• Zulassungs-Nr.:

    B-25 /03/1

    Zulassungs-Datum: 

    07.04.2003

    Hersteller:

    Deilmann-Haniel Maschinen- und Stahlbau GmbH / Dortmund

    Bauart:

    DH 5 p für Anlagen mit Druckluftantrieb  und
    DH 5 e für Anlagen mit Elektroantrieb

    Unterlagen:

    Antrag vom 04.Juli 2001 und Schreiben vom 19. November 2002
    zu den überarbeiteten Antragsunterlagen mit Stand 15.12.2002 (1 Blatt)

    Prüfblatt für Bremsapparate nach den Bestimmungen der Nrn. 3.9 und
    3.13 der TAS (2 Blätter)
    Beschreibung der Bremsensteuerung (7 Blätter) mit Dateibezeichnung
    File ATN0101b.doc
    Pneumatik-Schaltplan für Winden mit Druckluftantrieb Zg-Nr.: ATN0102b
    Stand 13.11.2002
    Pneumatik-Schaltplan für Winden mit Elektroantrieb Zg-Nr.: ATN0103b
    Stand 12.11.2002
    Technische Unterlagen zum 3/2-Wege-Doppelventil mit dynamischer
    Selbstüberwachung Typ XSz der Fa. BC-Systemtechnik Dortmund

    Prüfbericht:

    DMT GmbH- Fachstelle für Sicherheit – Seilprüfstelle – Bochum
    vom 16.12.2002, Nr. P02-01262

    Kennzeichen:

    Pneumatische Bremsensteuerungen mit regelbarer Fahrbremse für Bremsapparate, deren
    Bremskräfte durch Gewicht oder Federn erzeugt werden, für von Hand bediente Antriebs-
    maschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach
    TAS 10 mit einer maximal zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 2 m/s.

    Aufbau und Wirkungsweise:

    Gegenstand dieser Bauartzulassung ist eine Bremsensteuerung als Teil von Bremseinrichtungen
    für pneumatisch oder elektrisch angetriebene Antriebsmaschinen von Befahrungs-, Hilfsfahr- und
    Notfahranlagen nach TAS 8 und Winden nach TAS 10 an. Die Variante DH 5 p mit ausschließlich
    pneumatischen Bauelementen ist für Anlagen mit Druckluftantrieb vorgesehen. Die Variante
    DH 5 e für elektrisch angetriebene Anlagen verfügt über elektropneumatische Ventile und elektrische
    Überwachungseinrichtungen. Die Steuerungskonzepte der beiden Varianten sind im Wesentlichen
    gleich.

    Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
    folgende Einschränkungen gegeben:

    • Verwendung nur an ausschließlich von Hand bedienten Anlagen.

    • Verwendung nur an Anlagen mit maximal 2 m/s Fahrgeschwindigkeit.

    • Verwendung nur in Bremseinrichtungen, deren Bremskrafterzeuger für Fahr- und
      Sicherheitsbremse getrennt angeordnet sind.

    • Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln
      bzw. Winden oder zweitrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln ohne Versteckeinrichtung.

    • Verwendung an ferngesteuerten Anlagen nicht zulässig.

    • Verwendung nur im Zusammenhang mit Bremskrafterzeugern für die Fahrbremse und
      die Sicherheitsbremse, bei denen die Bremskräfte durch Gewichte oder Federn erzeugt
      werden, und die mit einer nach dem Auslassprinzip arbeitenden pneumatischen Lüft-
      einrichtung arbeiten.

    • Die Verwendung in untertägigen Anlagen des Steinkohlenbergbaus ist bei Verwendung
      von Elektroventilen und zugehörigen Schaltungen in schlagwettergeschützter oder
      eigensicherer Ausführung zulässig.

    • Verwendung nur an Treibscheibenförderanlagen, die hinsichtlich der Treibfähigkeit
      beziehungsweise der Seilrutschsicherheit keine Teilbremskräfte im Sicherheitsbremsfall
      erfordern.

    Der Nachweis einer ausreichenden Seilrutschsicherheit ist an Treibscheibenförderanlagen 
    entweder theoretisch nach TAS 3.9.7.2.2. zu erbringen oder an der ausgeführten Anlage durch
    entsprechende praktische Verzögerungsmessungen nachzuweisen.

