• Genehmigung von Einrichtungen

    - elektrohydraulische Bremsensteuerung -

    2. Nachtrag zur Genehmigungs-Nr.: B-27/05/1

     

     

     

    Auf den Antrag der Firma dh mining system GmbH, Dortmund vom 27.04.2010
    erteilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
    gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Bergverordnung  für Schacht- und Schrägförderanlagen
    (BVOS) vom 04.12.2003 hiermit die Genehmigung für die elektrohydraulische
    Bremsensteuerung DH 6:

     

     

    Genehmigungs-Nr.:

    B-27/05/1 (N2)

    Genehmigungs-Datum:

    22.07.2010

    Gültigkeitsdauer: 

    5 Jahre  (bis zum 01.08.2015)

    Hersteller:

    dh mining system GmbH, Dortmund

    Bezeichnung des Baumusters:

    elektrohydraulische Bremsensteuerung
    mit regelbarer Fahrbremse und mit konstantem
    Teilbremsdruck bei Sicherheitsbremsung für von
    Hand bediente Fördermaschinen und Förderhäspel
    mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auch über 4 m/s               

    Unterlagen:

    • Technische Beschreibung ATN020g (Seiten 1 bis 15),
    • im Hydraulikplan mit Zeichnungsnummer ABN 3027g.
      für Anlagen mit zwei Restdruckkreisen und
    • in der zugehörigen Stückliste (4 Seiten) mit
      Zeichnungsnummer ABN 3027g.
    • Unterlagen der Ursprungsgenehmigung und des 1. Nachtrages

     

    Der Prüfbericht der DMT GmbH & Co KG, Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle -,
    Bochum vom 12.07.2010 – Nr. P10 – 00435 -SPS-Sn – ist Bestandteil dieser
    Genehmigung.

     

    Die Hinweise der Ursprungsgenehmigung nebst Ergänzung (Genehmigungs-Nr.: B-27/05/01,
    Genehmigungsdatum: 17.08.2006) und des 1. Nachtrages (Genehmigungs-Nr.: B-27/05/1 (N1),
    Genehmigungsdatum: 29.09.2008) sind zu beachten.

     

     

    Nachtragsumfang:

     

    Die nur bei der Variante der Bremsensteuerung mit zwei Restdruckkreisen vorhandenen
    vorgesteuerten Ventile Pos. 10.5.1, 10.5.2 und 10.5.3 können durch wirkungsgleiche Ventile
    in anderer hydraulischer Ausführung ersetzt werden.

     

    Die bisher verwendeten Ventile Pos. 10.5.1 bis 10.5.3 hatten eine Rastung des Steuerkolbens
    der Hauptstufe, die neuen Ventile rasten in der Vorsteuerstufe. Die Steuerölversorgung für die
    Hauptstufen dieser Ventile wird durch eine andere Leitungsführung und den Einbau der
    zusätzlichen Rückschlagventile Pos. 30.1 bis Pos. 30.3  jetzt so geändert, dass sich der
    Steuerdruck für die Hauptstufen nach dem Auslösen der Sicherheitsbremse aus dem vom
    Speicher gelieferten Restdruck speist. Damit wird auch nach dem Abschalten der Pumpe und
    im stromlosen Zustand eine stabile Position der Ventile Pos. 10.5.1, 10.5.2 und 10.5.3 erreicht.
    Das sicherheitstechnische Konzept der elektrohydraulischen Bremsensteuerung und -regelung
    SB 1 wird durch die mit dem Nachtrag beantragten Änderungen sonst nicht geändert.

     

    Hinweis:

     

    Als Speicher Pos. 8 ist entsprechend der bisherigen Genehmigung nur ein gewichtsbelasteter
    Hydraulikzylinder zulässig, kein Membranspeicher. Bei der Auslegung einer nach diesem
    2. Nachtrag ausgeführten Bremsensteuerung ist sicher zu stellen, dass der vom Hydraulik-
    speicher gelieferte anlagenspezifisch zu wählende Restdruck, der jetzt dem  Steuerdruck für
    die Ventilgruppe Pos. 10.5.1 bis Pos. 10.5.3 entspricht, in beiden Restdruckkreisen über
    10 bar liegt, um ein sicheres, stabiles Schalten der Hauptstufen zu gewährleisten.

     

    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel und Anlagenteile nicht den der
    Genehmigungsprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel Mining Systems GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.