• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Bremskrafterzeuger -

     

     

    Auf den Antrag der Firma Olko - Maschinentechnik GmbH, Olfen vom 13.07.2009
    – Schröder - erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in
    NRW, gemäß § 5 Abs. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen
    (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die  Bremskrafterzeuger mit den
    Typenbezeichnungen SBE 115 und SBE 100 für gestängelose Scheibenbremsen als Teil
    von Bremseinrichtungen für Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 der Bergverordnung
    für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS):

     

    Genehmigungs-Nr.:

    BKE -1/10/1 + 1.Ergänzung + 1. + 2. Verlängerung

    Genehmigungs-Datum:

    20.07.2010

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 31.08.2020)

    Hersteller:

    Olko – Maschinentechnik GmbH, Olfen

    Bezeichnung:

    Bremskrafterzeuger mit der Typenbezeichnung :

    SBE 100 mit 2 x 100 kN Anpresskraft               
    und
    SBE 115 mit 2 x 115 kN Anpresskraft

    nach TAS 3.11.2.1.3 Abbildungen 3 a und 3 b

    (Stand Dezember 2005)

    Unterlagen:

    • Technische Dokumentation „Nachweis SBE 115 / SBE 100 (74 Seiten)
      entsprechend dem Inhaltsverzeichnis auf den Seiten 2 und 3
    • Zeichnung SBE 115 (SBE 100) Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 A Blatt 1
    • Zeichnung SBE 115 (SBE 100) Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 A Blatt 2
      (Darstellung mit Mikroschaltern)
    • Stückliste Zeichnungs-Nr. 29.33.221-00 (6 Blätter)
    • Zeichnung Gehäuse SBE Fertigbearbeitung 29.33.221-18.1 c
    • Zeichnung Belagträger 29.33.221-01-A
    • Zeichnung Zentrumsbolzen 29.33.221-02 B
    • Zeichnung Deckel 29.33.221-07 B
    • Zeichnung Stellmutter 29.33.221-06 B

    Prüfbericht:

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG,
    Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle –
    vom 08.06.2010- Nr. P10 - 00310 – SPS-Sn –
    ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

     

    Einsatzgebiet

    Die Bremskrafterzeuger SBE 115/100 dürfen an allen Anlagen nach § 1 BVOS eingesetzt
    werden, das heißt in den Bremseinrichtungen von Fördermaschinen und Förderhäspeln nach
    TAS 3, an den Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach
    TAS 8 sowie an Winden nach TAS 10.

     

    Kombinierbarkeit mit elektrohydraulischen Bremsensteuerungen

    Die Bremskrafterzeuger können mit nach § 5 BVOS genehmigten elektrohydraulischen
    Bremsensteuerungen verschiedener Hersteller kombiniert werden, mit denen sie hinsichtlich

    • der Bremsdrücke innerhalb des hydraulischen Systems beim Öffnen, Schließen und
      kraftlosen Anlegen der Bremsbacken (Vorfluten), hinsichtlich
    • der Volumenströme bei maximalem Lüftspalt und einer festzulegenden maximalen
      Anzahl von Bremskrafterzeugerpaaren und hinsichtlich
    • der elektrischen Überwachungseinrichtungen für Stellung, Verschleiß und Federbruch

    kompatibel sind.

    Der Nachweis dazu ist im Rahmen eines Nachtrags zur Bauartgenehmigung der Steuerungen
    nach § 5 BVOS oder anlagenspezifisch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach
    § 4 BVOS zu führen.

     

    Mechanische und hydraulische Merkmale

    Ab 5 mm Lüftweg sind für den Bremskrafterzeuger SBE 115 die Tellerfedern nicht mehr
    dauerfest. Dies ist bei der Auslegung der Bremse zu berücksichtigen. Dem Betreiber sind
    gegebenenfalls verkürzte Wartungsintervalle anzugeben.

     

    Kenngröße

    Bezeichnung

    SBE 
    100 

    SBE
    115

    Minimaler Lüftweg Smin

     2 mm

     2 mm

    Maximaler Lüftweg Smax

    10 mm

     7 mm

    Maximale Bremskraft eines
    Bremskrafterzeugerpaares bei Smin
    FoF max*2*µ

    82,4 kN

     94,2 kN

    Minimale Bremskraft eines
    Bremskrafterzeugerpaares bei Smax
    FoF min*2*µ

     63,0 kN

     83,2 kN

    Lüftkraft bis zum vollständigen Lüften  FL min

    109,0 kN

     123,2 kN

    Minimaler Lüftdruck zum vollständigen Lüften  Pmin

    104,1 bar

    117,7 bar

    Eingestellter Lüftdruck zum vollständigen Lüften  PL

    140 bar

    140 bar

     

    Bremsbeläge

    Die Bremskrafterzeuger können mit allen nach BVOS § 5 genehmigten Bremsbelägen für
    Scheibenbremsen kombiniert werden, die für eine zulässige Flächenpressung von 150 N/mm²
    geprüft wurden und eine Reibungszahl von µ = 0,4 aufweisen.