    Anforderungen an die Bremskrafterzeuger:

    Die Ausführung und die Wahl der Bremskrafterzeuger ist durch die Bauartzulassung nicht festgelegt.
    Die ordnungsgemäße Ausführung der Bremskrafterzeuger der Fahrbremse und der Sicherheitsbremse
    einschließlich der Betätigungsgestänge ist im Rahmen des Betriebsplanzulassungsverfahrens zu prüfen
    und zu beurteilen.

    Als Bremskrafterzeuger für die Fahrbremse und für die getrennt davon angeordnete Sicherheits-
    bremse sollen feder- oder gewichtsbetätigte Backenbremsen zum Einsatz kommen, die pneumatisch
    gelüftet werden und die nach dem Auslassprinzip arbeiten. Die elektro-pneumatische Variante der
    Bremsensteuerung kann auch mit pneumatisch gelüfteten und feder- oder gewichtsbetätigten
    Scheibenbremsen kombiniert werden, deren pneumatische Kennwerte mit der Bremsensteuerung
    kompatibel sind.

    Steuerungsvariante DH 5 p für pneumatisch angetriebene Maschinen

    Das kennzeichnende Merkmal dieser Steuerungsvariante ist die ausschließliche Verwendung
    pneumatischer Bauelemente. Diese Variante kann nur an einfachen Anlagen eingesetzt werden,
    die nicht über einen elektrischen Sicherheitsstromkreis zur Auslösung der Sicherheitsbremse und
    entsprechend auch nicht über eine elektrische Sperreinrichtung (Abfahrsperr- und Fahrbremskreis)
    verfügen. Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung sind im Pneumatikschaltplan
    Zeichnung Nr. ATN 0102a durch die verwendeten Schaltzeichen hinsichtlich ihrer Funktion
    festgelegt und spezifiziert. Die spezielle Ausführung der Bauelemente ist hinsichtlich Fabrikat
    und Typ nicht festgelegt.

    Die unmittelbar für das Auslösen der Sicherheitsbremse vorgesehenen handbetätigten
    3/2-Wege-Ventile mit Federrückstellung Pos. 5 sind in der Weise ausgeführt, dass die
    Betätigungshebel so dicht nebeneinander liegen, dass sie problemlos mit einer Hand gleichzeitig
    betätigt werden können. Diese konstruktive Ausführung der Betätigungshebel ist für diese
    Steuerung zwingend erforderlich. Die Ventile arbeiten als pneumatische Totmanntaster. Wenn
    bereits einer der beiden Betätigungshebel losgelassen wird, legt die Sicherheitsbremse auf.
    Dieses wichtige Verhalten der Bremsensteuerung im Fehlerfall muss mindestens einmal je
    Arbeitstag geprüft werden.

    Steuerungsvariante DH 5 e für elektrisch angetriebene Maschinen

    Die Steuerungsvariante DH 5 e ist für elektrisch angetriebene Maschinen vorgesehen, die über
    einen elektrischen Sicherheitsstromkreis verfügen. Optional kann auch ein Fahrbrems- und
    Abfahrsperrkreis vorhanden sein. Die Auslösung der Sicherheitsbremse durch den Sicherheits-
    stromkreis geschieht über ein elektropneumatisches Doppelventil mit dynamischer Selbstüber-
    wachung auf Antivalenz.

    Die Ausführung des Doppelventils Pos. 5 ist im Rahmen der Bauartzulassung festgelegt. Es
    kommt ein eigensicheres 3/2-Wege-Haspelsicherheitsventil XSz des Herstellers BC System-
    technik GmbH & Co KG in Dortmund zum Einsatz.

    Das elektropneumatische Ventil zur Freigabe der Fahrbremse gibt das Öffnen der Fahrbremse
    erst frei, wenn aus dem Antrieb, zum Beispiel aus dem Frequenzumrichter, der Aufbau eines
    ausreichend hohen Haltemomentes gemeldet wird. An Anlagen mit Sperreinrichtung nach
    TAS 4.10.3 kann es zusätzlich dafür genutzt werden, das Sperren der Fahrbremse über die
    Signalanlage zu ermöglichen. Die Beschaltung der Ansteuerung dieses in Arbeitsstromtechnik
    ausgeführten Ventils muss nach TAS 4.10.3.8. den Anforderungen an Sicherheitsstromkreise
    erfüllen. Die schaltungstechnischen Ausführungen der oben beschriebenen Funktionen ist im
    Rahmen der Bauartzulassung nicht festgelegt. Sie sind im Rahmen der Betriebsplanzulassung
    zu prüfen.

