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2.27 Zulassungs-Nr.:
B-21/94/1
Zulassungs-Datum:
9.1.1995 - 15.16.4-5-18 -
Hersteller:
MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen
Bauart:
Hydraulisch lüftender Scheibenbremsapparat;
Sicherheitsbremsung mit regelbarer BremskraftUnterlagen:
Antrag vom 12. 9. 1988-FBF Kock-
Kurzbeschreibung vom 28. 8. 1988-FBF Kock -, 1 Blatt,
mit Blockschaltbild 910-3-000216, 1 Blatt
Beschreibung-Ide 01068872011-, bestehend aus
· Allgemeine Beschreibung, Blatt 1 und 2,
· Beschreibung der Hydraulikanlage nach Hydraulikplan 910-1-000188/9,
Blatt 3 und 4.
· Funktionsbeschreibung, Blatt 5 bis 15,
· Erläuterungen zur Funktionsbeschreibung, Blatt 16 bis 20Beschreibung Schaltanlage "Geregelte Sicherheitsbremse", 10 Blatt
Gerätebeschreibung Ifbhdem, 6 Blatt, zum Hydraulikplan 910-1-000188
Gerätelisten: 910-4-000191a, 9 Blatt,
zum Hydraulikplan 910-0-000188 910-4-000190a, 9 Blatt,
zum Hydraulikplan 910-0-000189Hydraulikpläne 910-1-000199/1 bis.../6Schaltpläne mit Zeichnungs-Nr.: 901-3-003036
910-1-000188a
910-1-000189a
...+GX = A3, 3 Blatt
...+RY =A1, 4 Blatt
...=A2 + RY, 1 Blatt
...=E51 +GX, 6 Blatt
...+ BS1, 1 Blatt
...+BSn, 1 Blatt
...+HY,· 11 Blatt
...= R12 +TS, 1 Blatt
...=R10 +PL, 1 Blatt
...=A3 +RY, 7 Blatt
...=R10/1 +RY, 5 Blatt
...=R10/n +RY, 5 Blatt
...=R11/1 +RY, 6 Blatt
...=R11/n +RY, 6 Blatt
...=R12/1 +RY, 9 Blatt
...=R12/n +RY, 9 Blatt
...=R13/1 +RY, 5 Blatt
...=R13/n +RY, 5 Blatt
...=R14/1 + RY, 1 Blatt
...=R14/n +RY, 1 BlattPrüfbericht:
Nr. 99 der DMT-Fachstelle für Sicherheit - Seilprüfstelle -
vom 19. 12. 1994-SPS-Sn/Ws-D 11 KON-
Beschreibung:Der Bremsapparat besteht aus einer mehrkanalig aufgebauten hydraulischen Bremsensteuerung,
aus den elektrischen Steuer- und Regeleinrichtungen und aus den hydraulisch betätigten Brems-
krafterzeugern. Die Bremseinrichtung wirkt bei Fahrbremsung mit kontinuierlich veränderbarer
Fahrbremskraft und bei Sicherheitsbremsung mit geregelter Sicherheitsbremskraft. Während
der Sicherheitsbremsung ergibt sich eine konstante Verzögerung, deren Wirkgröße von Lastfall
und von der Fahrtrichtung unabhängig ist.Mehrere Bremskrafterzeuger werden zu Gruppen zusammen-gefaßt, die jeweils von getrennten
Hydrauliksteuerungen gesteuert werden. Jede Hydrauliksteuerung realisiert sowohl die Funktion
Fahrbremsung als auch die Funktion Sicherheitsbremsung. Jeder Hydrauliksteuerung ist eine
eigene elektrische/elektronische Steuerung für die Funktion Fahrbremsung und eine eigene
elektronische Regelung für die Funktion Sicherheitsbremsung zugeordnet. Diese als Kanäle
bezeichneten Teilsteuerungen arbeiten sowohl in der Funktion Fahrbremsung als auch in der
Funktion Sicherheitsbremsung im Parallelbetrieb. Die Stromversorgung der Kanäle erfolgt über
jeweils einzeln zugeordnete, unterbrechungsfrei wirkende Stromversorgungsgeräte.Falls während einer Sicherheitsbremsung in einer Teilsteuerung eine unzureichende Verzögerung
erkannt wird, bewirkt die diesem Kanal zuzuordnende Hüllkurvenüberwachung das Auslösen der
Sicherheitsbremsfunktion. Der auslösende Kanal baut in einem derartigen Fehlerfall eine konstante
Teilbremskraft auf, deren Größe einstellbar ist; in den anderen Kanälen bleiben die Regelungen für
die Bremskraft in Betrieb.Die Anzahl der Bremskrafterzeuger und deren Zusammenfassung zu gemeinsam engesteuerten
Gruppen (Kanälen) muß vor der Errichtung der Förderanlage anlagenspezifisch so bestimmt
werden, daß sich ein fehlertolerantes Verhalten des gesamten Bremsapparates ergibt. Es müssen
mindestens zwei Kanäle realisiert sein. Bei Annahme eines beliebigen Einzelfehlers in einem Kanal
muß die Fördereinrichtung mit den übrigen, fehlerfreien Kanälen gefahrlos stillgesetzt werden können.