     

    Einsatz unter Tage

    Die Bremskrafterzeuger können auch im Steinkohlenbergbau unter Tage eingesetzt werden.
    Vom Hersteller ist der Nachweis zu erbringen, dass die verwendeten Dichtungen mit den jeweils
    verwendeten hydraulischen Ersatzflüssigkeiten verträglich sind.

     

    Elektrische Überwachung

    Die elektrische Überwachung der Bremskrafterzeuger mit zwei Mikroschaltern oder mit
    linearen Weggebern ist so auszuführen, dass die Überwachungsfunktionen:

    • Bremskrafterzeuger geöffnet,
    • Bremskrafterzeuger geschlossen,
    • Federbruchüberwachung und
    • Zulässige Verschleißgrenze erreicht

    gewährleistet sind. Die ordnungsgemäße Funktion ist im Rahmen der Abnahmeprüfungen
    nach § 7 und § 9  BVOS zu prüfen.

     

    Hinweise

    1. Vom Hersteller der Bremskrafterzeuger sind den Betreibern von Antriebsmaschinen,
      die mit diesen Bremskrafterzeugern aus­gestattet werden sollen, Wartungs- und
      Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der
      Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.
    3. Weil die Dicke der Distanzscheibe auf die verwendeten Tellerfedern abgestimmt wird,
      ist der Austausch von Tellerfedern nur als komplette Tellerfedersäule zulässig.
      Es müssen immer alle 9 Tellerfedern einschließlich der Distanzscheibe gegen vom
      Hersteller gelieferte Originalteile ausgewechselt werden.
    4. Wenn Bremskrafterzeuger des Typs SBE 115 mit Lüftwegen ab 5,0 mm betrieben
      werden sollen, sind vom Hersteller dem Anwender anlagenspezifische verkürzte
      Vorgaben für Prüfungs- und Wartungsintervalle anzugeben.
    5. Jeder Bremskrafterzeuger ist mit einem dauerhaften Typenschild nach TAS 3.9.1.4.
      zu versehen, auf dem der Hersteller, der Typ, das Baujahr, die maximale Bremskraft,
      die Genehmigungsnummer und eine individuelle Kennnummer angegeben ist.
    6. Für jeden Bremskrafterzeuger ist vor der Auslieferung ein Prüfprotokoll mit dem
      Kraft-Weg-Diagramm zu erstellen.
    7. Ein Betrieb mit nicht brennbaren Ersatzflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau unter Tage
      ist zulässig. In diesem Fall ist vom Hersteller zu bestätigen, dass die Dichtungen mit
      der in der Anlage verwendeten Ersatzflüssigkeit verträglich sind.
    8. In der hydraulischen Steuerung sind entsprechend TAS 3.9.6.4 Filter mit einer
      Maschenweite von unter 25 μm vorzusehen.
    9. Bei der Montage der Bremskrafterzeuger sind Druckrohre so anzuordnen oder zu
      verkleiden, dass bei Undichtigkeit keine Flüssigkeit auf die Bremsfläche gelangen kann.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den
    der Gehnehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

    1. Ergänzung vom 29.04.2013

    Bei sonst unveränderter Grundkonstruktion und Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger
    vom Typ SBE 100/115 dürfen die folgenden konstruktiven Änderungen an einzelnen Bauteilen
    zur Produktoptimierung durchgeführt werden:

    • Das Gehäuse (Pos. 18) des BKE erhält eine deutlich vergrößerte Leckölnut mit
      5 mm Breite und 239 mm Durchmesser. Damit soll verhindert werden, dass Lecköl,
      das bei bewegten Dichtflächen in Hydrauliksystemen unvermeidlich ist, besser abfließen
      kann und sich nicht staut.
       
    • Das  Gehäuse erhält statt der bisher zwei zukünftig sechs mögliche Leckölanschlüsse,
      so dass auftretendes Lecköl je nach Einbaulage des Bremskrafterzeugers immer aus
      der tiefsten Position abgeführt werden kann. Die Einbauanleitung wird um den Punkt
      ergänzt, dass immer der in tiefster Position liegende Leckölanschluss genutzt werden soll.
    • Der Zylinder (Pos. 4) wird zukünftig mit einer 8 mm breiten umlaufenden Lecköl-
      abführnut mit 150 mm Durchmesser ausgeführt.
       
