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    Genehmigungs-Nr. :

    B-19/92/1 (N1)

    Genehmigungs-Datum:

    05.07.2004

    Hersteller:

    Siemag GmbH, Netphen

    Bauart:

    Siemag Scheibenbremsapparat SK1

    Kennzeichen:

    Elektrohydraulische Bremsensteuerung mit regelbarer Fahrbremse und
    konstantem Teilbremsdruck bei Sicherheitsbremsung für ausschließlich
    von Hand als auch für automatisch betriebene Fördermaschinen und
    Förderhäspel mit zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auch über 4 m/s.


    Unterlagen:    

    Kapitel A) Beschreibung der Änderungen zur bestehenden Bauartzulassung (1 Seite)

    Kapitel B) Dokumentationsunterlagen

    1.

    Beschreibung A. Nr. SB 2796 (30 Blätter)

    2.

    Festigkeitsnachweise *

    2.1

    Bremskrafterzeuger (Reg.-Z. 16 S 2 Blatt 15 bis 24)  *

    2.2

    Bremsbock (Reg.-Z. B 36 Blatt 11 bis 27)    *

    3.

    Prüf- und Einstellwerte (3 Blätter)

    4.

    Schnittstellenplan, Zuordnung, Funktion der Bauteile einschließlich Überwachungsfunktionen (8 Blätter)

    5.

    Kontrollen und Prüfungen (3 Blätter)

    Zeichnungen:

    Steuerschema SK1 (N1)

    Zeichnung Nr. 0908890

    Bremsbock

    Zeichnung Nr. 26+722.000.000     

    Bremszylinder

    Zeichnung Nr. 24+063.102.000  

    Bremsweglüftüberwachung

    Zeichnung Nr. 0255570

    Bremsventilstand 

    Zeichnung Nr. 0909284

    Antriebsaggregat

    Zeichnung Nr. 0909108

    Notbremsvorrichtung

    Zeichnung Nr. 0909107


    Prüfbericht: 

    Prüfbericht Nr. P04-00332 vom 17.06.2004        
    DMT-Fachstelle für Sicherheit-Seilprüfstelle -
    Dinnendahlstr. 9, 44809 Bochum


    Aufbau und Wirkungsweise:

    Bremsapparate des Typs Siemag SK1 sind durch eine regelbare Fahrbremse und konstanten
    Teilbremsdruck bei Sicherheitsbremsung gekennzeichnet. Sie bestehen aus Bremskrafterzeugern
    nach TAS 3.9.1.6. beziehungsweise TAS 3.11.2.1.3. Abbildungen 3a und 3b, den zugehörigen
    Trägern der Bremskrafterzeuger nach TAS 3.9.4.2 und der dazugehörigen elektrohydraulischen
    Steuerung. Sie sind sowohl für ausschließlich von Hand als auch für automatisch betriebene
    Fördermaschinen und Förderhäspel von Anlagen nach § 1 BVOS mit zulässigen Fahrge-
    schwindigkeiten auch über 4 m/s geeignet.

    Die Bremskrafterzeuger arbeiten nach dem Auslassprinzip. Sie sind federbetätigt und werden
    hydraulisch gelüftet. Die Bremskrafterzeuger sollen, abgesehen von einer geänderten
    Ausführung der Stellungsüberwachung, unverändert nach der Ursprungsbauartzulassung B-19/92/1
    ausgeführt werden. Die Fahrbremskraft ist durch Veränderung des Lüftdrucks stufenlos
    veränderlich. Als Maßnahme gegen die Auswirkungen eines Drahtbruchs in der Ansteuerung
    der Fahrbremse sind zwei in Reihe geschaltete Fahrbremsventile vorhanden. Im Fall einer
    Sicherheitsbremsung wird eine konstante Teilbremskraft durch Halten eines Restdrucks
    aufgebaut. Eine Besonderheit der elektrohydraulischen Steuerung ist die als „handbetätigte
    Notbremse“ bezeichnete Funktion. Durch Betätigung eines mit einem Handhebel mechanisch
    betätigten Ventils, das am Bedienungsstand der Antriebsmaschine angeordnet wird, kann unter
    Umgehung der elektrischen Bremsensteuerung unmittelbar eine einstellbare Teilbremskraft
    ausgelöst werden. Ein weiteres Merkmal der hydraulischen Steuerung ist eine Prüfschaltung,
    die aus handbetätigten Kugelhähnen besteht. Damit lässt sich die Einstellung und die Funktion
    einzelner Bauelemente oder Teilschaltungen einzeln prüfen.

    Bei einem Ersatz von Bauteilen im hydraulischen System sind ausschließlich Originalersatzteile
    zu verwenden. Falls diese Teile nicht verfügbar sind, dürfen nur vergleichbare Teile eingesetzt
    werden, die entweder vom Hersteller oder ersatzweise durch einen Sachverständigen als
    geeignet beurteilt wurden. Die Rohrleitungen sind als Präzisionsstahlrohre nach DIN 2391
    auszuführen, die Wandstärken und Nennweiten sind im Steuerschema 0908890 angegeben.

