• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Bremskrafterzeuger -

     

     

    Auf den Antrag der SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger vom 24.02.2014 – B/K.Hofmann -
    erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, gemäß
    § 5 Abs. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) vom
    04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die Bremskrafterzeuger mit der
    Typenbezeichnung BE 300/350 für gestängelose Scheibenbremsen als Teil von Bremseinrichtungen
    für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung für Schacht- und
    Schrägförderanlagen (BVOS):

     

    Genehmigungs-Nr.:

    BKE -3/16/1

    Genehmigungs-Datum:

    01.07.2016

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.07.2021)

    Hersteller:

    SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger

    Bezeichnung:

    Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :
    BE 300/350

    nach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3 und 4

    (Stand Dezember 2005)

     

    Unterlagen:

    • Technische Dokumentation „Beschreibung
      der Scheibenbremseinheit BE 350 (59 Seiten)
      entsprechend dem Inhaltsverzeichnis auf der Seite 2
    • Zeichnung Zusammenstellung Bremselement BE 300,
      Zeichnungs-Nr. 0200426840 (2 Blätter)
    • Stückliste Bremselement BE 300 (8 Blätter)
    • Zeichnungen Zusammenstellung Bremselement BE 350,
      Zeichnungs-Nr. 0200396287 (2 Blätter)
    • Stückliste Bremselement BE 350 (8 Blätter)
    • Betriebs- und Wartungsanweisung Bremseinheit BE 300/350 (33 Blätter)
    • Testbeschreibung der BE 350 (3 Blätter)
    • Zeichnung Bremssystem, Zeichnungs- Nr. 0254605
    • Zeichnung Bremselement BE 300 Explosionsansicht,
      Zeichnungs-Nr. 0200426843
    • Zeichnung Bremselement BE 350 Explosionsansicht,
      Zeichnungs-Nr. 0200425695
    • Zeichnung Funktionswächter mit linearem Wegaufnehmer,
      Zeichnungs-Nr. 0254607
    • Zeichnung Klemmenplan Linearer Wegaufnehmer,
      Zeichnungs- Nr. 0254610
    • Anhänge: Protokoll „Testläufe“ (2 Seiten) und
      Bilddokumentation 147.000 Zyklen (4 Seiten)

    Prüfbericht:

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit
    – Seilprüfstelle – vom 19.03.2016- Nr. P16 - 00186 – SPS-Sn –
    ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Einsatzgebiet

    Die Bremskrafterzeuger BE 300/350 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt werden,
    das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach TAS 3,
    an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8
    sowie an Winden nach TAS 10.

     

    Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen

    Vorzugsweise soll der Bremskrafterzeuger mit den genehmigten elektrohydraulischen
    Bremsensteuerungen des Herstellers SIEMAG TECBERG GmbH kombiniert werden.
    Die Bremskrafterzeuger BE 300/350 können aber auch mit nach § 5 BVOS genehmigten ähnlich
    aufgebauten elektrohydraulischen Bremsensteuerungen anderer Hersteller kombiniert werden,
    mit denen sie hinsichtlich

    • der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und kraftlosen
      Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich
    • der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen Anzahl von
      Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich
    • der elektrischen Überwachungseinrichtungen

    kompatibel sind.

    Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen nach
    § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS zu führen.

     

    Mechanische Kennwerte und Dauerfestigkeitsnachweise

     

    Tabelle 1: Mechanische Kennwerte

     

     

    Lüftweg zur
    Bremsscheibe

    Federkraft
    eines BKE: FoF
    in kN

    Bremskraft eines BKE-Paares:
    FoF x 2 x µ =
    in kN

            bei µ = 0,3 bei µ = 0,4
        BE 300 BE350 BE 300 BE350 BE 300 BE350

    Minimaler Lüftweg

    Smin =  3 mm

    309

    365

    185

    217 247 289

    Nenneinstellung Lüftweg

    S      =    4 mm

    300

    350

    180

    210 240 280

    Maximaler Lüftweg

    Smax = 5 mm

    292

    337,5

    175

    203 234 270


    Der zulässige Verschleißweg beträgt im Regelfall Smax = 5 mm. Ab 5,5 mm sind die Tellerfedern
    nicht mehr dauerfest. Dauerfestigkeit ist für Tellerfedern im allgemeinen gegeben, wenn
    2 x 106 Lastspiele gewährleistet sind.

