7.18. |
Zulassungs-Nr. |
T-18/91/1 |
|
Zulassungs-Datum: |
9 August 1991 |
|
Hersteller: |
Theodor Küper und Söhne GmbH, Bochumg |
|
Werkstoffbezeichung: |
TEKAPLAST SU 913 |
|
Prüfbericht: |
Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, vom 13.8.1990 - Kn/Pe -; DMT-Institut für Förderung und Transport, Bochum, vom 21.5.1991 - IFT-Cp/Mn/Ro - Prüf-Nr. 81/91/3 - |
Kurzbeschreibung:
Treibscheibenfutter aus dem Werkstoff TEKAPLAST SU 913, bestehend aus Klötzen von gelber Färbung mit den Abmessungen 104 x 104 x 200 mm.
Die Härte des Kunststoffes beträgt etwa 53 Shore D, die Dichte 1,47 g/cm3 und die Kugeldruck-Härte HA 10/60 17,5 N/mm2 bis 19,3 N/mm2.
Bemerkungen:
Treibscheibenfutter aus dem Werkstoff TEKAPLAST SU 913 dürfen an Treibscheibenanlagen über und unter Tage verwendet werden.
Beim Einsatz des v.g. Treibscheibenfutters sind einschließlich Seile, die mit dem Schmierstoff Nyrosten N 113 konserviert sind, zu verwenden.
Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der Firma Theodor Küper & Söhne, Bochum an dieser Zulassung auf die dls - Zerspanungs- & Lasertechnik, Aachen bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel / Analgenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel / Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.
Auf Grund der Geschäftsaufgabe der Firma Theodor Küper & Söhne, Bochum und Angleichung der europäischen Verfahrensweise (Harmonisierung) von Bauartzulassungen, heute Genehmigungen nach § 5 BVOS, werden Genehmigungen seid dem 01.01.2010 nur noch befristet für die Dauer von 5 Jahren erteilt.
Die Gültigkeit dieser Bauartzulassung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen; sie wird mit dem 30.09.2015 befristet.
|