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    Genehmigungs-Nr.:           B-29/07/1 (N1+N2) +1.Erg.

    Hersteller:                      OLKO  Maschinentechnik GmbH                                                                           

     

    Bezeichnung:                  Elektrohydraulische Bremsensteuerung für von Hand bediente oder automatisch betriebene Antriebsmaschinen von Typ OLKO EHS 2

     

    Prüfbericht:                   Prüfbericht der DMT GmbH&Co.KG, Fachstelle für Sicherheit –Seilprüfstelle- Nr. P20-00590- SPS-Sn vom 19.08.2020

     

    1. Ergänzung:

    Bei sonst unverändertem betrieblichem Sicherheitskonzept dürfen die folgenden Optimierungsmaßnahmen an
    der elektrohydraulischen Bremsensteuerung durchgeführt werden:

    • Optionale Verwendung von Ventilen des Herstellers Parker Hannifin GmbH für die Positionen 33.0 bis 33.2
      und 34.0 bis 34.3 in der elektrohydraulischen Bremsensteuerung entsprechend der Auflistung im o.g.
      Prüfbericht der DMT unter Tabelle 1.  

     

    • Optionale Möglichkeit der Kombination der elektronischen Bremsensteuerung mit Bremskrafterzeugern des
      Herstellers OLKO vom Typ SBE 100 und SBE 115 nach der Genehmigung BKE-1/10/1 vom 20.07.2010 und der
      1. Ergänzung vom 29.04.2013.

     

    Hinweise:

    Die nachfolgend genannten Punkte a) bis f) müssen beachtet werden:

    1. Vom Hersteller sind für die jeweiligen Anlagen anlagenspezifische Wartungs- und
      Betriebsanweisungen sowie vollständige Stücklisten zum Hydraulikaggregat und zur elektrischen
      Steuerung bei zuliefern. Der mechanische Aufbau des Hydraulikaggregates ist zusätzlich zum Schema
      in einer Zeichnung darzustellen.
    2. Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie müssen den mit den
      Prüfungen nach § 13 BVOS beauftragten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. 
    3. Als Ersatz für defekte Bauteile in der hydraulischen Steuerung dürfen nur Originalersatzteile
      verwendet werden oder Bauteile, die entweder vom Hersteller oder einer Sachverständigenstelle als
      gleichwertig beurteilt und freigegeben wurden.
    4. Die Ventile Pos. 30.0/30.1, Pos. 34.0/34.1/34.2/34.3, sind nicht nur in ihrer Wirkungsweise, sondern
      auch hinsichtlich des Herstellers und der Typenbezeichnung festgelegt. Änderungen an diesen Bauteilen
      bedürfen einer Ergänzung oder eines Nachtrages zur Genehmigung.
    5. Bei der Umrüstung vorhandener Bremseinrichtungen auf die Bremskrafterzeuger SBE 100 oder SBE 115
      müssen anlagenspezifisch neue Bremsberechnungen nach TAS 3.11 aufgestellt werden.
    6. Die übrigen Hinweise zur ursprünglichen Bauartgenehmigung B-29/07/1 mit 1. und 2. Nachtrag gelten
      weiter.