• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Bremskrafterzeuger -

     

     

    Auf den Antrag der Firma der SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger vom 11.07.2012
    – B/K.Hofmann - erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
    NRW, gemäß § 5 Abs. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen
    (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die  Bremskrafterzeuger mit mit der
    Typenbezeichnung BE 125 für gestängelose Scheibenbremsen als Teil von Bremseinrichtungen
    für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung für Schacht- und
    Schrägförderanlagen (BVOS):

     

    Genehmigungs-Nr.:

    BKE -2/15/1

    Genehmigungs-Datum:

    10.04.2015

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.05.2020)

    Hersteller:

    SIEMAG TECBERG GmbH, Haiger

    Bezeichnung:

    Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :

    BE 125 mit 2 x 125 kN Anpresskraft
    nach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3 und 4

    (Stand Dezember 2005)

    Unterlagen:

    • Technische Dokumentation „Nachweis
      BE 125 (64 Seiten) bestehend aus den
      Abschnitten A bis N entsprechend dem
      Inhaltsverzeichnis auf den Seiten 2 und 3
    • Zeichnung BE 125, Zeichnungs-Nr. 02.00391511 •
    • Stückliste Bremselement BE 125 (6 Blätter)
    • Betriebs- und Wartungsanweisung
      Bremseinheit BE 125 (53 Blätter)
    • Referenzen Einsatzfälle Bremselemente BE 125

    Prüfbericht:

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle
    für Sicherheit – Seilprüfstelle – vom 15.02.2015-
    Nr. P15 - 00041 – SPS-Sn – ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Einsatzgebiet

    Die Bremskrafterzeuger BE 125 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt werden,
    das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach TAS 3,
    an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8
    sowie an Winden nach TAS 10.

     

    Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen

    Vorzugsweise soll der Bremskrafterzeuger mit den genehmigten elektrohydraulischen
    Bremsensteuerungen des Herstellers SIEMAG TECBERG GmbH kombiniert werden.
    Die Bremskrafterzeuger BE 125 können aber auch mit nach § 5 BVOS genehmigten ähnlich
    aufgebauten elektrohydraulischen Bremsensteuerungen anderer Hersteller kombiniert werden,
    mit denen sie hinsichtlich

    • der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und kraftlosen
      Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich
    • der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen Anzahl von
      Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich
    • der elektrischen Überwachungseinrichtungen für Stellung, Verschleiß und Federbruch

    kompatibel sind.

    Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen nach
    § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 4 BVOS zu führen.

    Mechanische und hydraulische Merkmale

     

    Lüftweg s
    in mm

    Federkraft
    in kN

    Federkraft je
    Paar
    in kN

    Bremskraft je Paar bei µ = 0,3 in kN Bremskraft je
    Paar bei µ =
    0,4 in kN

    2,0

    132,2

    264,3

    79,3

    105,7

    3,0

    125,0

    250,0

    75,0

    100,0

    4,0

    117,8

    235,7

    70,7

    94,3

    5,0

    111,0

    221,4

    66,4

    88,6

    Tabelle 1:     Mechanische Kennwerte


    Kenngröße

    Bezeichnung

    Größe

    Minimaler Lüftweg Smin

     2 mm

    Maximaler Lüftweg Smax

    3 mm

    Maximale Bremskraft eines
    Bremskrafterzeugerpaares bei Smin
    FoF max*2*µ

    106 kN

    Minimale Bremskraft eines
    Bremskrafterzeugerpaares bei Smax
    FoF min*2*µ

     100 kN bei

    Wirksame Kolbenfläche AL

    104,65 cm2

    Lüftkraft bis zum vollständigen Lüften  FL min

    146,4 kN

    Minimaler Lüftdruck zum vollständigen Lüften  Pmin

    139,7 bar

    Maximal zulässiger Betriebsdruck  Pmax

    175 bar

    Tabelle 1:     Zusätzliche Kennwerte nach TAS 3.11.2.1.3:


    Bremsbeläge

    Die Bremskrafterzeuger können mit allen nach § 5 BVOS genehmigten Bremsbelägen für
    Scheibenbremsen kombiniert werden. Abweichend von TAS 3.9.4.3 darf die Flächenpressung
    von 150 N/cm² zwischen Bremsbelag und Bremsfläche bei Scheibenbremsen um 27 %
    überschritten werden, da nach Rücksprache des Sachverständigen mit den Belagherstellern
    die genehmigten Bremsbelagwerkstoffe gegen eine solche geringe Überschreitung des
    Grenzwertes nach TAS unempfindlich sind.

