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    6.4. Zulassungs-Nr. V-4 / 85 / 1

    Zulassungs-Datum: 9.9.1985

    Hersteller: AEG Aktiengesellschaft, Frankfurt

    Bauart: Digitale Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung GES 82 in

    3 unterschiedlichen Ausführungen, wahlweise mit digitalem

    Teufenzeiger integriert, für Förderhäspel von ein- und

    zweitrümigen Treibscheiben-, Trommel- und Bobinenförderanlagen

    oder als Bestandteil von Fahrtreglern an Fördermaschinen

    Unterlagen:

    Antrag und Beschreibung vom 5.10.1984 - 597.120.143. BG-4.0 -;

    Übersichtsschaltbild der elektronischen

    Geschwindigkeitsüberwachung GES 82 - 597.105.151. USP-2.1 -;

    Aufbau und Funktionsbeschreibung GEAPOS I - 597.0043.00 BG-4.0 -;

    Programmierung GEAPOS I - 597.0043.00 BG-401 -;

    Aufbau und Funktionsbeschreibung DSMÜ - 112.081.00 BG-4.0 - ;

    Zeichnung des Drehzahlgeberantriebs - 597.102.29. AOP-1.0 -.

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 21.1.1985 - SPS St / Ne - Nr. 18 -.

    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Zweikanalig redundant aufgebaute, durch Mikroprozessoren gesteuerte

    und überwachte Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung, bei der

    jeder Kanal mehrere elektronische Baugruppen umfaßt.

    Kanal 1 besteht aus

    - der Funktionsgruppe A 1 mit einem formschlüssig vom Seilträger

    angetriebenen Impulsgeber und mindestens einem Magnetschalter im

    Schacht für die Synchronisierung des zugehörigen Schachtzählers;

    - der Funktionsgruppe B 1 mit einem speicherprogrammierbaren

    digitalen Meßsystem, und zwar

    . dem Weg- und Geschwindigkeitsmeßsystem GEAPOS I mit integriertem

    Grob- und Feinteufenzeiger oder

    . dem Meß- und Überwachungssystem DSMÜ - ohne Teufenzeiger - für

    Geschwindigkeit (Drehzahl) und Schlupf (Drehzahldifferenz).

    Kanal 2 besteht aus

    - der Funktionsgruppe A 3 in gleicher Ausstattung wie A 1;

    - der Funktionsgruppe B 2 mit den bei B 1 angegebenen

    Ausstattungsvarianten.

    Außerdem sind vorhanden

    - eine Funktionsgruppe A 2 mit Magnetschalter im Schacht für eine

    punktweise Verzögerungsüberwachung an den Enden des Fahrweges,

    mindestens jedoch mit einem Magnetschalter für die

    50%-Einfahrüberwachung bei Förderhäspeln;

    - eine Funktionsgruppe C 2 mit Auswerteeinheit bzw.

    Verknüpfungslogik. Deren Ausgangssignale werden redundant auf den

    Sicherheitsstromkreis gegeben.

    Durch Kombination der Meßsysteme in den Funktionsgruppen B 1 B 2

    ergeben sich 3 unterschiedliche Ausführungsvarianten der

    Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung:

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    Typ Gerät in der Funktionsgruppe

    B 1 B 2

    ------------------------------------------------------------------------------------------------

    GES 8 1 GEAPOS I DSMÜ

    GES 8 2 GEAPOS I GEAPOS I

    GES 8 3 DSMÜ DSMÜ

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    GES 8 1 ist vorgesehen für Anlagen mit einem Fördermittel und

    Gegengewicht und für Eintrommelanlagen,

    GES 8 2 wird benutzt für Anlagen mit 2 Fördermitteln,

    GES 8 3 wird eingesetzt an Förderanlagen, bei denen der

    Teufenzeiger nicht in den elektronischen Bauteilen integriert ist.

