• 1. Nachtrag zur Bauartzulassung nach Nr. 2.27

    Zulassungs-Nr.:

    B-21/94/1 (N1)

    Zulassungs-Datum:

    12. 12. 1994 - 15.16.4-7-4 -

    Hersteller:

    MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen

    Bauart:

    Hydraulisch lüftender Scheibenbremsapparat;
    Ausführung der elektrischen Steuerung und Regelung mittels Baugruppen und
    Bauelementen der Firma AEG

    Unterlagen:

    Antrag vom 28. 8. 1994 - ISF 1 - Rosga -
    Allgemeine Beschreibung, 5 Blatt
    Beschreibung - mes21092.345 -, bestehend aus Beschreibung der
    Hydraulikanlage nach Hydraulikplan 919-1-000188/9c, Blatt 1 und 2,
    Funktionsbeschreibung, Blatt 3 bis 13,
    Erläuterungen zur Funktionsbeschreibung, Blatt 14 bis 17,
    Hydraulikpläne, Blatt 18 bis 25
    Hydraulikpläne 910-1-000188c, 910-1-000189c
    Gerätelisten 910-4-000191d, Blatt 1 bis 9,
    zum Hydraulikplan 910-0-000188c, 910-4-000190d, Blatt 1 bis 9,
    zum Hydraulikplan 910-0-000189c
    Beschreibung der Steckkarte "Digitale Bremsensteuerung", Blatt 1 bis 6, und
    Beschreibung des Sicherheitskreises und des Abfahrsperrkreises, Blatt 1 bis 6,
    mit Schaltplänen 901-3-003036 +GX =A1, Blatt 1 bis 3
    Beschreibung der Regelung, Blatt 1 bis 29,
    mit Blockschaltbild 59761 0061.01.FUP-4.0, 5 Blatt
    Übersichtsplan 59761 0061.03.USP-4.0, 1 Blatt
    Prüfliste 59761 0061.01.USP-4.0, 1 Blatt 59761 0061.02.USP-4.0, 1 Blatt
    Stückliste 59761 0061.03.ELL-4.1, 3 Blatt
    Stromlaufpläne 5970061.01.STR-3.0, 24 Blatt
                          5970061.02.STR-3.0, 22 Blatt
                          5970061.03.STR-3.0, 31 Blatt
    Schnittstellenbeschreibung, 17 Blatt, zum Hydraulikplan 910-1-000189c
    Test- und Simulationsbedingungen in Prüfliste für Sicherheitseinrichtungen
    Bremsen steuerung: 59761 0061.05 ELL-3.1 , 8 Blatt
    Bremsen regelung: 59761 0061.06 ELL-4.1, 7 Blatt

    Prüfbericht:

    Nr. 86 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seil prüfstelle -
    vom 7 11. 1994-SPS-Sn/Ro D 11 KON-

     
    Kurzbeschreibung der Änderungen:

    Bei sonst gleichbleibender Bauart des Bremsapparates B-21/94/1 können dessen elektrische
    Steuer- und Regeleinrichtungen der Bremseinrichtung und die hierzu gehörenden internen
    Überwachungseinrichtungen mittels Baugruppen und Bauelementen der Firma AEG realisiert
    sein.

    Fehler in den Steuer- und Regeleinrichtungen der Bremsensteuerung werden durch interne
    Überwachungen erkannt. Im Fehlerfall baut sich über gestaffelt wirksam werdende Teilbrems-
    kräfte diskontinuierlich zunehmend die volle Bremskraft auf.

    Die interne Überwachung der Regelungskanäle auf ordnungsgemäße Funktion und die Bildung
    von Steuersignalen für die Koordination der einzelnen Kanäle geschieht über Baugruppen, die
    in jedem Kanal vorhanden sind. Die Funktionen dieser Schaltungen sind textlich und in Block-
    schaltbildern dargestellt.

    Die Signalbildung und die logischen Verknüpfungen der übrigen Funktionen der Bremsensteuerung
    und die Schnittstellen zur Fördermaschinensteuerung sind in ihrer Wirkungsweise in den Unterlagen
    festgelegt. Der Hersteller ist zunächst frei in der Wahl der Hardware. Die bauteil- und geräte-
    technische Ausführung muß im Rahmen der jeweiligen Einzelerrichtung geprüft werden. Hierbei
    sind die Anforderungen nach TAS 3.8.7 zu beachten.

    Überwachungen mit Wirkung auf den Sicherheitsstromkreis:

    • Redundanz bei Bremse geschlossen - Bremse geöffnet
      Betriebsbereitschaft der Pumpen Pos. 2 und 12,
    • Öffnungszustand der Fahrbremse im Handbetrieb und im Automatikbetrieb,
    • Drahtbruch bei Proportionalventil Pos. 6,
    • Spannungsversorgungen,
    • Öldruck bei Bremse voll gelüftet
    • Mindestölstand im Ölbehälter,
    • Nullstellungen der Proportionalventile Pos. 10,
    • Signal "Bremsbefehl in automatischem Betrieb" auf Ausführung,
    • Bremse auf unzulässiges Lüften bei Sperrung der Maschine durch Abfahrsperrkreis,
    • Öffnungszustand der Handventile;

    Überwachungen mit Wirkung auf den Abfahrsperrkreis bzw. auf die Fördermaschinen-/
    Förderhaspelsperreinrichtung bei handbedienten Anlagen:

    • Bypasspumpe des Ölpflegeaggregates,
    • Heizkreis des Hydraulikaggregates,
    • Mindestöltemperatur,
    • maximal zulässige Öltemperatur,
    • Ölfilterverschmutzung,
    • Speicherdruckabbau nach einer Sicherheitsbremsung,
    • Übereinstimmung der digitalen Bremsensteuerkarten auf gleiche Funktion der Drucksoll-
      und Druckistwertüberwachung,
    • Speicherdruck,
    • Tacho-Tacho-Werte (jeweils zwischen zwei Kanälen),
    • unterbrechungsfreie Stromversorgung eines Kanals,
    • Bremsbelagverschleiß,
    • Federbruch.

