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Genehmigung von Einrichtungen
- Werkstoffe für Treibscheiben- und Seilscheibenfutter -
Auf den Antrag der Firma Becker GmbH, Essen vom 03.05.2010 erteilt die
Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung für Schacht-
und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung
für das Seilscheibenfutter mit der Bezeichnung PE-1000 der Firma Becker GmbH:Genehmigungs-Nr.:
T-24/10/1
Genehmigungs-Datum:
11.06.2010
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.08.2015) Hersteller:
Becker GmbH, Essen
Bezeichnung:
PE-1000
Seilscheibenfutter für übertägige SchachtförderanlagenUnterlagen:
Anschreiben vom 03.05.2010
Prüfbericht Nr. P10-00294 vom 11.05.2010 der DMT
GmbH & Co. KG, BochumKurzbeschreibung:
Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 ist bevorzugt naturfarben (weiß).
Die mittlere molare Masse beträgt über 5 Millionen g/mol. Das Seilscheibenfutter ist
gemäß TAS 1.4.8 für eine maximale Flächenpressung von 200 N/cm2 ausgelegt.Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 darf nur über Tage in
Schachtförderanlagen verwendet werden.Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht der Genehmigung
zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.
1. Verlängerung vom 25.02.2015:Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung T-24/10/1 wird bis zum 11.06.2020 verlängert.
Hinsichtlich des Einsatzbereiches des Seilscheibenfutters mit der Bezeichnung PE-1000 sind weiterhin
die Hinweise der o. g. Bauartgenehmigung T-24/10/1 vom 11.06.2010 zu beachten.2. Verlängerung vom 04.06.2020
Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung T-24/10/1 wird bis zum 01.07.2025 verlängert.Genehmigungs-Nr.:
T-24/10/1 + 1. u. 2. Verl.
Genehmigungs-Datum:
04.06.2020
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre (bis zum 01.07.2025) Hersteller:
Becker GmbH, Essen
Bezeichnung:
PE-1000
Seilscheibenfutter für übertägige SchachtförderanlagenUnterlagen:
Anschreiben vom 03.05.2010
Prüfbericht Nr. P20-00356 vom 14.05.2020 der
DMT GmbH & Co. KG, Bochum
Hinsichtlich des Einsatzbereiches des Seilscheibenfutters mit der Bezeichnung PE-1000 sind weiterhin
die Hinweise der o. g. Bauartgenehmigung T-24/10/1 vom 11.06.2010 zu beachten.
Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückge-
zogen werden, wenn der in den Verkehr gebrachte Werkstoff nicht der Genehmigung
zugrundeliegenden Ausführungen entspricht.