• Genehmigung von Einrichtungen

     

    - Werkstoffe für Treibscheiben- und Seilscheibenfutter -

     

     

    Auf den Antrag der Firma Becker GmbH, Essen vom 03.05.2010 erteilt die
    Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 5 Abs. 1 der Bergverordnung  für Schacht-
    und Schrägförderanlagen (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung
    für das Seilscheibenfutter mit der Bezeichnung PE-1000 der Firma Becker GmbH:

     

    Genehmigungs-Nr.:

    T-24/10/1

    Genehmigungs-Datum:

    11.06.2010

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.08.2015)

    Hersteller:

    Becker GmbH, Essen

    Bezeichnung:

    PE-1000
    Seilscheibenfutter für übertägige Schachtförderanlagen

    Unterlagen:

    Anschreiben vom 03.05.2010
    Prüfbericht Nr. P10-00294 vom 11.05.2010 der DMT
    GmbH & Co. KG, Bochum

     

    Kurzbeschreibung:

     

    Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 ist bevorzugt naturfarben (weiß).
    Die mittlere molare Masse beträgt über 5 Millionen g/mol. Das Seilscheibenfutter ist
    gemäß TAS 1.4.8 für eine maximale Flächenpressung von 200 N/cm2 ausgelegt.

    Das Seilscheibenfutter aus dem Werkstoff PE-1000 darf nur über Tage in
    Schachtförderanlagen verwendet werden.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht der Genehmigung 
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.


    1. Verlängerung vom 25.02.2015:

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung T-24/10/1 wird bis zum 11.06.2020 verlängert.
    Hinsichtlich des Einsatzbereiches des Seilscheibenfutters mit der Bezeichnung PE-1000 sind weiterhin
    die Hinweise der o. g. Bauartgenehmigung  T-24/10/1 vom 11.06.2010 zu beachten.

    2. Verlängerung vom 04.06.2020

    Genehmigungs-Nr.:

    T-24/10/1 + 1. u. 2. Verl.

    Genehmigungs-Datum:

    04.06.2020

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.07.2025)

    Hersteller:

    Becker GmbH, Essen

    Bezeichnung:

    PE-1000
    Seilscheibenfutter für übertägige Schachtförderanlagen

    Unterlagen:

    Anschreiben vom 03.05.2010
    Prüfbericht Nr. P20-00356 vom 14.05.2020 der
    DMT GmbH & Co. KG, Bochum

    Die Gültigkeitsdauer für die Bauartgenehmigung T-24/10/1 wird bis zum 01.07.2025 verlängert.
    Hinsichtlich des Einsatzbereiches des Seilscheibenfutters mit der Bezeichnung PE-1000 sind weiterhin
    die Hinweise der o. g. Bauartgenehmigung  T-24/10/1 vom 11.06.2010 zu beachten.

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückge-
    zogen werden, wenn der in den Verkehr gebrachte Werkstoff nicht der Genehmigung
    zugrundeliegenden Ausführungen entspricht.