    Für besondere Anwendungen kann diese Lüftspalteinstellung gewählt werden, wenn ein anlagenspezifischer
    Nachweis einer ausreichenden Zeitfestigkeit geführt wird. Der Nachweis muss im Rahmen der
    Genehmigungsverfahren nach § 4 BVOS geführt werden.

    In den Kraft-Weg-Diagrammen der geprüften Unterlagen werden die nach TAS 3.11.2.1.3 geforderten
    Nachweise für die Bremskrafterzeugung mit gestängelosen Scheibenbremsapparaten erbracht.


    Bremsbeläge

    Die Bremskrafterzeuger können mit allen nach § 5 BVOS genehmigten Bremsbelägen für
    Scheibenbremsen kombiniert werden. Abweichend von TAS 3.9.4.3 darf für den Typ
    BE 350 die Flächenpressung von 150 N/cm² zwischen Bremsbelag und Bremsfläche bei
    Scheibenbremsen um 27 % überschritten werden, da nach Rücksprache des Sachverständigen
    mit den Belagherstellern die genehmigten Bremsbelagwerkstoffe gegen eine solche geringe
    Überschreitung des Grenzwertes nach TAS unempfindlich sind.


    Überwachung der Bremskrafterzeuger

    Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger erfolgt wahlweise mit zwei Mikroschaltern
    oder linearen Wegaufnehmern, mit denen folgende Funktionen realisiert werden:.

    • Zustandsüberwachung „Bremskrafterzeuger geöffnet / geschlossen“
    • Federbruchüberwachung (zusammen mit einer Druckauswertung)
    • Überwachung der zulässigen Verschleißgrenze.

     

    Hinweise

    1. Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen,
      die mit diesen Bremskrafterzeugern ausgestattet werden sollen, Wartungs- und
      Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist dem für den
      Betrieb der Anlage zuständigen Personenkreis zur Kenntnis zu geben und an einer
      geeigneten Stelle zu hinterlegen, so dass die Unterlagen im Bedarfsfall jederzeit eingesehen
      werden können.
    3. Weil die Dicke der Distanzscheibe auf die verwendeten Tellerfedern abgestimmt wird,
      ist der Austausch von Tellerfedern nur als komplette Tellerfedersäule zulässig. Es müssen
      immer alle 6 Tellerfedern einschließlich der Distanzscheibe gegen vom Hersteller gelieferte
      Originalteile ausgewechselt werden.
    4. Wenn die Bremskrafterzeuger BE 300/350 mit Lüftwegen ab 5,0 mm betrieben werden sollen,
      sind die Tellerfedern von der Auslegung her nicht mehr dauerfest. In diesen Fällen sind
      anlagenspezifisch die zu erwartenden Lastspielzahlen zu ermitteln, und vom Hersteller sind
      dem Anwender anlagenspezifische Vorgaben für eventuell verkürzte Prüfungs- und
      Wartungsintervalle anzugeben.
    5. Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4. zu
      versehen, auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft, die
      Genehmigungsnummer und eine individuelle Kennnummer angegeben ist.
    6. Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor dem Einbau in eine Bremseinrichtung ein Prüfprotokoll
      mit dem Kraft-Weg-Diagramm zu erstellen.
    7. Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit zwei Mikroschaltern oder mit
      linearen Weggebern ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen „Bremskrafterzeuger
      geöffnet“, „Bremskrafterzeuger geschlossen“, „Federbruchüberwachung“ und „Überwachung
      der zulässigen Verschleißgrenze“ gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im
      Rahmen der Abnahmeprüfungen nach § 7 und § 9 BVOS zu prüfen.
    8. Ein Betrieb mit nicht brennbaren Ersatzflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau unter Tage ist
      zulässig. In diesem Fall ist vom Hersteller eine Bescheinigung zu erstellen, in der bestätigt wird,
      dass die Dichtungen mit der in der Anlage verwendeten Ersatzflüssigkeit verträglich sind.
    9. In der hydraulischen Steuerung sind entsprechend TAS 3.9.6.4 Filter mit einer Maschenweite
      von unter 25 μm vorzusehen.
    10. Bei der Montage der Bremskrafterzeuger sind Druckrohre so anzuordnen oder zu verkleiden,
      dass bei Undichtigkeit keine Flüssigkeit auf die Bremsfläche gelangen kann.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.