    Hinweise:

    Bei der Ausführung von Bremseinrichtungen nach dieser Bauartzulassung sind die nachfolgend
    genannten Punkte a) bis m) zu beachten.

    1. Vom Hersteller sind für die Antriebsmaschinen und Winden, die mit diesen Bremsen-
      steuerungen ausgestattet werden sollen, Wartungs- und Betriebsanweisungen nach
      TAS 3.8.7.13 einschließlich Prüfanweisungen beizuliefern.

    2. Für federbetätigte Bremskrafterzeuger sind nach TAS 3.9.3.8 Datenblätter mit den
      Federkennlinien der Bremskrafterzeuger bereitzustellen. An den Lüftzylindern von
      pneumatisch gelüfteten Bremskrafterzeugern ist die zulässige Hublänge des Zylinders
      dauerhaft zu kennzeichnen. Durch entsprechende Markierungen sind die zulässigen
      Verschleißgrenzen für den Bremsbelagverschleiß dauerhaft zu markieren.

    3. Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten. Sie ist in der Nähe
      des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    4. Arbeitstäglich sind die ordnungsgemäßen Funktionen der Schnellentlüftungsventile
      Pos. 6 zu prüfen. Mit dem Auflegen der Sicherheitsbremse muss aus beiden Ventilen
      Luft entweichen.

    5. Bei der pneumatischen Variante der Steuerung DH 5 p muss arbeitstäglich geprüft werden,
      ob die Sicherheitsbremse auch dann ordnungsgemäß auflegt, wenn nur einer der beiden
      Totmanntaster der Ventile Pos. 5 losgelassen wird.

    6. Die Anforderungen an die Druckluftversorgung, die im Punkt 2 der technischen
      Beschreibung der Bauartzulassungsunterlagen aufgelistet sind, sind zu gewährleisten.

    7. Im Fall der Variante für elektrisch betriebene Maschinen sind die elektrischen Schaltungen
      innerhalb der Bremsensteuerung entsprechend den Beschreibungen in den Bauartzulassungs-
      unterlagen unter Beachtung der Ergänzungen dieses Prüfberichts auszuführen. Bei der
      jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen sie entsprechend den Anforderungen
      der BVOS und den TAS ausgeführt und geprüft werden.

    8. Die pneumatischen Bauteile der Bremsensteuerung sind in den Pneumatikschaltplänen nur
      hinsichtlich ihrer Funktion festgelegt und spezifiziert. Die zusätzlichen Anforderungen an
      die Ventile Pos. 5 entsprechend Punkt e) dieser Hinweise sind zu beachten.

    9. Bei der elektropneumatischen Variante ist die Ausführung des Doppelventils Pos. 5
      innerhalb dieser Bauartzulassung verbindlich festgelegt.

    10. Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller zusätzlich zu den Schaltplänen
      eine detaillierte Stückliste mit der Angabe aller Hersteller- und Typbezeichnungen der
      verwendeten Bauteile beizuliefern. Diese Unterlagen einschließlich der anlagenspezifischen
      Stücklisten sind Bestandteil der Antragsunterlagen zur Betriebsplanzulassung.

    11. In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle pneumatischen Bauelemente einschließlich
      der Bremskrafterzeuger durch dauerhafte Kennzeichnungen und mithilfe der Stückliste
      eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremsen-
      steuerung im Sinne eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen.

    12. Ein Auswechseln von Bauteilen innerhalb der Bremsensteuerung gegen nicht identische
      Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion
      geprüft und bescheinigt hat. Der Einsatz einer anderen Bauform des Doppelventils Pos. 5
      bedarf eines Nachtrags zur Bauartzulassung.

    13. Schlauchleitungen zur Anbindung der Bremslüftzylinder an die pneumatische Bremsen-
      steuerung sind zulässig. Sie sind so zu verlegen, dass ein Quetschen oder andere
      Beschädigungen sicher ausgeschlossen werden können.

    Hinweis:

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    Deilmann-Haniel GmbH an dieser Zulasssung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre
    Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls
    mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.