• 2.15. Zulassungs-Nr.:

    B-12/86/1

    Zulassungs-Datum:

    3.11.1986

    Hersteller:

    Emil Wolff, Maschinenfabrik und Eisengießerei GmbH, Essen

    Bauart:

    WOLFF-Scheibenbremsapparat mit elektrohydraulischer Steuerung für Antriebsmaschinen
    bis 4 m/s Fahrgeschwindigkeit (Förderhäspel)

    Unterlagen:

    Antrag vom 17.2. / 29.8.1986 - GF kk / ba -;

    Für Anlagen bis 4 m/s Fahrgeschwindigkeit:
    - Beschreibung vom 15.8.1986 035 01 01,
    - Hydraulikplan vom 23.1.1986 H 75-1-90 mit
    - Stückliste Blatt 1 bis 6

    für Anlagen bis 2 m/s Fahrgeschwindigkeit:
    - Beschreibung vom 15.8.1986 035 03 01,
    - Hydraulikplan vom 29.10.1985 H 74-2-90 mit
    - Stückliste Blatt 1 bis 3

    Prüfbericht:

    WBK-Seilprüfstelle, Bochum, vom 18.8.1986 - Nr. 143 - SPS Hä / Ne -

     
    Kurzbeschreibung:

    Aufbau und Wirkungsweise

    Der Scheibenbremsapparat besteht aus Bremskrafterzeugern der Firma Hägglunds GmbH,
    Langenhagen, nach Sonderzulassung Nr. 1 vom 19.1.1982 sowie Steuereinrichtungen der
    Firma Emil Wolff GmbH.

    Für eine Scheibenbremse werden nur Bremskrafterzeuger der Bauart BSFG 408-A oder der
    Bauart BSFG 408-E verwendet.

    Die auf die Bremsflächen wirkende Kraft ergibt sich aus den Federkräften der Bremskrafterzeuger,
    vermindert um die jeweils aus der Hydrauliksteuerung vorgegebene Lüftkraft.

    Für die elektrohydraulische Steuerung stehen zwei verschiedene Steuergeräte zur Verfügung:

    • Steuerung mit 2 Restdruckspeichern zur Sicherheitsbremsung an Anlagen bis 4 m/s
      Fahrgeschwindigkeit,
    • Steuerungen mit 1 Restdruckspeicher zur Sicherheitsbremsung an Anlagen bis 2 m/s
      Fahrgeschwindigkeit.

    Die weiteren hydraulischen Bauelemente, einschließlich der Ventile, sowie ihre Funktionen sind
    bei beiden Steuerungen gleich.

    Die Fahrbremskraft ist über ein elektrisch gesteuertes Druckregelventil (Proportionalventil)
    entsprechend der Auslage des Fahrbremshebels stufenlos regelbar.

    Der Steuerstrom in der Spule wird überwacht, so daß im Störungsfall, z.B. bei Drahtbruch an
    der Steuerspule oder in der Ansteuerung, die Sicherheitsbremse ausgelöst wird. Bei gelüfteter
    Fahrbremse kann in diesem Fall die volle Fahrbremswirkung zur Geltung kommen.

    Bei Sicherheitsbremsung werden der Pumpenmotor und die gesamte elektrische Steuerung
    abgeschaltet und das Fahrbrems-Druckregelventil voll geöffnet. Jedoch wird der unmittelbare
    Druckabbau (Ölabfluß in den Tank) gesperrt und der Lüftdruck über die Sicherheitsbremsventile
    sowie nachgeschaltete Drossel- und Druckbegrenzungsventile bis auf den Restdruck abgebaut.
    Die Blasenspeicher halten den Restdruck bis zum Stillstand der Antriebsmaschine aufrecht. Er
    wird danach über weitere Ventile selbsttätig abgebaut, so daß die volle Bremskraft (Haltebrems-
    kraft) wirksam wird.

    Der Haspelführer kann, wenn nötig, durch Zurücknahme des Fahrbremshebels in die Nullstellung
    den Restdruck unmittelbar und ungedrosselt abbauen und volle Bremskraft aufgeben.

    Am Bedienungsstand ist über ein Handventil eine Sicherheitsbremsung unter Umgehung der
    Sicherheitsbremsventile möglich.

    Überwachung

    • der beiden Sicherheitsbremsventile und weiterer drei Wegeventile auf Übereinstimmung
      der Schaltstellungen durch Endschalter,
    • des Impulsventils durch Endschalter,
    • des Öffnungs- und Schließzustands der Bremselemente,
    • des Mindest- und Höchstdrucks im Hydrauliksystem,
    • der Füllung der (des) Blasenspeicher(s) sowie des Gasdrucks,
    • des Flüssigkeitsstandes und der Temperatur im Behälter,
    • der Filterverschmutzung,
    • des Bremsbelagverschleißes,
    • des Steuerstromes des Druckregelventils der Fahrbremse auf Drahtbruch,
    • bestimmter Absperrhähne.

    Bemerkungen

    Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers der Bremskrafterzeuger und
    des Herstellers der Steuerungen sind zu beachten. Sie sind in der Nähe des Bedienungs-
    standes auszuhängen oder auszulegen.

    Bei notwendigem Schlagwetterschutz dürfen nur schlagwettergeschützte elektrische
    Betriebsmittel oder eigensichere elektrische Anlagen nach den berggesetzlichen Vorschriften
    eingebaut werden.

    Beim Einsatz unter Tage sind entsprechend bergbehördlicher Regelung zugelassene
    schwerentflammbare Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden.