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6.4. Zulassungs-Nr. V-4 / 85 / 1
Zulassungs-Datum: 9.9.1985
Hersteller: AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt
Bauart: Digitale Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung GES 82 in
3 unterschiedlichen Ausführungen, wahlweise mit digitalem
Teufenzeiger integriert, für Förderhäspel von ein- und
zweitrümigen Treibscheiben-, Trommel- und Bobinenförderanlagen
oder als Bestandteil von Fahrtreglern an Fördermaschinen
Unterlagen:
Antrag und Beschreibung vom 5.10.1984 - 597.120.143. BG-4.0 -;
Übersichtsschaltbild der elektronischen
Geschwindigkeitsüberwachung GES 82 - 597.105.151. USP-2.1 -;
Aufbau und Funktionsbeschreibung GEAPOS I - 597.0043.00 BG-4.0 -;
Programmierung GEAPOS I - 597.0043.00 BG-401 -;
Aufbau und Funktionsbeschreibung DSMÜ - 112.081.00 BG-4.0 - ;
Zeichnung des Drehzahlgeberantriebs - 597.102.29. AOP-1.0 -.
Prüfbericht:
WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 21.1.1985 - SPS St / Ne - Nr. 18 -.
Kurzbeschreibung:
Aufbau und Wirkungsweise
Zweikanalig redundant aufgebaute, durch Mikroprozessoren gesteuerte
und überwachte Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung, bei der
jeder Kanal mehrere elektronische Baugruppen umfaßt.
Kanal 1 besteht aus
- der Funktionsgruppe A 1 mit einem formschlüssig vom Seilträger
angetriebenen Impulsgeber und mindestens einem Magnetschalter im
Schacht für die Synchronisierung des zugehörigen Schachtzählers;
- der Funktionsgruppe B 1 mit einem speicherprogrammierbaren
digitalen Meßsystem, und zwar
. dem Weg- und Geschwindigkeitsmeßsystem GEAPOS I mit integriertem
Grob- und Feinteufenzeiger oder
. dem Meß- und Überwachungssystem DSMÜ - ohne Teufenzeiger - für
Geschwindigkeit (Drehzahl) und Schlupf (Drehzahldifferenz).
Kanal 2 besteht aus
- der Funktionsgruppe A 3 in gleicher Ausstattung wie A 1;
- der Funktionsgruppe B 2 mit den bei B 1 angegebenen
Ausstattungsvarianten.
Außerdem sind vorhanden
- eine Funktionsgruppe A 2 mit Magnetschalter im Schacht für eine
punktweise Verzögerungsüberwachung an den Enden des Fahrweges,
mindestens jedoch mit einem Magnetschalter für die
50%-Einfahrüberwachung bei Förderhäspeln;
- eine Funktionsgruppe C 2 mit Auswerteeinheit bzw.
Verknüpfungslogik. Deren Ausgangssignale werden redundant auf den
Sicherheitsstromkreis gegeben.
Durch Kombination der Meßsysteme in den Funktionsgruppen B 1 B 2
ergeben sich 3 unterschiedliche Ausführungsvarianten der
Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung:
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Typ Gerät in der Funktionsgruppe
B 1 B 2
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GES 8 1 GEAPOS I DSMÜ
GES 8 2 GEAPOS I GEAPOS I
GES 8 3 DSMÜ DSMÜ
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GES 8 1 ist vorgesehen für Anlagen mit einem Fördermittel und
Gegengewicht und für Eintrommelanlagen,
GES 8 2 wird benutzt für Anlagen mit 2 Fördermitteln,
GES 8 3 wird eingesetzt an Förderanlagen, bei denen der
Teufenzeiger nicht in den elektronischen Bauteilen integriert ist.
Die einzelnen Funktionsgruppen können wahlweise kompakt oder
modular, d.h. räumlich an verschiedenen Stellen, angeordnet sein.
Die Geräte GEAPOS I und DSMÜ werden mit fertigprogrammierten nicht
anlagespezifischen Grundprogrammen geliefert. Diese Grundprogramme
müssen im Anwendungsfall mit den anlagespezifischen Parametern
versehen werden; beim GEAPOS I geschieht das mit einer
Bedientastatur im Dialogbetrieb, beim DSMÜ dagegen über
Mikroschalter auf den Steckkarten.
Die Fahrgeschwindigkeit wird durch zeitabhängiges Zählen der
Teufenimpulse in den Schachtzählern der elektronischen Meßgeräte
ermittelt. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt redundant in
beiden Geräten mit gegenseitiger Überwachung und jeweils eigenen
Signalen. Der Überwachungssollwert der Höchstgeschwindigkeit wird
in jedem Gerät unabhängig voneinander elektronisch gebildet.
Überschreiten des Sollwertes führt zur Sicherheitsbremsung.
In den Schachtbereichen am Ende des Fahrweges werden für die
50%-Einfahrüberwachung des Förderhaspels entsprechend geringere
Sollwerte ausgegeben. Auch hier führt eine Sollwertüberschreitung
zur Sicherheitsbremsung.
Wenn die Einrichtung als Teil eines Fahrtreglers an Fördermaschinen
eingesetzt wird, kann die schachtabhängige
Geschwindigkeitsüberwachung durch mehrere Magnetschalter im
Retardierbereich mit festgelegten Geschwindigkeitssollwerten
erfolgen.
Überwachung
- der beiden Impulsgeber, gegenseitig, (zugleich auch auf
Wellenbruch und Redundanzverlust) durch Schlupfmessung;
- der Impulsfolge innerhalb einer einstellbaren Zeit nach dem Signal
'Bremse los';
- auf Ausbleiben der Impulse innerhalb einer einstellbaren Zeit nach
dem Signal 'Bremse fest';
- auf unzulässig großen Sprung beim Synchronisieren;
- der Batteriespannung;
- der Mikroprozessoren auf Zyklusfolge und Unterspannung;
- auf Drehrichtungsfehler;
- der Kupplung, falls vorhanden.
Umschaltmöglichkeit auf Prüfbetrieb ist gegeben.
Bemerkungen:
Die Einrichtung entspricht
- als Bestandteil von Förderhäspeln den Anforderungen nach TAS Nr.
3.7 (Dez. 1982);
- als Bestandteil von Abteuffördermaschinen mit
Fahrgeschwindigkeiten bis 6 s den Anforderungen nach TAS Nr. 3.6.1
Abs. 2 in Verbindung mit Nr. 3.7;
- als Bestandteil des Fahrtreglers von Fördermaschinen den
Anforderungen nach TAS Nr. 3.6.13.1.
Hinweis:
Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung Typ GES 82/1 mit den
Geräten GEAPOS I und DSMÜ kann keine unterschiedlichen
Höchstgeschwindigkeiten für Seilfahrt und Güterförderung
vorgeben; bei unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten sind
weitere baugleiche Geräte hinzuzufügen mit Anzeige der Einstellung
am Bedienungsstand.
Die Betriebsanweisung, einschließlich Programmieranweisung, ist zu
beachten.
Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.