    • Der Zylinder erhält statt der bisher vorgesehenen zwei Ölablaufbohrungen jetzt insgesamt
      acht Ölablaufbohrungen, je vier oben und je vier unten. Durch die zusätzlichen Ablauf-
      bohrungen soll, wie schon beim Gehäuse, gewährleistet sein, dass je nach Einbaulage
      des Bremskrafterzeugers das Öl immer annähernd aus tiefster Stelle der Nut abgeführt
      werden kann.
       
    • Die Tellerfedern, die bisher im Schmierzustand „leicht gefettet“ eingebaut werden,
      sollen zukünftig nur noch im Schmierzustand „leicht geölt“ verbaut werden.
    • Die Anschraubfläche für den Adapter des Druckanschlusses am Zylinder ist nicht mehr,
      wie bisher, als Einsenkung ausgebildet, sondern als den gesamten Zylinder umlaufende
      Kreisringfläche. Die neue Kontur kann in der Oberflächenqualität Rz 12,5 genauer
      bearbeitet werden.
    • Aufgrund der tieferen Nut ergeben sich für das Gehäuse (Pos. 18) geringfügige
      Änderungen im Festigkeitsnachweis. Auf den geänderten Seiten des Abschnitts C,
      die Bestandteil der Unterlagen zum Ergänzungsantrag sind, werden diese geometrischen
      Änderungen berücksichtigt. Die Sicherheit wird von 3,99 auf 3,97 geringfügig reduziert.

    Hinweise:

    • Die Grundkonstruktion und die Wirkungsweise der Bremskrafterzeuger SBE 100/115
      bleibt trotz der konstruktiven Optimierung unverändert. Die Querschnittsänderungen in
      den betroffenen Bauteilen Pos. 4 und Pos. 18 sind geringfügig.
    • Wenn in vorhandenen Bremseinrichtungen Bremskrafterzeuger der bisherigen Konstruktion
      gegen die neue Ausführung getauscht werden, ist eine gesonderte  Abnahmeprüfung
      nicht erforderlich, sofern die Bremsbeläge nicht mit ausgewechselt werden. Werden
      aber an Fördermaschinen (Antriebsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Fahr-
      geschwindigkeit von mehr als 4  m/s) mehr als 25% der Bremskrafterzeuger einer
      Bremseinrichtung die BKE einschließlich der Bremsbeläge ausgetauscht, ist eine
      Abnahmeprüfung nach § 7(2) BVOS einschließlich einer Messung der Bremswirkung
      durchzuführen, da sich das Verzögerungsverhalten der Fördermaschine  mit den
      Austauschen der Bremsbeläge deutlich verändern kann. Gegeben falls ist eine
      Anpassung der Teilbremskraft über den Restdruck der Sicherheitsbremse erforderlich.
      An Förderhäspeln, Antriebsmaschinen von Befahrungsanlagen, Hilfsfahr- oder
      Notfahranlagen sowie an Winden kann auf eine Abnahmeprüfung verzichtet werden,
      da die TAS für solche Anlagen keine Anforderungen an die zu erreichende
      Verzögerungswirkung vorsieht. Hier ist die statische Sicherheit entscheidend.
      Geringe Schwankungen der Bremskräfte können deshalb toleriert werden.   

    Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger  nebst Ergänzungen/Erweiterungen
    sind die Hinweise der Genehmigungen zu beachten.

     

    Verlängerung vom 17.08.2015:

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung BKE-1/10/1+1.Erg. wird bis zum 31.08.2020
    verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger sind weiterhin die Hinweise
    der Bauartgenehmigung BKE-1/10/1 und der ersten Ergänzung zu beachten. Dabei wird darauf
    hingewiesen, dass die in der ersten Ergänzung genehmigten technischen Lösungen als verpflichtender
    Standard verbindlich sind.

    Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn der in Verkehr gebrachte Werksstoff nicht der in der Genehmigung zugrunde liegenden
    Ausführungen entspricht.


    Verlängerung vom 28.04.2020:

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung BKE-1/10/1+1.Erg.+Verlängerung wird bis zum
    31.04.2025 verlängert. Hinsichtlich des Einsatzbereiches der Bremskrafterzeuger sind weiterhin die
    Hinweise der Bauartgenehmigung BKE-1/10/1 und der Ergänzungen zu beachten. Dabei wird darauf
    hingewiesen, dass die in der ersten Ergänzung genehmigten technischen Lösungen als verpflichtender
    Standard verbindlich sind. Diese Genehmigung kann widerrufen werden. Sie kann entschädigungslos
    zurückgezogen werden, wenn der in Verkehr gebrachte Werksstoff nicht der in der Genehmigung
    zugrunde liegenden Ausführungen entspricht