    Die einzelnen Funktionsgruppen können wahlweise kompakt oder

    modular, d.h. räumlich an verschiedenen Stellen, angeordnet sein.

    Die Geräte GEAPOS I und DSMÜ werden mit fertigprogrammierten nicht

    anlagespezifischen Grundprogrammen geliefert. Diese Grundprogramme

    müssen im Anwendungsfall mit den anlagespezifischen Parametern

    versehen werden; beim GEAPOS I geschieht das mit einer

    Bedientastatur im Dialogbetrieb, beim DSMÜ dagegen über

    Mikroschalter auf den Steckkarten.

    Die Fahrgeschwindigkeit wird durch zeitabhängiges Zählen der

    Teufenimpulse in den Schachtzählern der elektronischen Meßgeräte

    ermittelt. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt redundant in

    beiden Geräten mit gegenseitiger Überwachung und jeweils eigenen

    Signalen. Der Überwachungssollwert der Höchstgeschwindigkeit wird

    in jedem Gerät unabhängig voneinander elektronisch gebildet.

    Überschreiten des Sollwertes führt zur Sicherheitsbremsung.

    In den Schachtbereichen am Ende des Fahrweges werden für die

    50%-Einfahrüberwachung des Förderhaspels entsprechend geringere

    Sollwerte ausgegeben. Auch hier führt eine Sollwertüberschreitung

    zur Sicherheitsbremsung.

    Wenn die Einrichtung als Teil eines Fahrtreglers an Fördermaschinen

    eingesetzt wird, kann die schachtabhängige

    Geschwindigkeitsüberwachung durch mehrere Magnetschalter im

    Retardierbereich mit festgelegten Geschwindigkeitssollwerten

    erfolgen.

    Überwachung

    - der beiden Impulsgeber, gegenseitig, (zugleich auch auf

    Wellenbruch und Redundanzverlust) durch Schlupfmessung;

    - der Impulsfolge innerhalb einer einstellbaren Zeit nach dem Signal

    'Bremse los';

    - auf Ausbleiben der Impulse innerhalb einer einstellbaren Zeit nach

    dem Signal 'Bremse fest';

    - auf unzulässig großen Sprung beim Synchronisieren;

    - der Batteriespannung;

    - der Mikroprozessoren auf Zyklusfolge und Unterspannung;

    - auf Drehrichtungsfehler;

    - der Kupplung, falls vorhanden.

    Umschaltmöglichkeit auf Prüfbetrieb ist gegeben.

    Bemerkungen:

    Die Einrichtung entspricht

    - als Bestandteil von Förderhäspeln den Anforderungen nach TAS Nr.

    3.7 (Dez. 1982);

    - als Bestandteil von Abteuffördermaschinen mit

    Fahrgeschwindigkeiten bis 6 s den Anforderungen nach TAS Nr. 3.6.1

    Abs. 2 in Verbindung mit Nr. 3.7;

    - als Bestandteil des Fahrtreglers von Fördermaschinen den

    Anforderungen nach TAS Nr. 3.6.13.1.

    Hinweis:

    Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung Typ GES 82/1 mit den

    Geräten GEAPOS I und DSMÜ kann keine unterschiedlichen

    Höchstgeschwindigkeiten für Seilfahrt und Güterförderung

    vorgeben; bei unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten sind

    weitere baugleiche Geräte hinzuzufügen mit Anzeige der Einstellung

    am Bedienungsstand.

    Die Betriebsanweisung, einschließlich Programmieranweisung, ist zu

    beachten.

    Auf Grund des Bescheides des Landesoberbergamts NRW vom 18.01.1999 - 15.8-3-15 - behält die Bauartzulassung nach Übergang der bestehenden Rechte der Cegelec AEG Anlagen und Antriebssysteme GmbH an dieser Zulassung auf die ALSTOM Anlagen und Antriebssysteme GmbH bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit dem Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmers gekennzeichnet sind.