    Überwachungen mit Wirkung auf den Fahrbremskreis bzw. auf das Notsignal bei hand-
    betriebenen Anlagen:

    • Aktivierung des Bremsentests bei geöffneter Bremse,
    • Scheibenschlag der Bremsscheiben,
    • vorzeitiges Lüften infolge von Federbruch,
    • Störung der Signale "Vorfluten".

    Antivalenzüberwachung der Signale "Vorfluten" und "Bremsen zu" aus dem Fahrtregler bei
    automatischem Betrieb.

    Hinweise:

    1. Bei der Verwendung von Rohrmaterialien, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten,
      der Art der Verbindungen und der Filter, der Einhaltung von Querschnitten, Krümmungs-
      radien und Umgebungstemperaturen sind die Angaben des Herstellers zu beachten.
      Schneid- und Klemmringverbindungen dürfen nicht verwendet werden. Druckrohre und
      Druckschläuche müssen so angeordnet oder verkleidet sein, daß bei Undichtigkeiten keine
      Hydraulikflüssigkeit an die Bremsflächen gelangen kann.
       
    2. Die Betriebs- und Wartungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten. Sie sind
      in  der Nähe des Bedienungsstandes auszulegen.

    Im übrigen gelten die Hinweise gemäß Bauartzulassung B-21/94/1.

    Ergänzung zur Bauartzulassung B-21/94/1 (N1) des hydraulisch lüftenden Scheibenbrems-
    apparates;

    Ausführung mit zusätzlichen Reservekanälen und einer Zusatzeinrichtung für das Seilkürzen

    Zulassungs-Datum:

    8. 8. 1995 - 15.16.4-7-5 -

    Unterlagen:

    1. Antrag vom 24. 5. 1995-ISF 2/Schröder-
    2. Hydraulik der MAN GHH:
    2.1 Beschreibung der Hydraulik, Blatt 1 und 2,
    2.2 Funktionsbeschreibung, Blatt 2 bis 8
    2.3 Erläuterungen zur Funktionsbeschreibung, Blatt 9 bis 11,
    2.4 Gerätebeschreibung zum Hydraulikplan 901-0-005342, Blatt 12 bis 16,
    2.5 Hydraulikplan 901-0-005342, Blatt 1 und 2, _
    3. Elektrische Steuerung der AEG:
    3.1 Beschreibung 0061N2_1.ELL-4.0, 4 Blatt
    3.2 Übersichtszeichnung 0061N2_1.DRW, 2 Blatt
    3.3 Übersichtszeichnung 0061N2_2.DRW, 4 Blatt
    3.4 Stromlaufplan 5970061.03.STR-3.1=XE86, 1 Blatt
    3.5 Stromlaufplan 5970061.03.STR-3.1 =XE88, 1 Blatt

    Prüfbericht:

    Nr. 66 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
    vom 14. 7. 1995 - SPS-Sn/Ro D 11 KON -

     

     

     
    Kurzbeschreibung der Änderungen:

    Bei sonst gleichbleibender Ausführung nach Bauartzulassung B-21/94/1 (N1) sind folgende
    wahlweisen Änderungen möglich:

    1. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Bremseinrichtung im Fehlerfall soll anstelle
      einer als fehlerhaft erkannten Teilsteuerung (Kanal) ein in Bereitschaft gehaltener Kanal
      zugeschaltet werden können.
    2. Für besondere Betriebssituationen, die z. B. beim Seilkürzen auftreten können, ist eine
      Schaltung vorgesehen, mit der unter Umgehung der Regelung im Fall einer Sicherheits-
      bremsung nahezu ohne zeitlichen Verzug die volle Bremskraft aufgebaut werden kann.

    Bemerkungen:

    In den geprüften Unterlagen sind die Änderungen konkret am Beispiel einer Steuerung beschrieben
    und dargestellt, die aus drei Kanälen und einem zusätzlichen Reservekanal besteht. Die Anzahl
    der Kanäle wird jedoch grundsätzlich offengehalten (n-kanalige Steuerungen).

    Bei der Errichtung einer Förderanlage muß die technische Dokumentation der Bremseinrichtung
    im Rahmen des Erlaubnis- bzw. des Betriebsplanzulassungsverfahrens nach den §§ 4 bzw. 5 BVOS
    so konkret hinsichtlich der Anzahl der Reservekanäle ausgeführt werden, daß durch das mehr-
    kanalige Konzept keine Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten auftreten können.

    Hinweise:

    1. Beim Aufbau der Rohrleitungssysteme für die mit diesem Nachtrag beantragten zusätzlichen
      hydraulischen Schaltungen und bei der Auswahl der Absperrhähne sind die in den Hydraulik-
      plänen nach Absatz 2.5 festgelegten Wandstärken und Rohrdurchmesser einzuhalten und
      geeignete Durchflußquerschnitte zu wählen.
    2. Durch geeignete schaltungstechnische Maßnahmen ist in der Betriebsart "Seilkürzen" die
      Fahrgeschwindigkeit auf 1 m/s zu begrenzen.
    3. Beim Einsatz der Optionen "Reservekanäle" und "Seilkürzen" sind vom Hersteller für die
      jeweiligen Anlagen Ergänzungen zu den Betriebsanweisungen nach TAS 3.8.713 beizuliefern.

    Im übrigen gelten die Hinweise gemäß Bauartzulassung B-21/94/1 (N1).

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
    MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen an dieser Zulassung auf die
    SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel
    und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und
    gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.