• 4.8 Wirbel der Firma SIEMAG Transplan GmbH

    Zulassungs-Nr.

    Bauart

    Zeichn.-Nr.

    Zulässige
    Höchstbelastung
    [kN]

    W-8/E01/02/1

    STZW-3L 25

     

    25

    W-8/E02/02/1

    STZW-3L 32

     

    32

    W-8/E03/02/1

    STZW-3L 40

     

    40

    W-8/E04/02/1

    STZW-3L 50

     

    50

    W-8/E05/02/1

    STZW-3L 63

     

    63

    W-8/E06/02/1

    STZW-3L 100

     

    100

    W-8/E07/02/1

    STZW-3L 160

     

    160

    W-8/E08/02/1

    STZW-3L 250

     

    250

    W-8/E09/02/1

    STZW-3L 300

     

    300

     

    Zulassungs-Datum:

    22.04.2002

    Unterlagen:

    - Beschreibung der Siemag-Zylinderwirbel STZW-3L 25-300, Seiten 1 bis 2
    - Zeichnung mit Benennung "Seilwirbel" und Objekt "STZW-3L 25 bis STZW-3L 300",
      Zeichnungsnr.: 0251732/1, Änderungsindex 2 vom 26.7.2001
    - Berechnung der tragenden Teile der Wirbel für eine zulässige Belastung von
      25 kN, 32 kN, 40 kN, 50 kN, 63 kN, 100 kN, 160 kN, 250 kN und 300 kN,
      jeweils Seiten 1 bis 5

    Prüfbericht:

    Nr. P 01-00486 der DMT-Seilprüfstelle vom 30.11.2001 - SPS/Hf-11 KON

     
    Kurzbeschreibung:

    Die Wirbel bestehen im Wesentlichen aus dem Wirbeloberteil, dem Wirbelunterteil mit integriertem
    Pegel, der Wirbelmutter, dem Axial-Rillenkugellager und dem Verschlussstück. Die Bauteile sollen
    jeweils aus dem Werkstoff S 355 J2H (früher ST52-3N) gefertigt werden. Die  Einzelheiten zur
    Ausführung der Bauteile bezüglich der Kerbradien, der Gewinde und der Gewindeausläufe sind in
    der Beschreibung und der oben genannten Zeichnung festgelegt. Die Wirbel sollen mit den
    Anschlüssen Gabel-Gabel, Lasche-Lasche oder aus deren Kombinationen hergestellt werden.

    Bemerkungen:

    Vor dem ersten Einsatz der Wirbel muss durch geeignete zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen
    nachgewiesen werden, dass keine Risse, Überschmiedungen, Überwalzungen oder innere
    Werkstofftrennungen unzulässigen Ausmaßes vorhanden sind. Diese Prüfungen müssen von
    einer hierfür besonders zu bestimmenden verantwortlichen Person oder von einem nach BVOS
    anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

    Für Einbau und Wartung ist die Bedienvorschrift des Herstellers SIEMAG Transplan GmbH,
    Netphen, zu beachten.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    SIEMAG Transplan GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger
    bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die
    Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten
    Unternehmens gekennzeichnet sind.