• 7.8. Zulassungs-Nr. T-8 / 74 / 1


    Zulassungs-Datum: 13.8.1974

    Hersteller: Becorit-Gesellschaft W. Beckmann & CO KG, Recklinghausen

    Werkstoffbezeichnung: 'Aluminium-Kunststoff K 25 u. T.'


    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 19.7.1974 - Hg/Dbg/AI7100 -;

    Versuchsgrubengesellschaft mbH, Dortmund, vom 15.3.1973 - Se/Nk -


    Kurzbeschreibung:

    Treibscheibenfutter besteht aus Keilklötzen des

    'Kunststoffs K 25 u. T.', die jeweils von einer Aluminiumschale

    umfaßt sind. Die Seillaufrille enthält daher abwechselnd Lagen aus

    Kunststoff und Aluminium. Der Anteil des Kunststoffs in der

    Seillaufrille beträgt etwa 75%, der des Aluminiums etwa 25%. Die

    Härte des Kunststoffs beträgt etwa 41 Shore D, die Dichte 1,57g/cm§.


    Bemerkungen:

    Treibscheibenfutter aus 'Aluminium-Kunststoff K 25 u.

    T.' dürfen an Anlagen unter Tage verwendet werden.