• 2.17. Zulassungs-Nr.

    B-14/88/1

    Zulassungs-Datum:

    13. September 1989

    Hersteller:

    Siemag Transplan GmbH, Netphen

    Bauart:

    Siemag-Scheibenbremsapparat ST1 mit elektrohydraulischer Steuerung
    für Antriebsmaschinen bis 4 m/s Fahrgeschwindigkeit (Förderhäspel) und
    mit fest einstellbarer Teilbremskraft für Sicherheitsbremsung

    Unterlagen:

    Antrag vom 22.1.1987 - 322/We/swe -
    Beschreibung vom 9.1.1987 - Nr. SB 2796 a, Blätter 1 bis 26, -
    Schnittstellenplan vom 26.1.1989 Blatt 1 bis 4 zur Beschreibung SB 2796 a, -
    Anordnungsplane (schematisch) Nrn. 2404396 und 1216472, -
    Hydraulikplan vom 28.2.1987 - Nr. 1903143

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 14.3.1989 - Nr. 40-SPS-Ge/Ne -

     
    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Scheibenbremsapparat besteht aus bis zu sechs Bremskrafterzeugerpaaren der Fa. Hägglunds
    Dension GmbH, Hilden, nach Sonderzulassung Nr. 1 vom 19.1.1982 und Nr. 1 (N 1) vom 22.12.1986
    sowie Steuereinrichtungen der Fa. Siemag Transplan GmbH.

    Die auf die Bremsflächen wirkende Kraft ergibt sich aus den Federkräften der Bremskrafterzeuger,
    vermindert um die jeweils aus der Hydrauliksteuerung vorgegebene Lüftkraft.

    Die Fahrbremskraft ist über ein elektrisch gesteuertes Druckregelventil entsprechend der Auslage
    des Fahrbremshelbels stufenlos regelbar.

    Der Steuerstrom in der Spule wird überwacht, so daß im Störungsfall z.B. bei Drahtbruch an
    der Steuerspule oder in der Ansteuerung, die Sicherheitsbremse ausgelöst wird. Bei gelüfteter
    Fahrbremse kann in diesem Fall die volle Fahrbremskraft zur Wirkung kommen.

    Bei Sicherheitsbremsung werden der Pumpenmotor und die gesamte elektrische Steuerung
    spannungslos geschaltet. Der unmittelbare Druckabbau über das Fahrbrems-Druckregelventil
    wird durch zwei in Reihe geschaltete hydraulische Ventile gesperrt. Der Druckabbau erfolgt
    über zwei elektrohydraulisch vorgesteuerte hydraulische Sicherheitsbremsventile sowie
    nachgeschaltete Drossel- und Druckbegrenzungsventile bis auf den Restdruck. Der Gewichts-
    speicher hält den Restdruck bis zum Stillstand der Antriebsmaschine aufrecht. Er wird danach
    über weitere Drosselventile selbsttätig abgebaut, so daß die volle Bremskraft (Haltebremskraft)
    wirksam wird.

    Der Haspelführer kann, notfalls, durch Zurücknahme des Fahrbremshebels in die Nullstellung
    den Restdruck unmittelbar und ungedrosselt abbauen, so daß die volle Bremskraft wirksam wird.

    Bei jedem Auflegen der Fahrbremse wird der Gewichtsspeicher in den Tank entleert, so daß
    bei Stillstand der Antriebsmaschine im Steuersystem kein Restdruck ansteht.

    Überwachung

    • der beiden hydraulischen Sicherheitsbremsventile und der beiden 4/2-Wege-Elektroventile
      (Vorsteuerventile) auf Übereinstimmung mindestens beim Lüften der Bremse und nach
      Sicherheitsbremsung,
    • des Öffnungs- und Schließzustandes der Bremselemente,
    • des Mindest- und Höchstdrucks im Hydrauliksystem,
    • der Füllstellung des Gewichtsspeichers,
    • des Flüssigkeitsstandes und der Temperatur im Behälter,
    • der Filterverschmutzung,
    • des Bremsbelagverschleißes,
    • der Ansteuerung des Druckregelventils der Fahrbremse auf Drahtbruch,
    • des Hauptabsperrhahns.

    Bemerkungen

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers der Bremskrafterzeuger und des
    Herstellers der Steuerungen sind zu beachten. Sie sind in der Nähe des Bedienungsstandes
    auszuhängen oder auszulegen.

    Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische
    Betriebsmittel oder eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften
    eingebaut werden.

    Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene
    schwerentflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.

    Ergänzung

    Bei sonst unveränderter Bauweise können wahlweise Bremskrafterzeuger des Typs BE 100
    nach Sonderzulassung Nr. 3 und Bremskrafterzeuger BSFH 508-S/512-S nach Sonder-
    zulassung Nr. 5 verwendet werden.

     

    Hinweis: 

    Die ursprüngliche Bauartzulassung behält nach Übergang der bestehenden Rechte
    der SIEMAG Transplan GmbH an dieser Zulassung auf die SIEMAG TECBERG GmbH,
    35708 Haiger bei sonst unveränderter Bauart der Betriebsmittel und Anlagenteile ihre Gültigkeit,
    wenn die Betriebsmittel und Anlagenteile mit Namen und gegebenenfalls mit dem Zeichen des
    letztgenannten Unternehmens gekennzeichnet sind.