch diese Genehmigung nicht
    festgelegt. Sie sind so auszuführen, dass die oben aufgeführten Funktionen gewährleistet sind.

     

    Hinweise

    1. Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen, die mit
      diesen Bremskrafterzeugern ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen
      nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist dem für den
      Betrieb der Anlage zuständigen Personenkreis zur Kenntnis zu geben und an einer geeigneten
      Stelle zu hinterlegen, so dass die Unterlagen im Bedarfsfall jederzeit eingesehen werden können.
    3. Weil die Dicke der Distanzscheibe auf die verwendeten Tellerfedern abgestimmt wird, ist
      der Austausch von Tellerfedern nur als komplette Tellerfedersäule zulässig. Es müssen immer
      alle 9 Tellerfedern einschließlich der Distanzscheiben gegen vom Hersteller gelieferte Originalteile
      ausgewechselt werden.
    4. Wenn die Bremskrafterzeuger BE 250 mit Lüftwegen ab 5,0 mm betrieben werden sollen, sind
      anlagenspezifisch die zu erwartenden Lastspielzahlen zu ermitteln, und vom Hersteller sind dem
      Anwender anlagenspezifische Vorgaben für eventuell verkürzte Prüfungs- und Wartungsintervalle
      anzugeben.
    5. Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4. zu versehen,
      auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft, die Genehmigungsnummer
      und eine individuelle Kennnummer angegeben ist.
    6. Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor dem Einbau in eine Bremseinrichtung ein Prüfprotokoll mit
      dem Kraft-Weg-Diagramm zu erstellen.
    7. Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit zwei Mikroschaltern oder mit linearen
      Weggebern ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen „Bremskrafterzeuger geöffnet“,
      „Bremskrafterzeuger geschlossen“, „Federbruchüberwachung“ und „Überwachung der zulässigen
      Verschleißgrenze“ gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im Rahmen der Abnahme-
      prüfungen nach § 7 und § 9 BVOS zu prüfen.
    8. Ein Betrieb mit nicht brennbaren Ersatzflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau unter Tage ist zulässig.
      In diesem Fall ist vom Hersteller eine Bescheinigung zu erstellen, in der bestätigt wird, dass die
      Dichtungen mit der in der Anlage verwendeten Ersatzflüssigkeit verträglich sind.
    9. In der hydraulischen Steuerung sind entsprechend TAS 3.9.6.4 Filter mit einer Maschenweite
      von unter 25 μm vorzusehen.
    10. Bei der Montage der Bremskrafterzeuger sind Druckrohre so anzuordnen oder zu verkleiden,
      dass bei Undichtigkeit keine Flüssigkeit auf die Bremsfläche gelangen kann.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.