     

    Einsatz unter Tage

    Die Bremskrafterzeuger können auch im Steinkohlenbergbau unter Tage eingesetzt werden.
    Nach Angaben in den Unterlagen sind die verwendeten Dichtungswerkstoffe für den Einsatz
    mit allen zurzeit zugelassenen Hydraulikflüssigkeiten geeignet.

     

    Überwachung der Bremskrafterzeuger

    Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger erfolgt wahlweise mit zwei Mikroschaltern
    (FWM) oder linearen Wegaufnehmern (FWL), mit denen folgende Funktionen realisiert werden:.

    • Zustandsüberwachung „Bremskrafterzeuger geöffnet / geschlossen“
    • Federbruchüberwachung (zusammen mit einer Druckauswertung)
    • Überwachung der zulässigen Verschleißgrenze.

     

    Hinweise

    1. Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen,
      die mit diesen Bremskrafterzeugern ausgestattet werden sollen, Wartungs- und
      Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
      Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    3. Der Austausch von Tellerfedern ist nur als komplette Tellerfedersäule zulässig. Es
      müssen immer alle 7 Tellerfedern einschließlich der Distanzscheibe gegen vom Hersteller
      gelieferte Originalteile ausgewechselt werden.
    4. Wenn die Bremskrafterzeuger BE 125 mit Lüftwegen ab 3,0 mm betrieben werden
      sollen, sind die Tellerfedern von der Auslegung her nicht mehr dauerfest. In diesen
      Fällen sind anlagenspezifisch die zu erwartenden Lastspielzahlen zu ermitteln und vom
      Hersteller sind dem Anwender anlagenspezifische Vorgaben für eventuell verkürzte
      Prüfungs- und Wartungsintervalle anzugeben.
    5. Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4. zu
      versehen, auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft, die
      Genehmigungsnummer und eine individuelle Kennnummer angegeben ist.
    6. Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor dem Einbau in eine Bremseinrichtung ein
      Prüfprotokoll mit dem Kraft-Weg-Diagramm zu erstellen.
    7. Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit zwei Mikroschaltern oder mit
      linearen Weggebern ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen „Bremskrafterzeuger
      geöffnet“, „Bremskrafterzeuger geschlossen“, „Federbruchüberwachung“ und „Überwachung
      der zulässigen Verschleißgrenze“ gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im
      Rahmen der Abnahmeprüfungen nach § 7 und § 9 BVOS zu prüfen.
    8. Die Bremskrafterzeuger BE 125 können mit allen bereits genehmigten Steuerungen für
      elektrohydraulische Scheibenbremsen des Herstellers Siemag TECBERG kombiniert werden.
    9. Für die Kombination mit anderen elektrohydraulischen Scheibenbremsensteuerungen ist
      der Nachweis dazu im Rahmen eines jeweiligen Nachtrags zur Bauartgenehmigung der
      Steuerungen nach § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
      nach § 4 BVOS zu führen.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungsprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

    Verlängerung und 1. Ergänzung vom 26.08.2020

    Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung wird um 5 Jahre bis zum 31.08.2025 verlängert.
    Bei sonst unveränderter Grundkonstruktion und Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger vom Typ BE 100
    dürfen die folgenden unwesentlichen konstruktiven Änderungen durchgeführt werden:
    Die Bremskrafterzeuger erhält durch maßliche Änderungen an den Bauteilen Zentrumsbolzen, Rundmutter,
    Kolben, Bremszylinder und Tellerfedersäule mit Kalibrierscheibe eine verbesserte Führung der Tellerfedern
    am Innendurchmesser. Außerdem werden die zukünftigen Bremskrafterzeuger mit einer Nachschmier- Option
    für die Gleitfläche zwischen Bremselement- Gehäuse und Belagträger ausgestattet.