Der Nachweis darüber muß im Rahmen des Errichtungsverfahrens durch entsprechend modifizierte
Bremsberechnungen nach TAS 3.11 bzw. TAS 3.12 erbracht werden. Bei der Abnahmeprüfung
sind entsprechende Fehler zu simulieren; die sich einstellende Verzögerung ist zu messen.Soweit elektrische Schaltungen durch die Bauartzulassung nicht in ihrer Ausführung, sondern
nur in ihrer Funktion festgelegt sind (Blockschaltbilder), sind bei der Errichtung die Anforderungen
nach TAS 3.8.7 zu beachten.Mit der Fahrbremssteuerung können bei handbedienten Fördermaschinen/-häspeln kontinuierlich
veränderbare Bremskräfte erzeugt werden. Bei automatisch betriebenen Fördermaschinen/-häspeln
kann die Fahrbremse als Stoppbremse betrieben werden.Die Sollwertbildung für den Fahrbremsdruck erfolgt durch einen n-kanalig ausgeführten Soll-
wertgeber, der vom Fahrbremshebel betätigt wird. Die Signalbildung und -weitergabe in den
n-Kanälen des Sollwertgebers erfolgt durch getrennte Potentiometer und über getrennt verlegte
Leitungen.Bei Ansprechen des Abfahrsperrkreises wird das Sperren der Fahrbremse durch Kontakte der
Sperrelais bewirkt. Die für die Fahrbremsung wesentlichen Schaltungen und Baugruppen sind
sowohl in ihrer Funktion als auch in ihrem Hardwareaufbau in den Unterlagen festgelegt.Die Wirkungsweise, der Aufbau und die Hardwareausführung der Sicherheitsbremse mit
regelbarer Bremskraft ist in Stromlaufplänen und Stücklisten dokumentiert. Sie werden in
mehrkanaligen, analogen Schaltungen realisiert. Die Funktion und die Hardwareausführung in
den Regelungskanälen ist identisch.Die Funktion der verzögerungsgeregelten Sicherheitsbremsung aller Bremskrafterzeugergruppen
wird übergeordnet auf ordnungsgemäße Wirkungsweise hin überwacht. Das Ansprechen der
Überwachungsfunktionen bewirkt das Auslösen der Sicherheitseinrichtungen der Förder-
maschine bzw. des -haspels.Überwachungen:
Folgende Überwachungen sind realisiert:
- Wirkungen auf den Sicherheitsstromkreis,
- Wirkung auf den Abfahrsperrkreis bzw. bei handbedienten Anlagen auf die Förder-
maschinen-/Förderhaspelsperreinrichtung, - Öffnungszustand der Fahrbremse,
- Wirkungen auf den Fahrbremskreis bzw. auf das Notsignal bei handbedienten Anlagen,
- Spannungsversorgungen,
- Unterbrechungsfreiheit der Stromversorgung,
- Isolationszustand der Steuerspannungen,
- Überstromschutzeinrichtungen der Steuerung,
- Betriebsbereitschaft der Pumpen,
- Speicherdruck,
- Mindestölstand im Tank,
- Drahtbruch des Proportional-Druckbegrenzungsventils Pos. 6,
- Druck-lstwerte,
- Sicherheitsbremsdruck,
- Steuerströme des Proportional-Druckbegrenzungsventils Pos. 6 auf Übereinstimmung
in den Kanälen, - Mindestöltemperatur,
- maximal zulässige Öltemperatur,
- Ölfilterverschmutzung,
- Ladedruck des Blasenspeichers,
- Gasdruck im Blasenspeicher vor dem Lüften der Sicherheitsbremse,
- Öffnungszustand der Handventile,
- Federbruch der Bremskrafterzeuger,
- Bremsbelagverschleiß der Bremskrafterzeuger,
- Scheibenschlag der Bremsscheiben,
- Reibradabnutzung der Tachodynamos,
- Differenzüberschreitung der Runterlaufgeber, der Druck-lstwerte und der Tachosignale,
- Redundanz zwischen den Kanälen auf Bremszeit, Null-Drehzahl,
- Hüllkurve.
