• Genehmigungs-Nr.:  R3/11/1
    Genehmigungsdatum:  14.12.2011
     Hersteller:

    M.I.C.K.E. Brühmann GmbH, Duisburg

    Bezeichnung des Baumusters: asbestfreier Bremsbelag mit der Bezeichnung Micke 1205 C
    für Antriebsmaschinen von Schacht- und Schrägförderanlagen
    mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten bis maximal 22 m/s.

     

    Unterlagen:               

    Ergebnisdatenblätter über Reibwertermittlungen am Belagwerkstoff Micke 1205 C
    auf einem Teilbelagprüfstand im Werk Coswig der TMD Friction GmbH vom 29.09.2011

     

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle -, Bochum
    vom 30.09.2011 – Nr. P11–00712– SPS-Sn – ist Bestandteil dieser Genehmigung.

     

    Kurzbeschreibung

    Der Bremsbelag Micke 1205 C ist eine Weiterentwicklung des Bremsbelagstoffs Micke 1203,
    der am 22.01.2009 durch die Bezirksregierung Arnsberg als Bremsbelag für Fördermaschinen,
    Förderhäspel und andere Antriebsmaschinen von Anlagen nach § 1 BVOS mit bis zu 16 m/s
    maximaler Fahrgeschwindigkeit genehmigt worden ist. Bei dem Belag mit der Bezeichnung
    Micke 1205 C handelt es sich um einen asbestfreien Pressmassenbelag mit Kunstharzbindung
    von grau-grünlicher Farbe.

    Für den Bremsbelag Micke 1205 C wurde durch Versuche nachgewiesen, dass er
    auch bei Flächenpressungen von 250 N/cm2 mechanisch und thermisch stabil ist.

    Für Gleitgeschwindigkeiten bis 16 m/s werden Reibungszahlen von µ≥ 0,4 auch bei
    Flächenpressungen von bis zu 250 N/cm2 erreicht. Für Antriebsmaschinen mit
    Fahrgeschwindigkeiten bis 16 m/s ist der Belag ohne Einschränkungen geeignet.

    An Antriebsmaschinen mit Fahrgeschwindigkeiten von über 16 m/s ist eine etwas abgeminderte
    Reibungszahl von µ = 0,35 für die Auslegung des Bremssystems anzusetzen, wenn die
    Bremseinrichtung mit konstanter Bremskraft arbeitet.

    Für Antriebsmaschinen mit verzögerungsgeregelten Bremseinrichtungen und Fahrgeschwindigkeiten
    von über 16 m/s kann die Belagsorte auch ohne diese Einschränkung benutzt werden. Die zu Beginn
    der Bremsung etwas unter dem Wert von µ = 0,4 liegende Reibungszahl steigt mit abnehmender
    Gleitgeschwindigkeit deutlich an. Das kann durch die Regelung der Bremskraft kompensiert werden.

     

    Verbindliche Hinweise:

    1. Die Bremsbelagsorte Micke 1205 C zeigt ein deutliches Einlaufverhalten, das bei der
      Inbetriebnahme neuer Bremsbeläge aus diesem Werkstoff berücksichtigt werden muss.
      Es müssen daher eine genügende Zahl von etwa 20 bis 30 Einlaufbremsungen durchgeführt
      werden, bis der Belag ein ausreichendes Tragbild entwickelt hat und erst dann soll die
      Bremswirkung der Bremseinrichtung gemessen werden.

    2. Wegen der großen Abmessungen von Fördermaschinenbremsen können die notwendigen
      Versuche für die Bremsbelag­ nur auf so genannten Teilbelagprüfständen durchgeführt werden.
      Für die Auswahl und die Beurteilung von Belagsorten sind Versuche auf Teilbelagprüfständen
      jedoch geeignet. In der Praxis können sich von den Versuchsergebnissen abweichende
      Reibungszahlen ergeben.

      Es ist deshalb unverzichtbar, dass nach dem Auflegen neuer Bremsbelägeim Rahmen
      einer Abnahmeprüfung durch Sachverständige im Sinne des § 7 der BVOS die ausreichende
      Bremswirkung durch Messungen nachgewiesen werden muss.

    3. Der Bremsbelag darf ohne ergänzende brandtechnische Prüfungen nicht im Bereich des
      Steinkohlenbergbaus unter Tage eingesetzt werden.

       

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden,
    wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der Genehmigungs-
    prüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.