    Beim Einsatz programmierbarer elektronischer Systeme und bei der Verwendung von
    Busübertragungssystemen für die Funktion der elektrischen Bremsensteuerung sind die
    Anforderungen nach TAS 3.8. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

    Bedingt durch den Aufbau der Steuerung sind hinsichtlich des Einsatzbereiches der Steuerung
    folgende Möglichkeiten und Einschränkungen gegeben:

    -  Verwendung an von Hand bedienten und an automatisch betriebenen Anlagen einschließlich
        Anlagen mit Fernsteuerständen.
    -  Verwendung auch an Anlagen mit mehr als 4 m/s Fahrgeschwindigkeit.
    -  Verwendung an Treibscheibenförderhäspeln und an eintrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln.
    -  An zweitrümigen Trommel- und Bobinenhäspeln nur einsetzbar, wenn diese über Versteck-
        einrichtungen verfügen, die keine Aufteilung der Bremskräfte auf Los- und Festtrommel
        bzw. Los- und Festbobine erfordern.
    -  Verwendung nur in Verbindung mit den Bremskrafterzeugern entsprechend der Bauart-
        zulassung B-19/92/1.
    -  Anschluss einer Massenbremse, die als hydraulisch gelüftete Auslassbremse auszuführen
        ist, ist optional möglich.
    -  Die elektrohydraulische Steuerung ist für 4 bis 32 Bremskrafterzeuger bzw. für 2 bis 16
        Bremskrafterzeugerpaare vorgesehen.
    -  Ein Einsatz im Steinkohlenbergbau unter Tage mit Ersatzflüssigkeit ist nicht vorgesehen.

     
    Hinweise

    Es wird empfohlen die nachfolgend genannten Punkte a) bis g) zu beachten.

    a)

    Zu jeder ausgeführten Bremsensteuerung ist vom Hersteller die Bedienungs- und Wartungsanweisung, die Teil der geprüften Unterlagen ist, beizuliefern. Diese Unterlagen sind erforderlichenfalls noch um anlagenspezifische Festlegungen zu ergänzen. Die Betriebs- und Wartungsanweisung des Herstellers ist vom Betreiber zu beachten. Sie ist in der Nähe des Bedienungsstandes auszuhängen oder auszulegen.

    b)

    Nach der Abnahmeprüfung sind alle Prüf- und Einstellwerte der ausgeführten Bremsensteuerung entsprechend der Tabelle B 3 der Antragsunterlagen zu dokumentieren. Die Tabelle ist bei Veränderungen an den Einstellungen zu aktualisieren. Sie sollte in dauerhafter Form an der Steuerung angebracht werden.

    c)

    Die Ausführung der elektrischen Schaltungen innerhalb der Bremsensteuerung sind durch die Genehmigungsunterlagen nicht festgelegt. Bei der jeweiligen Errichtung der Bremsensteuerung muss sie entsprechend auf Übereinstimmung mit den Unterlagen dieser Genehmigung, insbesondere auf Übereinstimmung mit den Schnittstellentabellen B 4 und auf Übereinstimmung mit den TAS geprüft werden.

    d)

    Die Funktion und wesentliche technische Daten der hydraulischen und die elektro-hydraulischen Bauteile der Bremsensteuerung sind im Steuerschema Zeichnung Nr. 0908890 und in den Stücklisten festgelegt, nicht dagegen das Fabrikat und der Typ dieser Bauteile. Zu jeder ausgeführten Bremseinrichtung ist vom Hersteller eine anlagenspezifische Stückliste und Datenblätter aller Einzelteile beizuliefern. Es dürfen in der Regel nur Originalersatzteile verwendet werden. Das Auswechseln von Bauteilen der Bremseinrichtung durch nicht identische Bauteile ist nur zulässig, wenn der Hersteller oder die Prüfstelle die gleichartige Funktion geprüft und bescheinigt hat.

    e) 

    In ausgeführten Bremsensteuerungen müssen alle hydraulischen und elektrischen Bauelemente durch dauerhafte Kennzeichnungen und anhand der Stückliste eindeutig identifizierbar sein. Am Steuerstand ist eine dauerhafte Bezeichnung der Bremseinrichtung im Sinne eines Leistungsschildes nach TAS 3.9.1.4. anzubringen.

    f) 

    Schlauchleitungen innerhalb der Bremsensteuerung sind nur zulässig, wenn nach TAS 3.9.3.10. sichergestellt ist, dass keine Hydraulikflüssigkeit auf die Bremsflächen gelangen kann.

    g)

    Die Steuerung ist auf den Betrieb mit Mineralöl ausgelegt. Ein Betrieb im Steinkohlenbergbau unter Tage mit nicht entflammbarer Ersatzflüssigkeit ist nicht vorgesehen.


    Diese Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie kann entschädigungslos zurückgezogen
    werden, wenn die in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel nicht den der Bauartprüfung
    zugrunde liegenden Ausführungen entsprechen.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
    der SIEMAG  GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
    wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.