Hinweise:
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Bei der Verwendung von Rohrmaterialien, Schlauchmaterialien und Hydraulikflüssigkeiten,
bei der Auswahl und der Montage der Rohrverbindungen, bei der Verwendung von Filtern und
hinsichtlich der Einhaltung von Querschnitten, Krümmungsradien und Umgebungstemperaturen
sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Schneid- und Klemmringverbindungen dürfen
nicht verwendet werden. Druckrohre und Druckschläuche müssen so angeordnet oder verkleidet
sein, daß bei Undichtigkeiten keine Hydraulikflüssigkeit an die Bremsfläche gelangen kann. -
Bei der jeweiligen Errichtung des Bremsapparates müssen die elektrischen Schaltungen, die
im Rahmen dieser Bauartzulassung nicht in ihrer Ausführung, sondern nur in ihrer Funktion
festgelegt sind, entsprechend den Anforderungen der BVOS und der TAS ausgeführt werden. -
Vom Hersteller ist für die jeweilige Anlage eine Betriebsanweisung nach TAS 3.8.713 beizuliefern.
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Die Kenngrößen 4I,0-Werte) der eingesetzten Filter sowie die erforderlichen
Wartungstätigkeiten müssen in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers
festgelegt werden. -
Die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
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Der Einsatz der elektrohydraulischen Bremsensteuerung unter Tage mit schwer-
entflammbaren Hydraulikflüssigkeiten ist im Rahmen dieser Bauartzulassung nicht
vorgesehen und deshalb nicht zulässig. -
Vor der Errichtung von Bremsapparaten entsprechend dieser Bauartzulassung muß
aufgrund der Anlagendaten die Anzahl der erforderlichen Kanäle festgelegt werden
(mindestens zwei). Vor der Inbetriebnahme muß sowohl theoretisch durch rechnerischen
Nachweis der Bremswirkung als auch durch Bremsversuche sowohl für leere Fördermittel
als auch für die betriebsübliche Überlast nachgewiesen werden, daß sich bei treibenden
Fördermitteln keine unzulässigen Verzögerungen einstellen bei
- ungewolltem Bremskraftaufbau durch beliebigen Einfachfehler im Fahrbrems- oder
Sicherheitsbremsteil in einem Kanal,
- Versagen des Bremskraftaufbaus durch beliebigen Einfachfehler im Fahrbrems- oder
Sicherheitsbremsteil in einem Kanal. -
Das der Auslegung des Fahrbremshebels entsprechende Sollwertsignal und das Auslöse-
signal für die Sicherheitsbremse müssen entsprechend der Anzahl der Regelungskanäle
durch getrennte Sollwertgeber bzw. Kontakte gebildet und über getrennte Leitungen den
Regelungskanälen der elektrohydraulischen Steuerung zugeführt werden. -
Den jeweiligen Ausführungen der Bremskrafterzeuger sind die Federkennlinien beizufügen.
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Jeder Bremsapparat ist mit einem Leistungsschild mit mindestens folgenden Daten zu
- Hersteller,
versehen:
- Fabrik-/Fertigungsnummer,
- Zulassungsnummer,
- größte/kleinste Fahrbremskraft,
- größte/kleinste Sicherheitsbremskraft.
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Hinweis:
Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte der
MAN Gutehoffnungshütte AG, Oberhausen an dieser Zulassung auf die
SIEMAG TECBERG GmbH, 35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel
und Anlagenteile ihre Gültigkeit, wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und
gegebenenfalls mit dem Zeichen des letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.