• 6.1.

    Zulassungs-Nr.:

    V-1 / 81 / 1

    Zulassungs-Datum:

    7.8.1981

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen

    Bauart:

    Elektronische Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung mit
    4 Grenzwerten für Schacht- und Schrägförderanlagen

    Unterlagen:

    Antrag vom 31.1.1980 - E 271/590.9.15/Dr. - mit
    Zeichnungsverzeichnis vom 25.1.1980;
    Beschreibung 4 E 271 B 506/1, Bl. 1-3;
    Funktionsplan 3 E 271 S 506/2 vom 21.1.1980;
    Schaltpläne 3 E 271 S 330/D 1.04 Aa, Bl. 1-3, vom 19.10.1979;
    Verzeichnisse 4 E 271 L 506/3 und 3 E 271 L 506/4
    vom 24.1.1980;
    Schaltzeichenliste 3 E 271 L 506/5 vom 22.1.1980;
    Gerätestücklisten 3 E 271 V 330/D 1.05 B, Bl. 1-5,
    vom 19.3.1979;
    Druckschriften über Impulsgeber und Näherungsschalter

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum vom 2.7.1980 - Nr. 99 -
    Mo / Al / 3100


    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Ein vom Seilträger formschlüssig angetriebener Winkelschrittgeber oder wahlweise zwei am Seilträger
    angebrachte berührungslose Initiatoren erzeugen beim Treiben jeweils zwei Impulsfrequenzen proportional
    zur Drehzahl des Seilträgers.

    Die Impulse werden in Spannungs-Analogwerte umgewandelt und über Grenzwertmelder mit maximal
    4 einstellbaren Gremzgeschwindigkeiten verglichen. Wird eine Grenzgeschwindigkeit überschritten, so
    folgt Auslösung der Sicherheitsbremse oder gegebenenfalls Anzeige.

    Die Höchstgeschwindigkeitserfassung und -auslösung ist doppelt vorhanden mit Ausnahme des Indikators.

    Die Ausgänge der Elektronik sind mit Relais in Ruhestromschaltung bestückt; Ausfall eines Relais oder
    Drahtbruch haben die gleiche Auswirkung wie das Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit.

    Eine Geschwindigkeitsanzeige kann angeschlossen werden.

    Die Erfassung der Fahrtrichtung ist möglich, wenn die Impulsgeber entsprechend angeordnet und die
    Impulsfolgen entsprechend ausgewertet werden.

    Mit einer Prüfeinrichtung können der zweite und vierte Grenzwert simuliert werden.

    Bei einer großen Zahl von Überwachungspunkten können mehrere gleiche Geräte eingesetzt werden.

    Die elektronischen Bauelemente werden nach Firmenangabe vor dem Einbau 168 Stunden lang bei
    125 Grad C belastet (sogenanntes 'Einbrennen') und danach auf Funktion geprüft.

    Steckkarten sind gegen Überspannung geschützt; Leiterplatten und Verdrahtungen haben eine
    Schutzlackierung.

    Abschirmplatten im Verdrahtungsfeld bewirken definierte Koppelkapazitäten.


    Überwachung

    • der Verbindungsleitungen zwischen Impulsgeber und Auswerteelektronik auf Aderbruch
      und Aderschluß nach einer einstellbaren Hochlaufzeit; dabei wird sowohl ein Mindestwert
      der Impulsfrequenzen abgefragt als auch der Ausfall einer ganzen Impulsfolge überwacht;
    • der fest eingestellten Frequenz des Taktgebers auf Ausfall;
    • der Reihenfolge des Ansprechens der Grenzwertgeber;
    • der Steckkarten in den Flachbaugruppen auf Vorhandensein;
    • des Spannungsausfalls.

    Bemerkungen:

    Für Geschwindigkeitsgrenzwerte unter 100% der Nenngeschwindigkeit sind die Ansprechbereiche
    festzulegen.

    Die Einrichtung muß mindestens nach Prüfliste des Herstellers geprüft werden.


    Hinweis:

    Die elektronischen Schaltkreise brauchen wegen der dynamischen Überwachung nicht redundant
    aufgebaut zu sein.


    1. Nachtrag zu Nr. 6.1

    Zulassungs-Nr.:

    V-1/81/1 (N1)

    Zulassungs-Datum:

    Januar 1987

    Hersteller:

    Siemens AG, Erlangen


    Anstelle des Impulsgebers Typ GIM 72 nach dem Zeichnungsverzeichnis 4 E 271 V 506 vom
    25.1.1980 und der zugehörigen Druckschrift darf wahlweise ein

    Impulsgeber Typ 8 SX 8 194

    nach dem Zeichnungsverzeichnis 4 E 271 V 506 a von November 1986
    und der zugehörigen Druckschrift 4 E 271 B 59 6 (Bl. 1 bis 4) verwendet werden.