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    6.5. Zulassungs-Nr. V-5 / 86 / 2

     

    Zulassungs-Datum: 9.12.1986

    Hersteller: AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt

    Bauart: Geschwindigkeits-Überwachungseinrichtung mit Meßcontactern

     

    Unterlagen:

    Antrag vom 2.12.1986 - 597.0045. F 01. BG-4.2 - Lw / Ti -

    mit Verzögerungsdiagramm vom 2.12.1986 - 597.0045. F 01. FUP-4.1

    Schaltbild vom 27.8.1986 - 597.0045. F 01. STR-3.2 - (4 Blatt).

     

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 5.12.1986 - SPS Mo / Ne - Nr. 186 -.

     

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Eine vom Seilträger angetriebene permanent erregte Tachomaschine

    gibt eine der Drehzahl entsprechende Spannung auf einen

    Meßcontacter, der auf einer Meßskala bis zu acht einstellbare

    Kontaktmarken hat. Die Kontakteinrichtung spricht an, wenn die

    Anzeige des Meßgerätes eine der Kontaktmarken überfährt.

    Eine zweite, vom Seilträger oder einer Seilscheibe angetriebene,

    ebenfalls permanent erregte und von der ersten unabhängige

    Tachomaschine wirkt auf einen weiteren Meßcontacter. Bei Trommel-

    oder Bobinenfördermaschinen darf die zweite Tachomaschine nicht

    unmittelbar am Seilträger angebracht sein. Bei Fahrtreglern

    überwacht sie den Antrieb von Wegsollwertgebern mit.

    Zur punktweisen Geschwindigkeitsüberwachung sind jedem

    Überwachungspunkt der beiden Meßcontacter zwei Schalter im

    Schacht, bei Trommel- oder Bobinenanlagen auch am Fahrtregler (je

    Trum einer) zugeordnet, die beim Vorbeifahren des aufwärts gehenden

    Fördermittels oder Gegengewichtes umschalten. Im Augenblick dieser

    Umschaltung muß die Fahrgeschwindigkeit so weit vermindert sein,

    daß der dem betreffenden Schalter zugehörige Kontakt bereits

    angesprochen hat und geschlossen ist, andernfalls wird eine

    Sicherheitsbremsung ausgelöst.

    Ein weiterer Kontakt löst bei Überschreiten der zulässigen

    Höchstgeschwindigkeit die Sicherheitsbremse aus (TAS Nr. 3.7.1 oder

    3.6.2.1).

    Ausfall der Spannung führt durch Ruhestromschaltung der

    Meßcontacter zum Öffnen der Kontakte und damit zur

    Sicherheitsbremsung.

    Mit einer Prüfeinrichtung, die eine von der Tachospannung

    unabhängige Spannung liefert, kann das Ansprechen aller Kontakte

    der Meßcontacter einzeln nacheinander geprüft werden. Mit einem

    Prüftaster je Meßcontacter kann die Speisespannung unterbrochen

    werden; damit fallen alle Überwachungskontakte ab. Die zugehörigen

    Leuchtfelder müssen dies anzeigen.

    Überwachung

    - des Spannungsausfalls

    - der beiden Tachomaschinen und der beiden Meßcontacter durch

    gegenseitigen Vergleich der Ausgänge der Meßcontacter,

    - der Reihenfolge des Ansprechens der Kontaktmarken, außer der für

    die Höchstgeschwindigkeit,

    - der Wegschalter durch Kontrolle der Schaltstellung bei Bündigkeit

    am Fahrwegende.

     

    Bemerkungen:

    Bei Treibscheibenanlagen dürfen für die Überwachung nur Schachtschalter verwendet werden.

    Die Überprüfung mittels Prüftaster richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 11, die Prüfung mittels Prüfeinrichtung nach § 19

    Abs. 2 Nr. 4 des BVOS.

     

    Hinweise:

    Die Einstellung der Kontaktmarken muß zur Inbetriebnahme schriftlich festgelegt und am Bedienungsstand bereitgehalten werden.

    Die Geschwindigkeitsüberwachung kann bei Fördermaschinen als Teil des Fahrtreglers dienen; die Bauart des Fahrtreglers muß dann nach

    § 8 Abs. 1 Nr. 4 des BVOS zugelassen sein.